Bericht des Aufsichtsrats

1. Berichterstattung

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft sowie über ak- tuelle Ereignisse und alle wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Geschäftspolitik, die Planung der Ge- sellschaft, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delignit AG sowie des Delignit Konzerns.

Dies geschah sowohl in regelmäßigen persönlichen Gesprächen des Auf- sichtsratsvorsitzenden mit den Mitgliedern des Vorstands als auch im Rah- men der am 18. März 2020, 26. Mai 2020, 25. August 2020 sowie der am

20. November 2020 durchgeführten Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder persönlich oder per Videokonferenz teilge- nommen haben. Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. Sofern einzelne Geschäfte gemäß Satzung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über sei- ne Zustimmung entschieden. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der Delignit AG als auch auf die der einzelnen Tochter- gesellschaften. Darüber hinaus wurden alle Aufsichtsratsmitglieder außerhalb von Sitzungen vom Vorstand stets über den Gang der Geschäfte informiert. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmit- gliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, lagen nicht vor.

Besonderer Schwerpunkt im Rahmen des regelmäßigen Austauschs des Aufsichtsrats mit dem Vorstand wurde im Geschäftsjahr 2020 auf die Aus- wirkungen der Corona-Pandemie gelegt. Dabei wurden fortwährend Aspekte und Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Belegschaft, der Status der internationalen Märkte und ihre erwartete weitere Entwicklung sowie der Stand und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur bestmöglichen Erhaltung der wirtschaftlichen Substanz des Unternehmens diskutiert.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen befasst und hierzu mit dem Vorstand diskutiert. Derzeit bestehen sowohl der Aufsichtsrat der Delignit AG (drei Mitglieder) als auch der Vorstand (zwei Mitglieder) ausschließlich aus männlichen Personen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass das maßgebliche Kriterium bei der Führungskräfteauswahl die fachliche und persönliche Eignung sein muss. Gleichwohl ist es das Ziel, bei Neubesetzungen in den Organen verstärkt auf eine Erhöhung des Frauenanteils (Diversität) zu achten.

2. Organisation

Personelle Veränderungen ergaben sich weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand. Der Aufsichtsrat der Delignit AG ist mit drei Mitgliedern besetzt. Dies sichert ein effizientes Arbeiten. Diese Zahl an Aufsichtsratsmitgliedern ist nach Ansicht des Aufsichtsrats der Unternehmensgröße angemessen. Ausschüsse wurden aus diesen Gründen vom Aufsichtsrat bisher nicht gebildet. Der Aufsichtsrat der Delignit AG besteht aus den Herren Dr. Christof Nesemeier, Gert-Maria Freimuth sowie Anton Breitkopf. Der Aufsichtsrat ist in seiner derzeitigen Zusammen- setzung bei Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am

  1. Juli 2007 gewählt worden und wurde zuletzt in der Hauptversammlung vom
  1. Juni 2017 in seiner bisherigen Zusammensetzung wiedergewählt. Der Auf- sichtsrat hat am 20. Juni 2017 Herrn Dr. Christof Nesemeier zum Vorsitzenden und Herrn Gert-Maria Freimuth zu seinem Vertreter gewählt. Die Amtszeit endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

3. Jahresabschluss

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeits- erklärung abgegeben.

Der Jahresabschluss der Delignit AG zum 31. Dezember 2020 wurde nach HGB-Grundsätzen, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für die Delignit AG zum 31. Dezember 2020 wurden nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversamm- lung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk jeweils vom

12. März 2021 für die Delignit AG beziehungsweise für den Delignit Konzern versehen. Des Weiteren wurde auch der Bericht des Vorstands der Delignit AG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und am 12. März 2021 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernlagebericht, den Konzernabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Abhängigkeitsbericht gemäß §§ 171, 314 AktG ge- prüft, mit dem Wirtschaftsprüfer in der Aufsichtsratssitzung am 16. März 2021 eingehend diskutiert und sich von diesem über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung unter Einschluss des internen Kontroll- und Risikomanage- mentsystems berichten lassen. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Wirtschaftsprüfer umfassend beantwortet. Die Berichte des Wirtschaftsprü- fers hat der Aufsichtsrat rechtzeitig erhalten und das Prüfungsergebnis zu- stimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Gewinnverwendungsvorschlag, den Konzernlagebericht, den Abhängig- keitsbericht nebst der Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu ver- bundenen Unternehmen und den Konzernabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden vom Auf- sichtsrat am 16. März 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss der Delignit AG ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat teilt die Lagebeurteilung des Vorstands im Konzernlagebe- richt und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführungen der Konzernge- sellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Delignit Konzerns für die große Einsatzbereitschaft in einem außerordentlich herausfordernden Geschäftsjahr 2020 sowie insbesondere für die große Umsicht im Umgang mit der COVID-19-Pandemie und schließlich für die erzielten guten Ergeb- nisse.

Berlin, den 16. März 2021

Dr. Christof Nesemeier

Aufsichtsratsvorsitzender

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