ESSEN (dpa-AFX) - Rund fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen beginnt am Essener Landgericht an diesem Mittwoch der erste Schmerzensgeld-Prozess gegen die Lufthansa. Verhandelt werden die Klagen von Angehörigen getöteter Passagiere. Ihre Klage richtet sich gegen die Lufthansa AG sowie gegen die Lufthansa Aviation Training USA Inc., eine Flugschule in den USA.

Dort soll der offenbar an Depressionen leidende Copilot der Maschine ausgebildet worden sein. Er soll das Flugzeug am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Insassen starben, darunter 16 Schüler und zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums im nordrhein-westfälischen Haltern am See.

Die Kläger werfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse vor und fordern höhere Schmerzensgeldzahlungen als von der Lufthansa bereits geleistet. Laut Gericht könnte die medizinische Überwachungspflicht auch eine staatliche Aufgabe gewesen sein. In diesem Fall wären Flugschule und Lufthansa die falschen Adressaten der Klage.

Bei dem Gerichtstermin am 6. Mai 2020 ist voraussichtlich noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen./med/DP/zb