Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch kann unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter der oben genannten Internetadresse (www.telekom.com/hv-service) vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden.

Die Aktionäre können ferner, sofern die unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Voraussetzungen erfüllt sind, im passwortgeschützten Internetdialog gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter der oben genannten Internetadresse (www.telekom.com/hv-service) selbst oder durch einen Bevollmächtigten während der Hauptversammlung Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz abrufen.

Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs


              Optional für Anmeldung und Stimmabgabe sowie für Erhalt von Bestätigungen über Zugang elektronisch 
              abgegebener Stimmen und Stimmzählung 
              Der passwortgeschützte Internetdialog kann für die oben genannte Anmeldung genutzt werden. Auch das 
*             Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und das Verfahren für die Stimmabgabe durch 
              Bevollmächtigte, die beide nachfolgend beschrieben sind, sehen die Möglichkeit der Nutzung des 
              passwortgeschützten Internetdialogs vor. Bestätigungen nach § 118 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 
              Satz 3 AktG über den Zugang einer elektronisch abgegebenen Stimme sowie Bestätigungen nach § 129 Abs. 5 
              AktG über die Stimmzählung können unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs generiert werden. 
              Notwendig für Frageneinreichung und etwaigen Widerspruch sowie für Abruf von Informationen aus dem 
              Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz 
              Die vorstehend unter 'Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung' genannte Möglichkeit, Fragen 
*             einzureichen, setzt die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs voraus. Dasselbe gilt für die 
              vorstehend unter 'Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung' genannte Möglichkeit, in Abweichung von 
              § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung Widerspruch 
              gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären, sowie für die dort genannte Möglichkeit, während 
              der Hauptversammlung Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz abzurufen. 

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs ist neben der Aktionärsnummer ein Online-Passwort erforderlich. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail- oder De-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden das von ihnen selbst gewählte Online-Passwort. Den übrigen Aktionären wird, sofern sie zum Beginn des 11. März 2021 als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind oder danach bis zum Beginn des 22. März 2021 eingetragen werden, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Online-Passwort übersandt. Aktionäre, deren Eintragung im Aktienregister erst danach erfolgt, erhalten das Online-Passwort auf Anforderung von der Gesellschaft übersandt. Der passwortgeschützte Internetdialog steht ab dem 3. März 2021 zur Verfügung. Er enthält eine vorgegebene Dialogführung, die übliche Fallgestaltungen abdeckt. Weitere Informationen zu dem Verfahren bei Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs finden sich unter der oben genannten Internetadresse (www.telekom.com/hv-service).

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser zuvor die dafür notwendigen Zugangsdaten erhält. Sofern die unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Voraussetzungen erfüllt sind, werden nach ordnungsgemäßer Vollmachtserteilung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs oder nach Zugang der ordnungsgemäßen Vollmachtserklärung oder eines ordnungsgemäßen Nachweises der Bevollmächtigung unter der für die Anmeldung genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse dem Bevollmächtigten spezielle Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs übersandt, wenn der Gesellschaft hierzu auch die erforderliche postalische Anschrift des Bevollmächtigten mitgeteilt wurde. Damit der Bevollmächtigte seine speziellen Zugangsdaten rechtzeitig erhält, sollten die Bevollmächtigung und gegebenenfalls deren Nachweis gegenüber der Gesellschaft möglichst frühzeitig erfolgen.

Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen, erhalten einen Zugang zum passwortgeschützten Internetdialog unabhängig von den einzelnen ihnen erteilten Vollmachten.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre haben, sofern die unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Verwaltung, einschließlich eines etwaigen von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Briefwahl die dafür von der Gesellschaft bereitgestellten Formulare (einschließlich Bildschirmformularen) genutzt werden.

Briefwahlstimmen, die außerhalb des passwortgeschützten Internetdialogs abgegeben werden, müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis zum Montag, den 29. März 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der für die Anmeldung genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen. Änderung und Widerruf bleiben auf diesem Weg auch danach noch möglich, müssen aber spätestens bis zum Beginn der Abstimmung zugehen. Unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs können Briefwahlstimmen gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der unter 'Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs' genannten Voraussetzungen und Vorgaben) unter der oben genannten Internetadresse (www.telekom.com/ hv-service) noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben, sofern die unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - ausüben zu lassen. Die Erteilung einer Vollmacht kann im Rahmen des Anmeldevorgangs erfolgen, ist aber auch sowohl vor als auch nach der Anmeldung möglich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Der Bevollmächtigte kann im Grundsatz, das heißt, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten vorsieht, das Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, wie es der Aktionär selbst könnte. Entsprechendes gilt für die Erteilung einer (Unter-)Vollmacht. Auch die Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können Stimmen ausschließlich im Wege der Briefwahl (wie vorstehend unter 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl' beschrieben) abgeben. Bei Vorliegen der unter 'Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs' hierfür genannten Voraussetzungen werden den Bevollmächtigten spezielle Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs übersandt.

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February 26, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)