Zürich (awp) - Nachfolgend eine Auswahl von Artikeln zu wirtschaftsrelevanten Themen aus der Presse vom Wochenende:

CREDIT SUISSE: Die Credit Suisse prüft laut "Sonntagszeitung" eine Absage des geplanten Börsengangs der Schweiz-Tochter. Hinter den Kulissen suche die Bank nach Möglichkeiten, das Projekt gesichtswahrend abzublasen, schreibt das Blatt unter Berufung auf drei Quellen. Das Projekt sei "zu kompliziert und schlicht nicht mehr nötig", werden Insider zitiert. (SoZ, S. 33; siehe auch separate Meldung)

LAFARGEHOLCIM: Der Verwaltungsrat von LafargeHolcim steht vor grösseren Veränderungen und wird nach der Generalversammlung vom 3. Mai anders aussehen und funktionieren. Das bisherige Modell habe ausgedient. Allfällige Ersatzleute würden auf jeden Fall nicht mehr nach der 7/7-Formel, sondern strikt nach Kompetenz ausgewählt. Und gewiss sei auch, dass das französische Element im VR an Gewicht einbüsse. (FuW, S. 1; siehe auch separate Meldung)

MEYER BURGER: Der Solarzulieferer Meyer Burger sieht nach der erfolgreichen Rekapitalisierung keine Notwendigkeit für einen finanziellen Partner. "Wir haben genügend Cash für unser operatives Geschäft", erklärte der neue CEO Hans Brändle im Interview mit der "Finanz und Wirtschaft". Meyer Burger müsse aber weiterhin hart an der Verbesserung der Profitabilität arbeiten. Neben dem laufenden Strukturprogramm brauche es auch zusätzliche Massnahmen auf Produktebene. (FuW, S. 6; siehe auch separate Meldung)

SPS: Das Traditionswarenhaus Jelmoli hat im vergangenen Jahr erneut einen Betriebsverlust geschrieben. Bei einem Umsatz von 151,7 Mio CHF (-3%) resultierte ein Betriebsverlust von 2,4 Mio, schreibt die "NZZ am Sonntag", die einen genaueren Blick in den Geschäftsbericht der Muttergesellschaft Swiss Prime Site (SPS) geworfen hat. (NZZaS, S. 30)

AHV-REFORM: Die Pensionskassen warnen eindringlich vor einem Scheitern der grossen Rentenreform. Um dies zu verhindern, wären sich auch bereit, die Erhöhung der AHV-Renten um 70 CHF pro Monat zu akzeptieren, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. Diese Position gehe aus einem Brief hervor, den der Pensionskassenverband Asip den Parlamentariern geschickt habe. (NZZaS, S. 10)

RINGIER: Der Basler Wirtschaftsanwalt Martin Wagner hat dem Medienunternehmen Ringier offenbar eine Kaufofferte für die "Blick"-Gruppe unterbreitet. Für "Blick", "Sonntags-Blick", "Blick am Abend" und die dazugehörigen Onlineportale soll er 230 Mio CHF geboten habe, wie die "NZZ am Sonntag" unter Berufung auf zwei Mitglieder des oberen Ringier-Kaders berichtet. Demnach habe Wagner als Hauptinvestor Alt Nationalrat Walter Frey genannt, der im SVP-Parteileitungsausschuss für die Kommunikation zuständig ist. Bei Ringier vermutet man laut der Zeitung Christoph Blocher hinter der Offerte. Ringier habe mitgeteilt, die Verkaufsgespräche nicht weiterzuführen. (NZZaS, S. 11)

SCHWEIZ-EU: Aussenminister Didier Burkhalter sieht die Schweiz in der Frage über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU nicht unter Druck. "Wir können sehr lange warten", sagte der FDP-Bundesrat in einem Interview mit der "NZZ am Sonntag". Mit einem solchen Abkommen, über das seit 2014 verhandelt wird, soll der Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt neu geregelt werden. Komme Brüssel nicht entgegen, sei ein institutionelles Abkommen in einer Abstimmung "ohnehin chancenlos", sagte Burkhalter. Und selbst wenn eine Lösung gefunden werde, brauche es noch Zeit für den politischen Prozess in der Schweiz. "Der europäische Gerichtshof wird nie das letzte Wort haben, es braucht am Schluss eine politische Entscheidung bei Differenzen mit der EU." (NZZaS, S. 15)

TOURISMUS: Die Preise für Schweizer Hotelzimmer sind gesunken. Das zeigt laut "SonntagsBlick" eine Auswertung von Zahlen des Online-Vergleichsdienstes Trivago in rund 60 Schweizer Ortschaften. Im Ferienmonat Februar sei die Übernachtung in den letzten vier Jahren stets billiger geworden. Kostete 2013 ein Zimmer im Durchschnitt 258,50 CHF, so waren es 2016 noch 228,30 CHF pro Nacht. (SonntagsBlick)

EMPFANGSGEBÜHREN: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) will vom Bundesgericht wissen, wie es das Urteil zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr umsetzen soll. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich zu grundsätzlichen Fragen nicht geäussert. Das Bakom ziehe das Urteil ans Bundesgericht weiter, wie die "NZZ am Sonntag" und der "SonntagsBlick" vermeldeten. (NZZaS, SoBli)

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