CR Capital AG, Berlin

WKN: A2GS62

ISIN: DE000A2GS625

These materials are not an offer or the solicitation of an offer for the sale or subscription of the shares of CR Capital AG in the United States of America. The subscription rights and the shares referred to herein may not, at any time, be offered, sold, exercised, pledged, delivered or otherwise transferred within or into the United States of America absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended ("Securities Act"). CR Capital AG has not registered and does not intend to register the subscription rights and/or the shares under the Securities Act or publicly offer the subscription rights and/or shares in the United States of America.

Prospektbefreiendes Dokument zur Information

gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) VO (EU) 2017/1129

vom 27. Juli 2021, ergänzt am 20. August 2021,

für die neuen Aktien, die bei der Bezugsrechtskapitalerhöhung (wie nachfolgend definiert) gegen Einbringung der anteiligen Dividendenansprüche (wie nachfolgend definiert) gemäß dem von der Hauptversammlung der CR Capital AG am 19. August 2021 gefassten Gewinnverwendungsbeschluss ausgegeben werden (Aktiendividende).

I. Zweck

Die ordentliche Hauptversammlung der CR Capital AG ("CR Capital" oder "Gesellschaft") (nähere Informationen zur CR Capital unter www.cr-capital.de/investor-relations/ #hauptversammlung) hat am 19. August 2021 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschluss- fassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020) die Aus- schüttung einer Dividende in Höhe von insgesamt EUR 1,50 pro ausschüttungs- berechtigter Stückaktie beschlossen ("Gewinnverwendungsbeschluss"). Diese Dividende wird nach Wahl der Aktionäre in bar ("Bardividende") oder in Form von Aktien der Gesellschaft ("Aktiendividende") geleistet. Der Aktionär kann sich für einen Teil seiner Aktien für die Bardividende und für den verbleibenden Teil seiner Aktien für die Aktiendividende entscheiden.

Die für die Aktiendividende notwendigen Aktien werden im Rahmen einer Sachkapi- talerhöhung mit Bezugsrecht (die "Bezugsrechtskapitalerhöhung") aus dem Genehmig- ten Kapital 2019/I geschaffen.

Soweit sich Aktionäre für die Aktiendividende entscheiden, werden ihre durch den Gewinnverwendungsbeschluss entstandenen Dividendenansprüche (wie nachfolgend definiert) dazu als Sacheinlage eingebracht.

Dieses Dokument ist zur Erfüllung der Anforderungen der Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) VO (EU) 2017/1129 (Verordnung (EU) 2017/1129, einschließlich sämtlicher einschlägigen Umsetzungsmaßnahmen die "Prospektverordnung") erstellt, wonach eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot, Artikel 1 Abs. 4 lit. h) Prospektverordnung, und die Zulassung, Artikel 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) Prospektverordnung, von an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden in Form von Aktien nicht besteht, sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und

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in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots oder der Zuteilung dargelegt werden.

Dieses Dokument stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung in der derzeit gültigen Fassung dar und wird weder einer Behörde oder vergleichbaren Stelle vorgelegt noch von einer Behörde oder vergleichbaren Stelle geprüft oder gebilligt.

Weder die Bezugsrechte noch die neuen Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer auf Grund des Vorliegens eines Befreiungstatbestandes von den Registrierungsanforderungen des Securities Act bzw. in einer solchen Transaktion, die nicht darunter fällt, sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Die CR Capital hat weder die Bezugsrechte noch die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act registriert und beabsichtigt auch nicht, die Bezugsrechte oder die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten öffentlich anzubieten.

II. Gegenstand des vorliegenden Dokuments / Wahlrecht

Gegenstand dieses Dokuments sind die neuen Aktien, welche im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung mittels Einbringung der anteiligen Dividendenansprüche (wie nachfolgend definiert) geschaffen werden. Hierdurch eröffnet die CR Capital Aktionären, die am 19. August 2021 abends, 24:00 Uhr, Eigentümer von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der CR Capital waren und diese nicht bereits vorher verkauft haben, die Wahl, für diese Aktien die Dividende entweder in bar oder ganz oder teilweise als Aktiendividende zu erhalten.

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Dies gilt sowohl für die Barausschüttung als auch soweit die Dividende in Form von Aktien geleistet wird. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten.

Den Aktionären stehen also folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Bardividende

Ein Aktionär, der seine Dividende in bar erhalten will, braucht nichts zu unternehmen. Er erhält nach Ende der Bezugsfrist und einer technisch bedingten Abwicklungsfrist, voraussichtlich am 24. September 2021, keine Aktien, sondern eine Barauszahlung der Dividende.

