Bundesregierung zur Gutscheinlösung

DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Stellungnahme            
CTS Eventim AG & Co. KGaA: CTS EVENTIM begrüßt Beschluss der Bundesregierung   
zur Gutscheinlösung                                                            
                                                                               
08.04.2020 / 13:14                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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PRESSEMITTEILUNG CTS EVENTIM begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur         
Gutscheinlösung                                                                
München, 8. April 2020. "Wir begrüßen die Initiative des Bundeskabinetts zum   
Erlass einer Gutscheinregelung für Kultur-, Konzert-, Sport- und               
Freizeitveranstaltungen. Kultur ist systemrelevant, und der heute von der      
Regierung beschlossene Gesetzvorschlag bringt dringend notwendige Ergänzungen  
zum geltenden Veranstaltungs-Vertragsrecht, die die wirtschaftlichen Folgen der
COVID-19 Pandemie für Veranstalter und damit für die gesamte deutsche          
Kulturbranche abmildern. Der Beschluss ist ein ganz wichtiger Schritt zur      
Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Zugleich ist die            
Gutscheinlösung Verbraucherschutz pur, denn sie erhält den Veranstaltern die   
lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und jenseits
der Coronavirus-Krise benötigen. Die Verbraucher werden damit vor andernfalls  
unvermeidlichen insolvenzbedingten Ausfällen geschützt.", kommentiert CTS      
EVENTIM CEO Klaus-Peter Schulenberg.                                           
                                                                               
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass   
ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen                  
Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden konnte
oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen   
Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein  
auszuhändigen.                                                                 
                                                                               
Von der einfachen Gutscheinlösung profitieren Veranstalter, Künstler und       
Kunden. Den Fans bleibt zunächst einmal die Möglichkeit, ihre gebuchte         
Veranstaltung an einem Nachholdatum zu erleben. Ist eine Verlegung nicht       
möglich oder kann der Kunde diese nicht wahrnehmen, so kann der Gutschein für  
eine andere Veranstaltung des selben Veranstalters eingelöst werden. Findet    
sich bis zum 31.12.2021 kein passendes Event, kann nach Ablauf dieser Frist die
Erstattung des Eintrittspreises verlangt werden.                               
                                                                               
"Mehr Flexibilität geht nicht", sagt Klaus-Peter Schulenberg. "Wir wissen, dass
viele Fans das Recht behalten wollen, die gebuchte Veranstaltung besuchen zu   
ko?nnen, auch wenn dies wegen der Coronavirus-Krise erst zu einem späteren     
Zeitpunkt möglich ist. Dies gilt natürlich umso mehr bei stark nachgefragten   
Top-Acts und besonders begehrten Veranstaltungen wie Festivals oder            
Festspielen."                                                                  
                                                                               
CTS EVENTIM wird nun in Absprache mit den Veranstaltern die Vorgaben des       
Beschlusses der Bundesregierung zur Gutscheinlösung umsetzen und die Kunden    
entsprechend kontaktieren. Dazu sind auch FAQ-Seiten auf der Homepage          
www.eventim.de geplant, auf denen sich die Kunden rund um die Uhr ausführlich  
infomieren können.                                                             
                                                                               
                                                                               
Über CTS EVENTIM                                                               
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen    
Ticketing und Live Entertainment. 2019 wurden rund 250 Millionen Tickets über  
die Systeme des Unternehmens vermarktet - stationär, online und mobil. Zu den  
Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch,    
ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche  
Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie "Rock am Ring", "Rock im
Park", "Hurricane", "Southside" oder "Lucca Summer". Darüber hinaus betreibt   
CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die 
Kölner LANXESS arena, die K.B. Hallen in Kopenhagen, die Berliner Waldbühne und
das EVENTIM Apollo in London. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN DE           
0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des MDAX. Im  
Jahr 2019 erwirtschafteten 3.202 Mitarbeiter in 21 Ländern einen Umsatz von    
mehr als 1,4 Milliarden Euro.                                                  
                                                                               
                                                                               
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:                              
Corporate Communications:                                                      
Thomas Kollner                                                                 
Tel.: +49.40.380788.7299                                                       
thomas.kollner@eventim.de                                                      
                                                                               
Investor Relations:                                                            
Marco Haeckermann                                                              
Vice President Corporate Development & Strategy                                
Tel.: +49.421.3666.270                                                         
marco.haeckermann@eventim.de                                                   
                                                                               
                                                                               
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08.04.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: CTS Eventim AG & Co. KGaA                                         

             Rablstr. 26                                                       

             81669 München                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     0421/ 3666-0                                                      

Fax:         0421/ 3666-290                                                    

E-Mail:      info@eventim.de                                                   

Internet:    www.eventim.de                                                    

ISIN:        DE0005470306                                                      

WKN:         547030                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1018871                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1018871  08.04.2020