Zürich (awp) - Die diversen Skandale bei der Credit Suisse haben weitere Folgen. Aktionäre fordern nun eine Sonderprüfung. Die Grossbank selber schlägt derweil vor, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung die Entlastung zu gewähren - aber unter Ausklammerung der Greensill-Vorkommnisse.

Aktionäre um die Ethos Stiftung wollen die Vorgänge um "Greensill" und "Suisse Secrets" hingegen von unabhängiger Seite untersuchen lassen und beantragen der Generalversammlung vom 29. April eine sogenannte Sonderprüfung. Dies geht aus der Einladung zum Aktionärstreffen hervor, welche die Bank am Mittwochabend veröffentlicht hat.

Der Verwaltungsrat der Bank lehnt das ab. Eine Sonderprüfung sei "nicht zielführend", weil der Wiedereinbringungsprozess bei den sich in Liquidation befindlichen Fonds am Laufen sei. Ausserdem verweist das Gremium auf die juristische und regulatorische Komplexität.

Die Grossbank will aber von Ethos gestellte Fragen öffentlich beantworten. Diese Antworten würden nächste Woche auf der Internetseite aufgeschaltet.

Folge von Milliardenverlust

Das Jahr 2021 war für die CS bekanntlich ein Horrorjahr. Das Debakel um die Schliessung der Greensill-Anlagefonds und die Milliardenverluste im Geschäft mit dem New Yorker Hedgefonds Archegos hatten der Bank einen Riesenverlust von 1,6 Milliarden Franken eingebrockt.

Die Credit Suisse selber hatte einen Bericht zur Greensill-Affäre extern in Auftrag gegeben, diesen vor längerer Zeit auch erhalten und mit der Aufsichtsbehörde geteilt. Veröffentlichen will sie ihn aber nicht, was im Februar unter anderem ebenfalls mit dem laufenden Wiedereinbringungsprozess begründet wurde.

Pensionskassen an Bord

Ethos kann zwar verstehen, "dass die Veröffentlichung des gesamten Untersuchungsberichts Vertraulichkeitsprobleme aufwerfen könnte". Gleichwohl hätten die Aktionäre ein Recht darauf, die wichtigsten Schlussfolgerungen und die Massnahmen zu kennen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwochabend.

"Wir sind ausserdem der Meinung, dass diese Informationen für die Ausübung unserer Aktionärsrechte an der Generalversammlung vom 29. April unerlässlich sind", so Ethos weiter. Am Antrag beteiligt seien im übrigen weitere Institutionen, darunter etwa die Pensionskassen des Bundes, der Post oder der Stadt Zürich.

Kompromiss gescheitert

Laut Ethos gab es in den letzten Wochen "mehrere Gespräche" mit der Bank. Ethos habe sich dabei bereit erklärt, den Antrag auf Sonderprüfung zurückzuziehen, "falls bestimmte Antworten der Credit Suisse von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft würden".

Die Erstellung eines solchen sogenannten "Negative-Assurance"-Verfahrens habe von der Bank jedoch nicht zugesichert werden können. Daher bleibe der Antrag auf eine Sonderprüfung bestehen. "Ein solches Vorgehen wäre einfacher und schneller als eine Sonderprüfung und könnte bestimmte Zweifel ausräumen", bedauert Ethos.

Keine Greensill-Décharge

Ein Zugeständnis macht die CS aber gleichwohl. Sie beantragt zwar an der Generalversammlung die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die beiden Geschäftsjahre 2020 und 2021. Die Themen mit Bezug auf den Fall "Greensill" sind jedoch davon ausgenommen, weil die entsprechenden Prozesse noch nicht abgeschlossen seien. Im Vorjahr hatte der Verwaltungsrat wegen der Skandale komplett auf die Traktandierung der Décharge-Erteilung verzichtet.

Schon vor gut einer Woche war bekannt geworden, dass es nach dem Krisenjahr 2021 zu Wechseln im Verwaltungsrat kommt. Insbesondere wird Severin Schwan das Aufsichtsgremium verlassen. Der Roche-CEO war seit 2014 Mitglied des Verwaltungsrats und seit 2017 Vize-Präsident. Über einen Rücktritt von Schwan war in den Medien davor seit längerem spekuliert worden. Er war nach dem abrupten Abgang des früheren Credit-Suisse-Präsidenten António Horta-Osório in die Kritik geraten.

Abgesehen von den Skandalen 2021 haben Ethos und weitere Investoren einen Antrag zur Statutenänderung im Zusammenhang mit der "Klimaschutzstrategie" der Credit Suisse eingereicht. Der Verwaltungsrat unterstütze zwar das Ziel des Antrags, aber nicht die Form. Deshalb werde auch dieser Antrag abgelehnt, wie es in der GV-Einladung heisst.

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