DATA MODUL Aktiengesellschaft
Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen
München
- ISIN: DE0005498901 -
- WKN: 549 890 -
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung,
die am
Dienstag, den 10. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ),
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevoll-mächtigten stattfindet.
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft und ihre Bevollmäch-tigten in Bild und Ton live über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über Briefwahl oder Voll-machtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.
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I. Tagesordnung
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1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Data Modul AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes für die Data Modul AG und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und den wesentli-chen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Kon-zernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG fest-gestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Die Unterlagen sind im Internet unter www.data-modul.com/hauptversammlung ver-öffentlicht. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser Un-terlagen.
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2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den imJahresabschluss der Gesellschaft aus-gewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 39.843.658,24 wie folgt zu verwenden:
Gewinnverteilung unter den Aktionären
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EUR
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3.526.182,00
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(EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie)
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Einstellung in andere Gewinnrücklagen
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EUR
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29.277.093,86
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Gewinnvortrag auf neue Rechnung
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EUR
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7.040.382,38
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Bilanzgewinn
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EUR
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39.843.658,24
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Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 13. Mai 2022, fällig.
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3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den imGeschäftsjahr 2021 amtierenden Mit-gliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzern-abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkenden Regelungen im Sinne der EU-Abschlussprüferverordnung.
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6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeiten von Frau Kristin D. Russell und Herrn Richard A. Seidlitz als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft enden jeweils mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2022. Frau Russell und Herr Seidlitz sollen der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, davon ein Arbeitnehmervertreter und zwei Vertreter der Anteilseigner.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich für seine Zusammensetzung gegeben hat. Sie entsprechen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1. Frau Kristin D. Russell, wohnhaft in Denver/Colorado, Vereinigte Staaten von
Amerika, President, Global Enterprise Computing Solutions, Arrow Electronics, Inc.
und
2. Herrn Richard A. Seidlitz, wohnhaft in Centennial/Colorado, Vereinigte Staaten von Amerika, Chief Accounting Officer & Controller, Arrow Electronics, Inc.
jeweils mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2022 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Frau Russell und Herr Seidlitz nehmen keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr.
Für den Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Frau Russell, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Gemäß Lit. C 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat darauf hin, dass Frau Russell und Herr Seidlitz in Führungspositionen bei Unternehmen des Arrow-Konzerns tätig sind. Bei der Arrow Central Europe HoldingMunich GmbH, einem Unternehmen des Arrow-Konzerns, handelt es sich um eine wesentlich an der Gesellschaft beteiligte Aktionärin.
Die Lebensläufe von Frau Russell und Herrn Seidlitz finden Sie am Ende dieser Einberufung und im Internet unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
sowie - zusammen mit dem Lebenslauf des weiteren Aufsichtsratsmitglieds - in jährlich aktualisierter Formauf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung unter Abschnitt II. "Berichte zu Punkten der Tagesordnung" abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.data-modul.com/hauptversammlung zugänglich.
II. Berichte zu Punkten der Tagesordnung Vergütungsbericht (zu Punkt 7 der Tagesordnung)
Der nachfolgende Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG stellt die gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der DATA MODUL AG im Gesc häftsjahr 2021 individuell gewährte und/oder geschuldete Vergütung dar und erläutert diese.
A. Vergütung des Vorstands
Rückblick auf das Vergütungsjahr 2021
Der Aufsichtsrat hat gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 1. Januar 2021 das Vergütungssystemfür den Vorstand beschlossen.
Das Vergütungssystem ist sodann der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt und mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt worden.
Von den im Vergütungssystem verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystemabzuweichen, hat der Aufsichtsrat imabgelaufenen Geschäftsjahr 2021 keinen Gebrauch gemacht.
Das Vergütungssystem im Überblick
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DATA MODUL AG orientiert sich an der Größe und globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, seinem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland.
Daneben werden die Aufgaben des Vorstands und seine persönlichen Leistungen berücksichtigt.
Die Vergütungsstruktur ist so ausgerichtet, dass sie am internationalen Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreize für erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung schafft.
Die jährlichen Zielbeträge für den Vorstand hat der Aufsichtsrat im Vergütungssystem festgelegt. Der Aufsichtsrat hat dabei darauf geachtet, dass die Zielbeträge anspruchsvoll und ambitioniert sind.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Komponenten des Vergütungssystems sowie die jährlichen Zielbeträge dargestellt. Die Komponenten und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2021 werden sodann im Detail erläutert.
Erfolgsunabhängige Komponenten
Erfolgsabhängige Komponenten
1.
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Festvergütung
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Jährlicher Betrag: EUR 230.000,00
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2.
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Bonus für Konzerntreue
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Jährlicher Betrag: EUR 100.000,00
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3.
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Nebenleistungen
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Jährlicher Zielbetrag: EUR 15.000,00
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Jährlicher Zielbetrag: EUR 100.000,00
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Jährlicher Zielbetrag: EUR 50.000,00
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1. Tantieme gemäß EBIT
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2. Sondervergütung
Vergütungskomponenten im Detail
Die Festvergütung ist ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird.
Als Anerkennung für Konzerntreue gewährt die Gesellschaft dem Alleinvorstand einen Bonus in Höhe von EUR 100.000,00, sofern er zum Ende des Geschäftsjahres bei der Gesellschaft beschäftigt ist.
Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus der Bereitstellung eines Dienstwagens, Beitragszuschüssen für Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung sowie der Einbeziehung in eine D&O-Versicherung.
Für den Alleinvorstand bestehen keine betrieblichen Pensionszusagen.
Die erfolgsabhängige variable Vergütung in Form einer Tantieme ist von dem Erreichen bestimmter finanzieller Ziele abhängig. Die Tantieme incentiviert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag des Vorstands zur Umsetzung der operativen Geschäftsstrategie der DATA MODUL AG.
Damit die Tantieme eine langfristige Anreizwirkung entfaltet, werden nur 2/3 der Tantieme nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt. Das ausstehende 1/3 der Tantieme kommt erst bei einer weiter positiven Entwicklung des DATA MODUL-Konzerns im darauffolgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung.