nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft 
den Aktionär zurückweisen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang richten 
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das 
gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine 
Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der 
Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen 
bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum 
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien 
erwerben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn, 
sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. 
 
*Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen 
Hauptversammlung und Übertragung im Internet* 
 
Die außerordentliche Hauptversammlung wird gem. § 1 Abs. 2 des 
COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle außerordentliche 
Hauptversammlung in Hamburg abgehalten. Es ist deshalb keine 
persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern an 
der außerordentlichen Hauptversammlung möglich. 
 
Die Aktionäre können über das HV-Online-Portal der Gesellschaft die 
virtuelle außerordentliche Hauptversammlung im Livestream 
verfolgen und ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation 
(Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung ausüben. Auch das Fragerecht 
sowie weitere Rechte lassen sich elektronisch im HV-Online-Portal 
ausüben. 
 
Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.eventim.de 
 
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 
'Hauptversammlung', dort 'außerordentliche Hauptversammlung 
2021' zugänglich. Nutzen Sie dort bitte die Schaltfläche 
'HV-Online-Portal', mit der Sie direkt zum Portal kommen. 
 
Aktionäre erhalten nach Ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den 
Zugangsdaten sowie weiteren Informationen. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte und Briefwahl* 
 
*a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, 
ein Kreditinstitut oder eine andere Person oder Institution ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Dieser ist weisungsgebunden, muss also zwingend 
entsprechend der ihm erteilten Weisung abstimmen. 
 
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch 
eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, ist 
die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG in Textform (§ 126b 
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b 
BGB). Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden 
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das 
Ihnen von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung 
gestellt wird. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch 
jederzeit auf schriftliches Verlangen zugesandt und ist darüber 
hinaus auf der Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter 
 
www.eventim.de 
 
im Bereich 'Corporate Website' / 'Investor Relations' / 
'Hauptversammlung', dort 'außerordentliche Hauptversammlung 
2021', abrufbar. 
 
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
nach § 135 AktG oder § 135 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, gelten die 
vorstehenden Regelungen für die Form der Erteilung, des Widerrufs 
und des Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise verlangen 
die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine 
besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu 
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis 
spätestens *12. Januar 2021*, 18:00 Uhr MEZ, an eine der folgenden 
Adressen zugehen: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Fax: +49 621 718592 40 
 
Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart 
übermittelten Vollmacht und deren Änderung. 
 
Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder 
ihrer Änderung kann auch im Wege der elektronischen 
Kommunikation über das HV-Online-Portal vorgenommen werden, und 
zwar bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung. 
 
*b) Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
ebenfalls mit obigen Maßgaben zur virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung anmelden. Darüber hinaus 
müssen Sie dem Stimmrechtsvertreter zwingend für jeden einzelnen 
Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt 
werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die 
Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe 
der ihm erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger 
Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt 
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das 
Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder 
Antragsrechte wahrnehmen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch 
machen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per Telefax) 
unter Verwendung des hierfür auf dem HV-Ticket aufgedruckten 
Formulars tun. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf dem 
HV-Ticket. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, 
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten 
und Weisungen bis spätestens *12. Januar 2021*, 18.00 Uhr MEZ, 
(Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an eine der folgenden Adressen 
zu übermitteln: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Fax: +49 621 718592 40 
 
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann in 
Textform auch über das HV-Online-Portal bevollmächtigt werden. Per 
Internet können Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter 
bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung erteilt, geändert oder 
widerrufen werden. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*c) Stimmrechtsausübung durch Briefwahl* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine elektronische 
Briefwahl ausüben. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind 
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. 
Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder 
diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger 
können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen. 
 
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der 
elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals 
abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl 
kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen 
oder geändert werden. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile 
zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 
BGB) unter Nachweis der Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor 
der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung, also bis 
spätestens *13. Dezember 2020* (24:00 Uhr MEZ), zugehen, wobei wir 
Sie bitten, dieses an folgende Postanschrift oder bei Verwendung 
einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an 
folgende E-Mail-Adresse zu senden: 
 
*CTS Eventim AG & Co. KGaA* 
z. Hd. Herrn Rainer Appel 
Contrescarpe 75 A 
28195 Bremen 
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de 
 
Die entsprechenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über das 
Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 

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December 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)