Bundesanzeiger

Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Daten zur Veröffentlichung:

Veröffentlichungsmedium:

Internet

Internet-Adresse:

www.bundesanzeiger.de

Veröffentlichungsdatum:

14. Mai 2021

Rubrik:

Aktiengesellschaften

Art der Bekanntmachung:

Hauptversammlung

Veröffentlichungspflichtiger:

Deutsche Rohstoff AG, Mannheim

Fondsname:

ISIN:

Auftragsnummer:

210512011050

Verlagsadresse:

Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192,

50735 Köln

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Für Deutsche Rohstoff AG veröffentlicht am 14. Mai 2021.

Auftragsnummer: 210512011050

Quelle: Bundesanzeiger

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Deutsche Rohstoff AG

Mannheim

ISIN DE000A0XYG76

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 23. Juni 2021, um 10:00 Uhr (MESZ),

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Rohstoff AG

ein.

Die Hauptversammlung wird als

virtuelle Hauptversammlung

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter) in den Geschäftsräumen der Deutsche Rohstoff AG, Q7, 24, 68161 Mannheim, abgehalten.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter) bestehen kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

Für die angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2021

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Für Deutsche Rohstoff AG veröffentlicht am 14. Mai 2021.

Auftragsnummer: 210512011050

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im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und Ton im Internet übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Deutsche Rohstoff AG sowie des Berichts des Aufsichts- rats für das Geschäftsjahr 2020
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz Heidelberg, Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.
  1. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der ab dem 28. Februar 2021 gültigen Fassung (Covid-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Deutsche Rohstoff AG benannten Stimmrechtsvertreter) vor Ort ist daher ausgeschlossen. Sie können jedoch die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über den passwortgeschützten Internetservice über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2021

live im Internet verfolgen. Die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen, besteht jedoch nur für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. dazu die näheren Hinweise unten im Abschnitt III.), bzw. ihre Bevollmächtigten. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton begründet zudem kein Teilnahmerecht der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1

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Satz 2 AktG (Online-Teilnahme). Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) oder durch Vollmachterteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (vgl. dazu die näheren Hinweise unten im Abschnitt IV.).

III. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum Ablauf des Mittwochs, den 16. Juni 2021, zugehen:

Deutsche Rohstoff AG

c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Str. 4a 70565 Stuttgart

Telefax: (0711) 23 43 18 33

E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Nach Eingang der Anmeldung des Anteilsbesitzes bei der Deutsche Rohstoff AG unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse werden die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2021

übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

2. Eintragung im Aktienregister

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, setzen damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 17. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 16. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ).

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

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IV. Ausübung des Stimmrechts

1. Verfahren der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) sind nur diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter "Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung" genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege der elek- tronischen Kommunikation abgeben (Briefwahl). Briefwahlstimmen können bis spätestens 22. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse

Deutsche Rohstoff AG

c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Str. 4a 70565 Stuttgart

Telefax: (0711) 23 43 18 33

E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

oder bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 23. Juni 2021 unter Nutzung des über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rohstoff.de/HV2021

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang des jeweiligen Votums bei der Gesellschaft entscheidend.

Ein entsprechendes Formular zur Abgabe von Briefwahlstimmen wird mit den Anmeldeunterlagen an die Aktionäre zugesandt werden. Das Formular steht den Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung.

2. Verfahren bei Vollmachterteilung an Dritte

Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten und ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind die unten in Abschnitt IV.3 dargestellten Besonderheiten zu beachten.

Auch in allen Fällen einer Bevollmächtigung bedarf es der fristgerechten Anmeldung des Anteilsbesitzes. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Deutsche Rohstoff AG) können ebenso wenig wie Aktionäre physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht

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Deutsche Rohstoff AG published this content on 14 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 May 2021 14:27:48 UTC.