Berlin (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in drei Verfahren die Bedeutung der Netzneutralität gestärkt und damit den beiden europäischen Mobilfunkriesen Deutsche Telekom und Vodafone Niederlagen eingebrockt.

Die Richter entschieden am Donnerstag, dass die strittigen Streaming-Zusatzangebote gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Daten verstoßen. Optionen, die nicht auf Tarife angerechnet würden ("Zero Rating"), liefen dem Prinzip des offenen Internetzugangs zuwider, hieß es im Urteil. Die Begrenzung von Bandbreite, die Beschränkung der Wahl der Endgeräte oder die Begrenzung von Angeboten auf den Heimatmarkt sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Konkret geht es zum einen um das kostenlose Zusatzangebot für Filme und TV-Serien der Deutschen Telekom mit dem Namen "StreamOn", dass auf einer verminderten Bandbreite basiert. Damit stellte sich das EU-Gericht hinter eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, die "StreamOn" Ende 2017 zum Schutz der Netzneutralität in Teilen untersagt hatte. Die Telekom war dagegen gerichtlich vorgegangen. Zum anderen geht es um den sogenannten "Vodafone Pass" des britischen Telekomkonzerns, dessen Nutzung im Ausland zwar auf das Datenvolumen angerechnet wird, aber nicht im Inland. Des weiteren darf Vodafone dem EU-Gericht zufolge beim "Tethering" - also der Verbindung eines Geräts mit einem anderen, um diesen eine Internetverbindung zu geben ("Hotspot") - den Datenverbrauch nicht anrechnen.

Telekom und Vodafone waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.