2. Aktiendividende

Entscheidet sich der Aktionär für die Aktiendividende, ist es erforderlich, dass der Aktionär seiner Depotbank unter Verwendung des ihm hierfür von seiner depotführenden Bank zur

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Verfügung gestellten Formblatts (die "Bezugs- und Abtretungserklärung") mitteilt, dass er sein Bezugsrecht ausüben möchte und die Dividendenansprüche in Höhe von EUR 1,50 je Aktie für diejenigen Aktien, für die er die Aktiendividende wählen will, an die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen abtritt. Die Abtretung der anteiligen Dividendenansprüche erfolgt an die Bankhaus Gebr. Martin AG als fremdnützige Treuhänderin mit der Maßgabe, dass die Bankhaus Gebr. Martin AG die abgetretenen anteiligen Dividendenansprüche als Sacheinlage in die CR Capital einbringt gegen Zeichnung neuer Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung im eigenen Namen aber für Rechnung der Aktionäre mit der Verpflichtung, die neuen Aktien nach Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister dem jeweiligen Aktionär zu übertragen.

Der Bezugspreis soll auf 50 % des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktien der CR Capital AG in Euro im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Festsetzung des Bezugspreises ("Referenzpreis") festgesetzt werden, wobei der Vorstand den Preis mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Herstellung eines glatten Bezugspreises runden wird. Das heißt, bei einem unterstellten Börsenkurs von EUR 36,00 würde sich der Bezugspreis auf EUR 18,00 je Aktie belaufen. Für die anteiligen Dividendenansprüche aus 12 dividendenberechtigten Aktien, für welche die Aktiendividende gewählt wurde, würde der Aktionär eine neue Aktie aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung (Bezugsverhältnis 12:1) erhalten. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 8.09.2021 den Bezugspreis festlegen und unverzüglich im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der CR Capital AG (www.cr-capital.de/investor-relation/#hauptversammlung) veröffentlichen.

Nach Ende der Bezugsfrist und einer technisch bedingten Abwicklungsfrist, voraussichtlich am 24. September 2021, wird der Aktionär dann neue Aktien in dem Umfang erhalten, in dem seine abgetretenen anteiligen Dividendenansprüche (in Summe) den festgesetzten Bezugspreis für die ihm entsprechend dem Bezugsverhältnis zu gewährenden ganzen Aktien vollständig decken. Soweit die Summe der abgetretenen anteiligen Dividendenansprüche den auf sämtliche bezogenen Aktien entfallenden Gesamtbezugspreis übersteigt, aber nicht den Bezugspreis einer weiteren ganzen Aktie deckt, wird der Aktionär den Differenzbetrag, abgerundet auf ganze Cent, voraussichtlich am 24. September 2021 in bar ausgezahlt erhalten (der "Restausgleich"). Das heißt, bei einem unterstellten Bezugspreis von EUR 18,00 würde der Aktionär für z.B. 15 Aktien, für welche die Dividenden in Form von Aktien gewählt wurden, eine neue Aktie sowie eine anteilige Dividendenzahlung in Höhe von 3 x EUR 1,50 = EUR 4, 50 erhalten. Etwaige kaufmännische Rundungen, die Clearstream und/oder die Depotbanken aus abwicklungstechnischen Gründen vornehmen, bleiben unberührt und erfolgen weder auf Rechnung der Gesellschaft noch auf Rechnung von der Bankhaus Gebr. Martin AG. Zur Berechnung des individuellen Dividendenanspruchs des einzelnen Aktionärs haben wir auf unserer Homepage für unsere Aktionäre einen Dividendenrechner hinterlegt.

3. Teilweise Ausübung des Wahlrechts

Die Aktionäre müssen das Wahlrecht nicht für ihren Gesamtbestand an Aktien (auch nicht soweit sich dieser in einem einzigen Depot befindet) einheitlich ausüben, vielmehr können sie ihr Wahlrecht für die Dividende jeder Aktie in bar oder als Aktiendividende frei treffen. Jedoch kann für den anteiligen Dividendenanspruch aus je einer Aktie nur eine einheitliche Wahl getroffen werden.

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Entscheidet sich der Aktionär für einen Teil seiner Aktien für die Bardividende und für den anderen Teil für die Aktiendividende, gelten beide vorbeschriebenen Verfahren jeweils für diejenigen Aktien, für die der Aktionär seine Entscheidung entsprechend getroffen hat.

III. Kosten und Nutzen des Angebots einer Aktiendividende für die CR Capital

Die Möglichkeit zwischen einer Bardividende und einer Aktiendividende zu wählen ist international verbreitet und wird auch von immer mehr börsennotierten Gesellschaften in Deutschland angeboten. Die steuerfreie Aktiendividende ermöglicht dem Aktionär, die ihm zustehende Dividende unmittelbar in CR Capital Aktien zu reinvestieren. Soweit ein Aktionär die Aktiendividende wählt, kann er ohne den Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel vermeiden, dass sich sein prozentualer Anteil an der CR Capital in Folge der Bezugsrechtskapitalerhöhung verringert (Verwässerung).

