Deutsche Rohstoff AG Q7, 24 68161 Mannheim
Tel. +49 621 490 817 0 Fax +49 621 490 817 22 E-Mail: info@rohstoff.de
Einzelabschluss
zum 31. Dezember 2020
Deutsche Rohstoff AG
www.rohstoff.de
Sitz der Gesellschaft:
Mannheim
Registergericht:
AG Mannheim, HRB 702 881
Vorstand:
Dr. Thomas Gutschlag
Jan-Philipp Weitz
Aufsichtsrat:
Martin Billhardt (Vors.)
Prof. Dr. Gregor Borg
Wolfgang Seybold
Deutsche Bank Heidelberg
Konto 0802 00900
BLZ 672 700 03
BIC/SWIFT DEUTDESM672
IBAN
DE98672700030080200900
USt.Id.Nr. DE814924958
Deutsche Rohstoff AG, Mannheim | Anlage 1 | ||||||||||||
Bilanz zum 31. Dezember 2020 | |||||||||||||
Aktiva | 31.12.2020 | 31.12.2019 | Passiva | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||||
EUR | EUR | TEUR | EUR | EUR | TEUR | ||||||||
A. | Anlagevermögen | A. | Eigenkapital | ||||||||||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | I. | Gezeichnetes Kapital | 5.081.747,00 | |||||||||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | Nennbetrag eigener Anteile | -127.810,00 | 4.954 | ||||||||||
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | 4.953.937,00 | ||||||||||||
Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.910,00 | 4 | Bedingtes Kapital EUR 2.200.000,00 (Vj. TEUR 2.200) | ||||||||||
II. | Sachanlagen | II. | Kapitalrücklage | 26.235.526,61 | 26.236 | ||||||||
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 34.636,00 | 39 | III. | Gewinnrücklage | 0,00 | 0 | |||||||
34.636,00 | 39 | IV. | Bilanzverlust (Vj. Bilanzgewinn) | -3.056.630,34 | 3.809 | ||||||||
III. | Finanzanlagen | ||||||||||||
28.132.833,27 | 34.999 | ||||||||||||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 838.855,57 | 842 | ||||||||||
2. | Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 79.100.377,44 | 67.182 | B. | Rückstellungen | ||||||||
3. | Beteiligungen | 17.843.808,91 | 16.760 | ||||||||||
4. | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein | Sonstige Rückstellungen | 288.800,00 | 146 | |||||||||
Beteiligungsverhältnis besteht | 4.710.836,48 | 1.902 | |||||||||||
5. | Wertpapiere des Anlagevermögens | 13.213.826,44 | 18.189 | ||||||||||
115.707.704,84 | 104.875 | C. | Verbindlichkeiten | ||||||||||
115.746.250,84 | 104.918 | 1. | Anleihen | 114.419.000,00 | 131.077 | ||||||||
B. | Umlaufvermögen | davon konvertibel EUR 10.700.000,00 (Vj. TEUR 10.700) | |||||||||||
2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 0 | ||||||||||
I. | Vorräte | 3. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||||||||||
und Leistungen | 31.989,81 | 54 | |||||||||||
Fertige Erzeugnisse und Waren | 185.719,63 | 165 | 4. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 270,43 | 5 | |||||||
5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 1.090.880,62 | |||||||||||
II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | davon aus Steuern EUR 57.692,63 (Vj. TEUR 199) | 1.963 | ||||||||||
davon im Rahmen der sozialen | |||||||||||||
1. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.477.489,79 | 6.479 | Sicherheit EUR 16.453,65 (Vj. TEUR 11) | |||||||||
2. | Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein | ||||||||||||
Beteiligungsverhältnis besteht | 26.179,30 | 1.081 | 115.542.140,86 | ||||||||||
3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 399.223,67 | 158 | 133.099 | |||||||||
8.902.892,76 | 7.718 | ||||||||||||
III. | Wertpapiere | ||||||||||||
Sonstige Wertpapiere | 13.241.195,53 | 3.447 | |||||||||||
IV. | Guthaben bei Kreditinstituten | 4.209.193,11 | 50.285 | ||||||||||
26.539.001,03 | 61.615 | ||||||||||||
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||||||||
693.471,13 | 726 | ||||||||||||
D. | Aktive latente Steuern | 985.051,13 | 985 | ||||||||||
6232/18 | 143.963.774,13 | 168.244 | 143.963.774,13 | 168.244 | |||||||||
Deutsche Rohstoff AG, Mannheim | Anlage 2 | |||||
Gewinn- und Verlustrechnung für 2020 | ||||||
2020 | 2019 | |||||
EUR | EUR | TEUR | ||||
1. | Umsatzerlöse | 347.643,84 | 380 | |||
2. | Erhöhung und Verminderung des Bestands | |||||
an fertigen Erzeugnissen | 21.108,32 | 9 | ||||
3. | Sonstige betriebliche Erträge | 8.051.086,64 | 4.190 | |||
davon Erträge aus der Währungsumrechnung | ||||||
EUR 1.467.387,14 (Vj. TEUR 1.102) | ||||||
