Frankfurt (Reuters) - Im Rechtsstreit über Schadenersatz für Daimler-Aktionäre im Zusammenhang mit der Dieselaffäre hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) einen Musterkläger festgelegt.

Ein Privatanleger sei dazu bestimmt worden, teilte das OLG am Freitag mit. Das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) war im Januar eingeleitet worden. Hunderte Anleger fordern Schadenersatz für angeblich zu teuer erworbene Daimler-Aktien, weil der Autobauer zu spät über Risiken durch illegale Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in Dieselmotoren informiert hätte. Daimler wies die Vorwürfe stets zurück. Verhandlungstermine seien noch nicht absehbar, erklärte das Gericht. (AZ 129 AR 1/21 Kap)

Nach dem 2015 bei Volkswagen aufgedeckten Dieselskandal hatte sich herausgestellt, dass auch bei Millionen Fahrzeugen der Daimler-Pkw- und Van-Tochter Mercedes-Benz der Stickoxidausstoß weit über den gesetzlichen Grenzwerten lag. Ursache war das Drosseln der Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen. In einer Klagewelle von Mercedes-Dieselkäufern wird seither vor Gerichten gestritten, ob der Stuttgarter Autobauer wegen Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung schadensersatzpflichtig ist. Der Bundesgerichtshof hat das in mehreren Verfahren verneint.