DGAP-News: Delivery Hero SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Delivery Hero SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2021 in https://ir.deliveryhero.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-05-07 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Delivery Hero SE Berlin ISIN DE000A2E4K43 / WKN A2E4K4 ISIN DE000A3H3LN8 / WKN A3H3LN EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ODER IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN Am Mittwoch, den 16. Juni 2021, um 10:00 Uhr MESZ, findet in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft für Event Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin, die ordentliche Hauptversammlung der Delivery Hero SE mit Sitz in Berlin als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre der Delivery Hero SE und ihre Bevollmächtigten mit Bild und Ton live über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Leibnizstraße 38, 10625 Berlin. Einzelheiten hierzu und zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 'Ergänzende Angaben und Hinweise', der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist. I. TAGESORDNUNG Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Delivery Hero SE und den Konzern, dem zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht für die Delivery Hero SE und den Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB (jeweils in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung)^* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die Internetseite der Gesellschaft https://ir.deliveryhero.com/hv
zur Verfügung.
^* Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des
HGB und des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1
lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEVO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften
der SEVO nichts anderes ergibt.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
a) Dr. Martin Enderle b) Hilary Kay Gosher c) Patrick Kolek d) Björn Olof Ljungberg e) Vera Stachowiak 3. f) Christian Graf von Hardenberg g) Jeanette Gorgas h) Nils Engvall i) Gabriella Ardbo j) Gerald Taylor
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen
Finanzinformationen der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen:
4. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2022 aufgestellt werden und soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird, bestellt.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung nach dem Gesetz zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 beschließt die Hauptversammlung
einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Nach der
Übergangsvorschrift gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum AktG muss die erstmalige
Beschlussfassung in der Hauptversammlung erfolgen, die auf den 31. Dezember 2020 folgt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder
beschlossen. Das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist im Anhang zu diesem
Tagesordnungspunkt 5 beschrieben und nach diesem Tagesordnungspunkt abgedruckt und soll der
Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 5 beschriebene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wird gebilligt.
Anhang zu Tagesordnungspunkt 5 - Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
I. Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Übergeordnete Ziele des Vergütungssystems der Gesellschaft sind das Setzen von marktgerechten Anreizen
für nachhaltiges Wachstum, die Steigerung des Shareholder Value sowie maximale Transparenz. Die
Vergütungsanreize für die Mitglieder des Vorstands sollen diese zu einer nachhaltigen und langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft anhalten, die Unternehmensstrategie fördern und letztlich den
Unternehmenswert steigern. Im Zuge einer stetigen Weiterentwicklung soll Mehrwert geschaffen werden - für
Aktionäre, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Kunden sowie für das Unternehmen selbst. Als
Unternehmen mit einer ausgeprägten Start-up-Kultur soll ein starker Leistungsbezug gegeben sein, der
Shareholder Value im Vordergrund stehen und das langfristige Anreizsystem einheitlich für Vorstände wie
auch andere Mitarbeiter Geltung haben. Auch der Weg hin zur Verwirklichung dieser Unternehmensziele
spielt dabei für Delivery Hero SE eine wichtige Rolle und das unternehmerische Handeln soll sich nicht
anhand des reinen finanziellen Unternehmenserfolgs ausrichten. Vielmehr soll auch die Unternehmenskultur
gefördert werden und Delivery Hero SE soll seiner Verantwortung als Teil der Gesellschaft gerecht werden.
Aus diesem Grund nehmen auch nicht-finanzielle Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance
(Environment, Social & Governance, kurz 'ESG') eine bedeutende Rolle in der Vergütung des Vorstands ein.
Durch eine im Vergleich zur geringen Festvergütung stark ausgeprägten variablen Vergütungskomponente wird
eine sehr starke Ausrichtung auf Investoreninteressen erreicht sowie die Umsetzung der
Unternehmensstrategie in den Mittelpunkt gestellt.
Das Vergütungssystem und die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie der einzelnen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 07, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)