Zürich (awp) - Im Korruptionsskandal der Credit Suisse in Mosambik kritisiert eine Kommissarin der US-Börsenaufsicht SEC die Auflagen für gewisse Tochtergesellschaften der Grossbank: Die Auflagen würden gewisse Investmentfondsdienstleister treffen, die an den illegalen Aktivitäten nicht beteiligt gewesen seien, erklärte SEC-Kommissarin Hester Peirce am Mittwochabend in einer Beitrag auf der SEC-Homepage.

Die Credit Suisse war am Vortag von den Aufsichtsbehörden mehrerer Länder zu einer happigen Busse verurteilt worden. Die Grossbank stimmte einem Vergleich in Höhe von 547 Millionen Dollar zu. Dafür wird die Strafverfolgung für drei Jahre ausgesetzt.

Konkret zahlen muss die Grossbank fast 475 Millionen Dollar. Davon gehen 275 Millionen Dollar an das US-Justizministerium DOJ und die US-Börsenaufsicht SEC sowie weitere 200 Millionen an die britische Finanzmarktaufsicht FCA. Ausserdem erlässt die CS dem Land Mosambik Schulden in Höhe von 200 Millionen Dollar. In der Schweiz kassierte die Grossbank von der Finanzmarktaufsicht Finma eine heftige Rüge wegen schweren Verstössen gegen Geldwäschereipflichten.

Zudem verhängten die Aufsichtsbehörden Massnahmen gegen die Grossbank. Denn im Jahre 2013 hatten die britische CS-Tochtergesellschaft Credit Suisse Securities (Europe) Limited (CSSEL) Kredite von einer Milliarde Dollar an zwei mosambikanische Staatsgesellschaften arrangiert, mit denen unter anderem der Aufbau einer Thunfischfangflotte bezahlt werden sollte. Bei diesen Krediten wurden laut den Angaben Gelder in der Höhe von mehreren hundert Millionen "zweckentfremdet". Ehemalige CSSEL-Banker liessen sich bestechen.

Kritik an gewissen Auflagen

Mit gewissen Auflagen zeigte sich aber die SEC-Kommissarin nicht einverstanden. Eine Folge des Schuldeingeständnisses der CSSEL sei die Anwendung von Paragraph 9a des US-Investment Company Act. Dieser schliesse die mit der CSSEL verbundenen Tochtergesellschaften automatisch davon aus, als Anlageberater oder Underwriter für bestimmte Arten von Investmentgesellschaften tätig zu sein.

Diese Investmentfondsdienstleister hätten aber mit den Vorgängen in Mosambik nichts zu tun gehabt und die von ihnen betreuten Fonds seien durch das Verhalten der CSSEL nicht geschädigt worden.

"Es wäre ungerechtfertigt und würde vor allem den Fonds und ihren Anteilseignern schaden, wenn diese Tochtergesellschaften davon ausgeschlossen würden, weiterhin als Berater, Unterberater und Underwriter für fast sechzig Fonds tätig zu sein", erklärte die SEC-Kommissarin. Deshalb unterstütze sie den Erlass einer einstweiligen oder ständigen Verfügung durch die SEC, mit der die genannten Einheiten der Credit Suisse von den Bestimmungen von Paragraph 9a ausgenommen würden, schrieb Peirce.

Die SEC habe den CS-Einheiten eine Reihe unnötiger Bedingungen auferlegt, die keinem erkennbaren Zweck dienen würden. Sie hätte befürwortet, den Credit Suisse-Mitgliedsunternehmen die Beschäftigung von Personen zu untersagen, die mit den kriminellen Machenschaften der CSSEL in Verbindung stehen würden, schrieb Peirce.

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