Entscheidung über Einberufung zur Hauptversammlung
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Finanzierung Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Aufsichtsrat
verschiebt Entscheidung über Einberufung zur Hauptversammlung
27.05.2020 / 14:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
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Der Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG hat in seiner heutigen Sitzung über
die Annahme des vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik
Deutschland angebotenen Stabilisierungspakets inklusive notwendiger Einladung
zur Hauptversammlung beraten.
Der Aufsichtsrat hat die aktuell indizierten Auflagen der EU Kommission zur
Kenntnis genommen. Sie würden eine Schwächung der Drehkreuzfunktion an den
Heimatflughäfen der Lufthansa in Frankfurt und München zur Folge haben. Die
daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen und die
vorgesehene Rückführung der Stabilisierungsmaßnahmen sowie mögliche
Alternativszenarien müssen intensiv geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat dem Stabilisierungspaket in
Zusammenhang mit den EU Auflagen nicht zustimmen können. Zur Aufrechterhaltung
der Solvenz stuft der Aufsichtsrat Stabilisierungsmaßnahmen des WSF aber weiter
als die einzig gangbare Alternative ein.
Die Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung für die Umsetzung der
Stabilisierungsmaßnahmen erfolgt zunächst nicht.
Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, Telefon 069 / 696
28000
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