Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft beginnt die Platzierung einer
Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von circa EUR 525 Mio. mit Endfälligkeit in 2025

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Finanzierung/Anleiheemission
Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft beginnt die
Platzierung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von circa EUR 525 Mio.
mit Endfälligkeit in 2025

10.11.2020 / 07:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IN BZW. NACH AUSTRALIEN, JAPAN,
SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGE RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

Köln, 10. November 2020: Die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (die
"Gesellschaft")
hat heute beschlossen, eine nicht nachrangige und unbesicherte Wandelanleihe
mit Endfälligkeit in 2025 mit einem Gesamtnennbetrag von circa EUR 525
Millionen anzubieten (die "Wandelschuldverschreibungen"). Die
Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende Namensaktien
der Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar sein.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb von
Australien, Südafrika, Japan und jedem anderen Land, in dem das Angebot und
der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht untersagt
ist, im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf
angeboten (das "Angebot"). In Kanada ist das Angebot nur an institutionelle
Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet,
welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig
akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren sind. Die
Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf die
Wandelschuldverschreibungen werden ausgeschlossen.

Die Gesellschaft plant, den Erlös aus dem Angebot für allgemeine
Geschäftszwecke zu verwenden.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% des Nennbetrags mit einer
Stückelung von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die
Wandelschuldverschreibungen werden am 17. November 2025 zu ihrem Nennbetrag
zurückgezahlt, sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder
zurückgekauft und eingezogen wurden. Die Wandelschuldverschreibungen werden
mit einem halbjährlich nachträglich zahlbaren Kupon zwischen 2,25 % und 2,75
% p.a. angeboten. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer
Wandlungsprämie zwischen 30 % und 35 % über dem Referenzaktienkurs (dem
volumengewichteten Kurs der Aktien auf XETRA zwischen dem Beginn der
Platzierung und der Preissetzung des Angebots am 10. November 2020)
festgesetzt werden.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen vollständig, aber nicht teilweise, zum
Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit
(i) am oder nach dem 8. Dezember 2023 zurückzuzahlen, wenn der Preis der
Aktie der Gesellschaft mindestens 130% des dann gültigen Wandlungspreises an
jedem Handelstag innerhalb eines bestimmten Zeitraums beträgt oder (ii) wenn
zu jeglichem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen der von anderen Personen als der Gesellschaft
und ihrer Tochtergesellschaften gehalten wird auf 20% oder weniger des
Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die ursprünglich ausgegeben
wurden, gefallen ist.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90
Kalendertagen nach der Lieferung der Wandelschuldverschreibungen,
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, keine Aktien und keine aktienähnlichen
Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen
durchzuführen, die einen ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben.

Die finalen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden
voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages festgesetzt und durch eine
separate Pressemitteilung bekanntgegeben.
Der Valutatag der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich der 17.
November 2020 sein, und die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in
den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz danach
erwartet.

Kontakt
Dennis Weber, Vice President Investor Relations, Telefon 069 / 696 28000

Disclaimer

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine
solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt
oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die
im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,
sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung
noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner
Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als
verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,
die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils
gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen
werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine
Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln
oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der
folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt
(11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in
der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
(die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die
Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere
Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das
Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die
anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt",
"kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere
Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten,
Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit
bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden,
die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
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implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.
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Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise
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dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Deutsche Lufthansa AG
                   Venloer Str. 151-153
                   50672 Köln
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)69 696 28000
   Fax:            +49 (0)69 696 90990
   E-Mail:         investor.relations@dlh.de
   Internet:       www.lufthansagroup.com/investor-relations
   ISIN:           DE0008232125, DE0008232125
   WKN:            823212
   Indizes:        DAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
                   Standard), Hamburg, Hannover; Freiverkehr in Tradegate
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