curasan AG:  Anleihegläubigerversammlung mit Wahl eines gemeinsamen Vertreters

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DGAP-Ad-hoc: curasan AG / Schlagwort(e): Anleihe
curasan AG: Anleihegläubigerversammlung mit Wahl eines gemeinsamen
Vertreters

07.07.2020 / 12:14 CET/CEST
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curasan AG: Anleihegläubigerversammlung mit Wahl eines gemeinsamen
Vertreters

Kleinostheim, 07.07.2020 - Aufgrund des Beschlusses des Amtsgericht -
Insolvenzgericht - Aschaffenburg vom 17.06.2020 wurde seitens des
Insolvenzgerichts Aschaffenburg eine Anleihegläubigerversammlung für die
Wandelschuldverschreibung 2019/2024 der curasan AG (Aktien: ISIN
DE000A2YPGM4 / Wandelanleihe: ISIN DE000A2TR497) durchgeführt.

Im Rahmen dieser Anleihegläubigerversammlung erklärte der Insolvenzverwalter
den Nichteintritt in die Anleihe. Die Anleihegläubiger beschlossen das
Nachstehende:

"1.
Herr Rechtsanwalt Nikolaus Lutje c/o Kanzlei Bergdolt Nibelungenstr. 84,
80639 München, wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der von
der Emittentin curasan AG ausgegebenen Wandelschuldverschreibung 2019/2024
(ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) bestellt.

2.
Umfang und Aufgaben sowie Befugnisse des gemeinsamen Vertreters richten sich
nach den Bestimmungen des SchVG 2009 i.V.m. der InsO. Die Anleihegläubiger
beauftragen den gemeinsamen Vertreter mit der Anmeldung und Vertretung ihrer
Interessen im Insolvenzverfahren; weitergehende Beauftragungen bedürfen
eines gesonderten Beschlusses der Anleihegläubiger.

3.
Dem gemeinsamen Vertreter wird eine angemessene Vergütung gezahlt. Für die
Anmeldung und Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger im
Insolvenzverfahren erhält der gemeinsame Vertreter, sollte keine (wirksame)
Vergütungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter zu Lasten der Masse
geschlossen werden können, eine Vergütung nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die den nachfolgenden Gebührentatbeständen
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes entspricht: RVG, VV 3313 RVG zuzüglich
VV 1008 RVG, VV 7001 RVG und der gesetzlichen Umsatzsteuer nach VV 7008 RVG.
Zudem werden dem gemeinsamen Vertreter die entstehenden Auslagen
(Versicherung der Tätigkeit, Reisekosten sowie die Beauftragung etwaige
externer Dienstleister) erstattet. Die Kosten der gemeinsamen Vertretung
werden, sollte keine (wirksame) Vergütungsvereinbarung mit dem
Insolvenzverwalter zu Lasten der Masse geschlossen werden können, mit einer
etwaigen Quote in der Gestalt verrechnet, dass von der Insolvenzquote
zunächst die Kosten und Auslagen des gemeinsamen Vertreters in Abzug
gebracht werden und der sodann verbleibende Betrag an die Gläubiger
ausgezahlt wird. Der gemeinsame Vertreter wird angewiesen diese Verrechnung
vorzunehmen. Der gemeinsame Vertreter wird von der Beschränkung des § 181
BGB (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts) befreit.

4.
Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist
summenmäßig auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt."

---- Ende der Ad-hoc-Mitteilung ----

Kontakt curasan AG:
Andrea Weidner
Investor Relations &
Corporate Communications
+49 6027 40 900-51
ir@curasan.com


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    curasan AG
                   Lindigstraße 4
                   63801 Kleinostheim
                   Deutschland
   Telefon:        06027/40 900 0
   Fax:            06027/40 900 29
   E-Mail:         info@curasan.de
   Internet:       www.curasan.de
   ISIN:           DE000A2YPGM4
   WKN:            A2YPGM
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
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