Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Rechtstreit mit der französischen Großbank Credit Agricole eine Schlappe erlitten.

Bankenkontrolleure der EZB hatten dem Geldhaus und Konzerntöchtern 2018 wegen Verletzung von Kapitalvorschriften Strafen in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro aufgebrummt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) kassierte diese Entscheidung nun am Mittwoch. Zur Begründung hieß es, die EZB habe die Details zur Berechnung der Strafen nicht offengelegt und die Entscheidung somit unzureichend begründet. Die Bank habe allerdings ein Anrecht auf eine ausreichende Darlegung gehabt, rügte das Gericht. Die EZB erklärte, die Notenbank nehme die Entscheidung zur Kenntnis.

Credit Agricole hatte bestimmte Kapitalinstrumente als Kernkapital-Instrumente eingestuft, ohne zuvor die erforderliche Genehmigung der Aufsicht einzuholen. Aus ähnlichen Gründen wurden auch gegen zwei Konzerntöchter Strafen verhängt. Niederlagen der EZB vor Gericht gelten als eher selten. So hatte sie 2018 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) praktisch einen Freifahrtschein für ihre umstrittenen Anleihenkäufe bekommen.