Deutsche Telekom AG: New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US
und Sprint

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Deutsche Telekom AG: New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion
von T-Mobile US und Sprint

11.02.2020 / 14:50 CET/CEST
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Bonn, 11. Februar 2020

New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und
Sprint

Im Verfahren der General-Staatsanwälte von 13 amerikanischen Bundesstaaten
sowie des Districts von Washington DC gegen den Zusammenschluss von T-Mobile
US Inc. und Sprint Corp. vor dem United States District Court for the
Southern District of New York hat Richter Victor Marrero heute zugunsten des
Zusammenschlusses entschieden.

Das Gericht hat damit eine Entscheidung getroffen, die im Einklang mit den
bereits vorliegenden Genehmigungen der zuständigen amerikanischen
Bundes-Behörden Committee on Foreign Investment in the United States
(CFIUS), Federal Communications Commission (FCC, Bundesbehörde für den
Telekommunikationsmarkt) und Department of Justice (DoJ,
US-Justizministerium als oberste Kartellbehörde) steht.

T-Mobile US und Sprint werden nach dieser Entscheidung das geplante
Fusionsvorhaben weiter vorantreiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen,
dass den Klägern Rechtsmittel offenstehen.


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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen
Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger
Ereignisse widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter
'erwarten', 'davon ausgehen', 'annehmen', 'beabsichtigen', 'einschätzen',
'anstreben', 'zum Ziel setzen', 'planen', 'werden', 'erstreben', 'Ausblick'
und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen
Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse,
bereinigtes EBITDA, EBITDA AL oder andere Maßstäbe für die Performance
beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf derzeit gültigen Plänen,
Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie mit Vorsicht
betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren,
von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen
außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Dazu gehören u. a.
auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den personalbezogenen
Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen anderer bedeutender
strategischer und operativer Initiativen, einschließlich des Erwerbs oder
der Veräußerung von Gesellschaften sowie von Unternehmenszusammenschlüssen.
Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich
beeinträchtigen, sind Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze,
regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet,
Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und
aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und
Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den Aussagen zugrunde
liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die tatsächlichen
Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen abweichen, die in
diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Deutsche Telekom
kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht
werden. Die Deutsche Telekom lehnt - unbeschadet bestehender
kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - jede Verantwortung für eine
Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer
Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab.
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom
alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, bereinigtes
EBITDA, bereinigtes EBITDA AL bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT,
bereinigte EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), Free
Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht
Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als
Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu
sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch
anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen
legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde. Weitere
Informationen zu alternativen Leistungskennzahlen finden sich im Kapitel
'Konzernsteuerung', Seite 38 ff. des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr
2017 sowie auf der Website der Deutschen Telekom
(www.telekom.com/alternative-Leistungskennzahl) unter 'Investor Relations'.


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