BERLIN (Dow Jones)--Die Konzert- und Reiseveranstalter in Deutschland müssen sich laut einem Bericht im Januar auf Rückzahlungsforderungen ihrer Kunden einstellen. Verbraucher können sich mit Beginn des neuen Jahres die Gutscheine auszahlen lassen, die sie in der ersten Corona-Welle als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen und Reisen bekommen hatten. Zahlen, wie viele Gutscheine noch nicht eingelöst worden sind, haben nach Informationen des "Tagesspiegel" zwar weder das Bundesjustizministerium noch die Veranstaltungswirtschaft. Alleine beim Konzertdienstleister CTS Eventim ist aber noch eine "kleine siebenstellige Zahl" von Gutscheinen offen, wie ein Unternehmenssprecher dem Blatt sagte.

Um Unternehmen vor der Pleite zu bewahren, hatte die große Koalition zu Beginn der Coronakrise Verbraucher verpflichtet, bei coronabedingten Absagen von Veranstaltungen Gutscheine statt Geld zu akzeptieren. Das galt für alle Events, die vor dem 8. März 2020 gebucht worden waren. Falls die Gutscheine nicht bis Ende Dezember eingelöst werden, können die Kunden im Januar eine Auszahlung der Summe verlangen. Die nun erneut von Corona-Auflagen betroffene Konzertbranche sieht das mit Sorge. "Sollten die Gutscheine nun im großen Umfang bar ausgezahlt werden, bedeutet das eine erhebliche Schwächung der ohnehin schwer gebeutelten Kulturlandschaft", sagte Eventim-Sprecher Frank Brandmaier.

Betroffen seien von der Regelung auch Veranstalter von Pauschalreisen: Im Reisesektor liefen nun die vom Bund seinerzeit mit einer 840 Millionen Euro umfassenden Bürgschaft abgesicherten Gutscheine für stornierte Pauschalreisen aus. Reiseveranstalter müssten das Geld bis Mitte Januar auszahlen, so der "Tagesspiegel".

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December 05, 2021 06:02 ET (11:02 GMT)