Bundesregierung zur Gutscheinlösung
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CTS Eventim AG & Co. KGaA: CTS EVENTIM begrüßt Beschluss der Bundesregierung
zur Gutscheinlösung
08.04.2020 / 13:14
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PRESSEMITTEILUNG CTS EVENTIM begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur
Gutscheinlösung
München, 8. April 2020. "Wir begrüßen die Initiative des Bundeskabinetts zum
Erlass einer Gutscheinregelung für Kultur-, Konzert-, Sport- und
Freizeitveranstaltungen. Kultur ist systemrelevant, und der heute von der
Regierung beschlossene Gesetzvorschlag bringt dringend notwendige Ergänzungen
zum geltenden Veranstaltungs-Vertragsrecht, die die wirtschaftlichen Folgen der
COVID-19 Pandemie für Veranstalter und damit für die gesamte deutsche
Kulturbranche abmildern. Der Beschluss ist ein ganz wichtiger Schritt zur
Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Zugleich ist die
Gutscheinlösung Verbraucherschutz pur, denn sie erhält den Veranstaltern die
lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und jenseits
der Coronavirus-Krise benötigen. Die Verbraucher werden damit vor andernfalls
unvermeidlichen insolvenzbedingten Ausfällen geschützt.", kommentiert CTS
EVENTIM CEO Klaus-Peter Schulenberg.
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass
ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen
Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden konnte
oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen
Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein
auszuhändigen.
Von der einfachen Gutscheinlösung profitieren Veranstalter, Künstler und
Kunden. Den Fans bleibt zunächst einmal die Möglichkeit, ihre gebuchte
Veranstaltung an einem Nachholdatum zu erleben. Ist eine Verlegung nicht
möglich oder kann der Kunde diese nicht wahrnehmen, so kann der Gutschein für
eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters eingelöst werden. Findet
sich bis zum 31.12.2021 kein passendes Event, kann nach Ablauf dieser Frist die
Erstattung des Eintrittspreises verlangt werden.
"Mehr Flexibilität geht nicht", sagt Klaus-Peter Schulenberg. "Wir wissen, dass
viele Fans das Recht behalten wollen, die gebuchte Veranstaltung besuchen zu
ko?nnen, auch wenn dies wegen der Coronavirus-Krise erst zu einem späteren
Zeitpunkt möglich ist. Dies gilt natürlich umso mehr bei stark nachgefragten
Top-Acts und besonders begehrten Veranstaltungen wie Festivals oder
Festspielen."
CTS EVENTIM wird nun in Absprache mit den Veranstaltern die Vorgaben des
Beschlusses der Bundesregierung zur Gutscheinlösung umsetzen und die Kunden
entsprechend kontaktieren. Dazu sind auch FAQ-Seiten auf der Homepage
www.eventim.de geplant, auf denen sich die Kunden rund um die Uhr ausführlich
infomieren können.
Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen
Ticketing und Live Entertainment. 2019 wurden rund 250 Millionen Tickets über
die Systeme des Unternehmens vermarktet - stationär, online und mobil. Zu den
Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch,
ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche
Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie "Rock am Ring", "Rock im
Park", "Hurricane", "Southside" oder "Lucca Summer". Darüber hinaus betreibt
CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die
Kölner LANXESS arena, die K.B. Hallen in Kopenhagen, die Berliner Waldbühne und
das EVENTIM Apollo in London. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN DE
0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des MDAX. Im
Jahr 2019 erwirtschafteten 3.202 Mitarbeiter in 21 Ländern einen Umsatz von
mehr als 1,4 Milliarden Euro.
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Tel.: +49.40.380788.7299
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