HAMM (dpa-AFX) - Im Berufungsverfahren um zusätzlichen Schadenersatz für die Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe vor mehr als sechs Jahren deutet sich eine Entscheidung zugunsten der Konzern-Mutter Lufthansa an. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Hamm machten die Richter deutlich, man neige dazu, der "recht klaren Urteilsbegründung" der Vorinstanz in wesentlichen Punkten folgen.

Das Landgericht hatte 2020 die Schmerzensgeldklage abgewiesen, mehrere Hinterbliebene hatten Berufung eingelegt. Nach der mündlichen Verhandlung in Hamm zogen sich die Richter zur Beratung zurück und wollten noch am Abend eine Entscheidung verkünden.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben.

Die Hinterbliebenen, die bei dem Absturz ihre Angehörigen verloren, halten die bislang gezahlten Entschädigungen der Lufthansa nicht für ausreichend und verlangen mindestens zusätzliche 30 000 Euro pro Todesfall von der Lufthansa. Sie werfen der Fluggesellschaft Versäumnisse bei den flugmediznischen Untersuchungen des Co-Piloten vor. So seien die Fliegerärzte nicht gründlich genug gewesen und hätten Hinweise auf die depressive Vorerkrankung des Mannes ignoriert. "Wenn die Mediziner ihre Aufgabe ernst genommen hätten, wäre der Unfall höchstwahrscheinlich nicht passiert", sagte Rechtsanwalt Elmar Giemulla am Rande der Verhandlung.

Das Landgericht Essen hatte 2020 die Klage der Hinterbliebenen unter anderem mit der Begründung abgewiesen, dass die medizinische Überwachung eine hoheitliche Aufgabe des Staates sei und nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft falle. Insofern sei die Lufthansa nicht der richtige Adressat für die Schmerzensgeldforderungen. Außderem seien die erlittenen Schäden der Hinterbliebenen nicht für jeden Einzelfall konkret genug dargestellt worden, um einen Anspruch zu begründen./fld/DP/nas