8.419.838,80 | 4.579 | |||||
4. | Materialaufwand | |||||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 65,68 | 0 | ||||
5. | Personalaufwand | |||||
a) Löhne und Gehälter | 1.239.565,08 | 1.349 | ||||
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für | ||||||
Altersversorgung und für Unterstützung | 117.760,53 | 103 | ||||
davon für Altersversorgung | ||||||
EUR 4.749,10 (Vj. TEUR 5) | ||||||
6. | Abschreibungen | |||||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
des Anlagevermögens und Sachanlagen | 10.546,75 | 14 |
- auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen | ||||||
überschreiten | 0,00 | 0 | ||||
7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.874.748,99 | 4.676 | |||
davon Aufwendungen aus der | ||||||
Währungsumrechnung EUR 3.043.814,77 (Vj. TEUR 1.986) | ||||||
7.242.687,03 | 6.142 | |||||
8. | Erträge aus Beteiligungen | 0,00 | 3.560 | |||
davon aus verbundenen Unternehmen | ||||||
EUR 0,00 (Vj. TEUR 3.560) | ||||||
9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 6.878.708,37 | 5.865 | |||
davon aus verbundenen Unternehmen | ||||||
EUR 6.355.931,00 (Vj. TEUR 5.456) | ||||||
10. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und | |||||
Wertpapiere des Umlaufvermögens | 8.300.318,77 | 1.487 | ||||
11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 6.125.596,92 | 4.770 | |||
-7.547.207,32 | 3.168 | |||||
12. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | -35 | |||
davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter | ||||||
latenter Steuern EUR 0,00 (Vj. TEUR 28) | ||||||
13. | Ergebnis nach Steuern | -6.370.055,55 | 1.640 | |||
14. | Sonstige Steuern | 242,50 | 0 | |||
15. | Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) | -6.370.298,05 | 1.640 | |||
16. | Gewinnvortrag | 3.313.667,71 | 2.169 | |||
17. | Bilanzverlust (Vj. Bilanzgewinn) | -3.056.630,34 | 3.809 | |||
6232/18
Anlage 3
Deutsche Rohstoff AG, Mannheim
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Allgemeine Angaben
Der Sitz der Gesellschaft Deutsche Rohstoff AG ist in Mannheim. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 702881 im Register des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vor- schriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unver- änderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan- mäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Die Abschreibungen auf die Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitan- teilig und nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert und soweit erforderlich bei dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren beizulegen- den Wert bewertet.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstel- lungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten angemessene Gemeinkosten berücksich- tigen.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufs- preisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum No- minalwert angesetzt. Sofern Ausfallrisiken bestehen, werden angemessene Einzelwertberich- tigungen gebildet.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder ge- gebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
1
Der Nennbetrag der eigenen Anteile wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt und ein darüber hinausgehender Betrag mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Der Bestand an eige- nen Anteilen ist mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmän- nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Diffe- renzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensin- dividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abge- zinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Auf steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern gebildet, sofern für diese innerhalb der nächs- ten fünf Jahre eine Verrechenbarkeit zu erwarten ist.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sowie Schulden wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag um- gerechnet. Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
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Deutsche Rohstoff AG published this content on 14 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 May 2021 14:27:47 UTC.