vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen
DGAP-Ad-hoc: Daimler AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Daimler AG: Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise
Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im
Zusammenhang mit Diesel-Emissionen
13.08.2020 / 18:22 CET/CEST
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13. August 2020
Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung
behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit
Diesel-Emissionen
Stuttgart - Die Daimler AG und ihre Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA LLC
(MBUSA) haben mit verschiedenen US-Behörden eine Grundsatzeinigung über die
vergleichsweise Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im
Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter Diesel-Fahrzeuge in den
USA erzielt. Dabei geht es um rund 250.000 Diesel-Pkw und -Vans. Bei den
Behörden handelt es sich um die US-Umweltbehörden Environmental Protection
Agency (EPA) und California Air Resources Board (CARB), die Environment and
Natural Resources Division des amerikanischen Justizministeriums (DOJ), das
California Attorney General's Office sowie die amerikanische Zoll- und
Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection).
Das Unternehmen hat mit den US-Behörden vollumfänglich kooperiert und führt
diese Kooperation fort.
Auch mit den Klägervertretern der Verbraucher-Sammelklage "In re Mercedes-Benz
Emissions Litigation" haben die Daimler AG und MBUSA eine grundsätzliche
Einigung über einen Vergleich zur Beilegung des Verfahrens erzielt. Das
Verfahren ist vor dem US-Bezirksgericht für New Jersey anhängig.
Für die erwarteten Gesamtkosten der Vergleiche hat das Unternehmen ausreichend
bilanzielle Vorsorge getroffen.
Für die Vergleiche mit den US-Behörden erwartet Daimler Kosten in Höhe von rund
1,5 Mrd. $ (ca. 1,27 Mrd. €). Die geschätzten Kosten für die Beilegung der
Sammelklage betragen rund 700 Mio. $ (ca. 592 Mio. €), einschließlich der noch
vom Gericht zu genehmigenden Anwaltsgebühren und -kosten. Weitere Aufwendungen
schätzt Daimler auf einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag, um
Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen.
Daimler rechnet mit einem entsprechenden Einfluss auf den Free Cash Flow des
Industriegeschäfts über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei der wesentliche
Einfluss in den nächsten zwölf Monaten erwartet wird.
Heute haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Daimler AG und der
Mercedes-Benz AG den vorgeschlagenen Vergleichen nach Abwägung aller Umstände
und im besten Unternehmensinteresse zugestimmt. Mit den geplanten Vergleichen
geht das Unternehmen einen wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit bei
verschiedenen Diesel-Verfahren in den USA zu schaffen.
Die Vergleiche stehen noch unter Vorbehalt der finalen Zustimmung der
zuständigen Behörden und Gerichte. Die grundsätzliche Vereinbarung mit den
US-Behörden wird in verbindliche Vergleichsvereinbarungen überführt. In den
kommenden Wochen werden die Behörden die Vergleichsvereinbarungen dann bei
einem US-Bezirksgericht für die endgültige Genehmigung einreichen. Die
Vergleichsvereinbarung in der US-Verbraucher-Sammelklage wird beim
US-Bezirksgericht für New Jersey zur Genehmigung eingereicht.
Entsprechend der Offenlegungspflichten der Europäischen
Marktmissbrauchs-Verordnung informiert Daimler die Kapitalmärkte mit dieser Ad
hoc-Mitteilung über die Grundsatzeinigungen.
Umtauschkurs EUR zu USD vom 13. August 2020, 1 EUR = 1,183 USD.
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"glauben", "einschätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "können/könnten",
"planen", "projizieren", "sollten" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche
vorausschauenden Aussagen. Diese Aussagen sind einer Reihe von Risiken und
Unsicherheiten unterworfen. Einige Beispiele hierfür sind eine ungünstige
Entwicklung der weltwirtschaftlichen Situation, insbesondere ein Rückgang der
Nachfrage in unseren wichtigsten Absatzmärkten, eine Verschlechterung unserer
Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kredit- und Finanzmärkten, unabwendbare
Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Pandemien,
Terrorakte, politische Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen,
Industrieunfälle und deren Folgewirkungen auf unsere Verkaufs-, Einkaufs-,
Produktions- oder Finanzierungsaktivitäten, Veränderungen von Wechselkursen und
Zollbestimmungen, eine Veränderung des Konsumverhaltens in Richtung kleinerer
und weniger gewinnbringender Fahrzeuge oder ein möglicher Akzeptanzverlust
unserer Produkte und Dienstleistungen mit der Folge einer Beeinträchtigung bei
der Durchsetzung von Preisen und bei der Auslastung von Produktionskapazitäten,
Preiserhöhungen bei Kraftstoffen und Rohstoffen, Unterbrechungen der Produktion
aufgrund von Materialengpässen, Belegschaftsstreiks oder
Lieferanteninsolvenzen, ein Rückgang der Wiederverkaufspreise von
Gebrauchtfahrzeugen, die erfolgreiche Umsetzung von Kostenreduzierungs- und
Effizienzsteigerungsmaßnahmen, die Geschäftsaussichten der Gesellschaften, an
denen wir bedeutende Beteiligungen halten, die erfolgreiche Umsetzung
strategischer Kooperationen und Joint Ventures, die Änderungen von Gesetzen,
Bestimmungen und behördlichen Richtlinien, insbesondere soweit sie
Fahrzeugemissionen, Kraftstoffverbrauch und Sicherheit betreffen, sowie der
Abschluss laufender behördlicher oder von Behörden veranlasster Untersuchungen
und der Ausgang anhängiger oder drohender künftiger rechtlicher Verfahren und
weitere Risiken und Unwägbarkeiten, von denen einige im aktuellen
Geschäftsbericht oder im aktuellen Zwischenbericht unter der Überschrift
"Risiko- und Chancenbericht" beschrieben sind. Sollte einer dieser
Unsicherheitsfaktoren oder eine dieser Unwägbarkeiten eintreten oder sollten
sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als
unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in
diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen
abweichen. Wir haben weder die Absicht noch übernehmen wir eine Verpflichtung,
vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese ausschließlich auf
den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren.
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