DGAP-News: Delivery Hero SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Delivery Hero SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2021 in https://ir.deliveryhero.com/hv 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-05-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Delivery Hero SE Berlin ISIN DE000A2E4K43 / WKN A2E4K4 
ISIN DE000A3H3LN8 / WKN A3H3LN EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ 
DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ODER IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN Am Mittwoch, den 16. Juni 2021, um 10:00 Uhr MESZ, findet 
in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft für Event Logistik mbH, 
Leibnizstraße 38, 10625 Berlin, die ordentliche Hauptversammlung der Delivery Hero SE mit Sitz in Berlin als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. 
Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre der Delivery Hero SE und 
ihre Bevollmächtigten mit Bild und Ton live über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt 
ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort 
der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Leibnizstraße 38, 10625 Berlin. Einzelheiten hierzu und zu den 
Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 'Ergänzende 
Angaben und Hinweise', der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist. 
I. TAGESORDNUNG 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
              2020 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Delivery Hero SE und den Konzern, dem 
              zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht für die Delivery Hero SE und den Konzern und dem 
              Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
              1 HGB (jeweils in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung)^* 
              Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Damit 
              ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keiner 
              Beschlussfassung der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die 
              Internetseite der Gesellschaft 
              https://ir.deliveryhero.com/hv

zur Verfügung.

^* Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des

HGB und des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1

lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über

das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEVO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften

der SEVO nichts anderes ergibt.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.


                            a)            Dr. Martin Enderle 
                            b)            Hilary Kay Gosher 
                            c)            Patrick Kolek 
                            d)            Björn Olof Ljungberg 
                            e)            Vera Stachowiak 
3. 
                            f)            Christian Graf von Hardenberg 
                            g)            Jeanette Gorgas 
                            h)            Nils Engvall 
                            i)            Gabriella Ardbo 
                            j)            Gerald Taylor 

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der

Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des

Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen

Finanzinformationen der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen:


4.                          Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und 
                            Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls 
                            prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen 
                            Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der ordentlichen 
                            Hauptversammlung im Jahre 2022 aufgestellt werden und soweit die prüferische Durchsicht 
                            beauftragt wird, bestellt. 

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung nach dem Gesetz zur Umsetzung

der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 beschließt die Hauptversammlung

einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Nach der

Übergangsvorschrift gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum AktG muss die erstmalige

Beschlussfassung in der Hauptversammlung erfolgen, die auf den 31. Dezember 2020 folgt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

beschlossen. Das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist im Anhang zu diesem

Tagesordnungspunkt 5 beschrieben und nach diesem Tagesordnungspunkt abgedruckt und soll der

Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:


                            Das im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 5 beschriebene Vergütungssystem für die 
                            Mitglieder des Vorstands wird gebilligt. 

Anhang zu Tagesordnungspunkt 5 - Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands


              I.            Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands 

Übergeordnete Ziele des Vergütungssystems der Gesellschaft sind das Setzen von marktgerechten Anreizen

für nachhaltiges Wachstum, die Steigerung des Shareholder Value sowie maximale Transparenz. Die

Vergütungsanreize für die Mitglieder des Vorstands sollen diese zu einer nachhaltigen und langfristigen

Entwicklung der Gesellschaft anhalten, die Unternehmensstrategie fördern und letztlich den

Unternehmenswert steigern. Im Zuge einer stetigen Weiterentwicklung soll Mehrwert geschaffen werden - für

Aktionäre, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Kunden sowie für das Unternehmen selbst. Als

Unternehmen mit einer ausgeprägten Start-up-Kultur soll ein starker Leistungsbezug gegeben sein, der

Shareholder Value im Vordergrund stehen und das langfristige Anreizsystem einheitlich für Vorstände wie

auch andere Mitarbeiter Geltung haben. Auch der Weg hin zur Verwirklichung dieser Unternehmensziele

spielt dabei für Delivery Hero SE eine wichtige Rolle und das unternehmerische Handeln soll sich nicht

anhand des reinen finanziellen Unternehmenserfolgs ausrichten. Vielmehr soll auch die Unternehmenskultur

gefördert werden und Delivery Hero SE soll seiner Verantwortung als Teil der Gesellschaft gerecht werden.

Aus diesem Grund nehmen auch nicht-finanzielle Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance

(Environment, Social & Governance, kurz 'ESG') eine bedeutende Rolle in der Vergütung des Vorstands ein.

Durch eine im Vergleich zur geringen Festvergütung stark ausgeprägten variablen Vergütungskomponente wird

eine sehr starke Ausrichtung auf Investoreninteressen erreicht sowie die Umsetzung der

Unternehmensstrategie in den Mittelpunkt gestellt.

Das Vergütungssystem und die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie der einzelnen

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)