Durch den aktionärsfreundlichen Bezugspreis von (gerundet) 50 % des Börsenkurses erhält der Aktionär neue Aktien mit einem Rabatt von 50%. Bei einem unterstellten Börsenkurs von EUR 36,00 würde der Rabatt genau 50% oder EUR 18,00 betragen.

Für die CR Capital verringert sich durch die Aktiendividende der Barmittelabfluss durch die ansonsten zu leistende Dividendenauszahlung in dem Umfang, in dem die Aktionäre ihre anteiligen Dividendenansprüche in die Gesellschaft reinvestieren und anstelle der Bardividende neue Aktien geliefert werden.

Der CR Capital werden durch die Bezugsrechtskapitalerhöhung keine neuen Barmittel zufließen; es werden die anteiligen Dividendenansprüche eingebracht. In dem Umfang, in dem Aktionäre sich für die Aktiendividende entscheiden, bringen sie (nach Abtretung der anteiligen Dividendenansprüche an die Bankhaus Gebr. Martin AG durch diese) ihre anteiligen Dividendenansprüche ein, wodurch sich die von der CR Capital für das Geschäftsjahr 2020 in bar zu zahlende Dividende entsprechend verringert. Wie hoch der eingebrachte Dividendenbetrag sein wird, hängt ab vom Umfang der Ausübung des Wahlrechts durch die Aktionäre, ihre Dividende als Aktiendividende zu erhalten. Sollten sich bei einem unterstellten Bezugspreis von EUR 18,00 sämtliche Aktionäre mit ihrem gesamten Aktienbestand für die Aktiendividende entscheiden, dann würden bei der heute existierenden Zahl von 3.811.370 dividendenberechtigten Aktien Dividendenansprüche in Höhe von EUR 5.717.055,00 eingebracht; in gleichem Umfang würde sich der von der CR Capital in bar zu zahlende Dividendenbetrag mindern.

Die Kosten des Angebots für die CR Capital einschließlich der an die transaktionsbegleitende Bankhaus Gebr. Martin AG zu zahlende Vergütung werden sich voraussichtlich auf rund EUR 50.000,00 (netto) belaufen.

IV. Einzelheiten

1. Derzeitiges Grundkapital und Aktien der CR Capital

Das am heutigen Tag eingetragene Grundkapital der CR Capital beträgt EUR 3.811.370,00 eingeteilt in 3.811.370 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie. Gemäß § 19 (1) der Satzung gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme.

Die bestehenden Aktien der CR Capital sind in den Freiverkehr Basic Board (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Die bestehenden Aktien der CR Capital sind in Globalurkunde(n) verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn ("Clearstream")

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hinterlegt sind. Gemäß § 6 (4) der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ausgeschlossen.

Sämtliche von der CR Capital ausgegebenen Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet.

Gemäß § 6 (1) der Satzung lauten die Aktien auf den Inhaber.

Die Aktien der Gesellschaft sind frei übertragbar. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß im Bundesanzeiger. Die Aktien der Gesellschaft betreffende Mitteilungen werden ebenfalls im Bundesanzeiger beziehungsweise gegebenenfalls über zur Verbreitung im Europäischen Wirtschaftsraum geeignete Medien bekannt gegeben.

Zahl- und Abwicklungsstelle der Dividende der CR Capital für das Geschäftsjahr 2020 ist die Bankhaus Gebr. Martin AG.

2. Einzelheiten des Wahlrechts

a) Berechtigte Aktionäre

  1. Aktionäre

Das Wahlrecht bezüglich der Auszahlung der Dividende in bar oder in neuen Aktien besteht für alle Eigentümer von auf den Namen lautenden Stückaktien der CR Capital.

  1. Relevanter Zeitpunkt

Aktionäre, die am 19. August 2021, 24:00 Uhr Eigentümer von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der CR Capital waren und diese nicht bereits vorher verkauft haben, erhalten pro Stückaktie einen Dividendenanspruch in Höhe von insgesamt EUR 1,50.

  1. Voraussichtlicher Terminplan
    1. August 2021: Hauptversammlung der CR Capital
    2. August 2021: Beginn des Handels der CR Capital Aktie ex Dividende und ex Bezugsrecht
  1. August 2021: Einbuchung der Dividendenansprüche bei den Depotkunden mit den damit untrennbar verknüpften Bezugsrechten per Depot- stand nach Börsenschluss (Record Date).
  2. August 2021: Beginn der Bezugsfrist

08. September 2021: Festlegung des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses durch den Vorstand und anschließende Veröffentlichung auf der Internetseite der CR Capital AG und im Bundesanzeiger.

14. September 2021: Ende der Bezugsfrist, Ende der Frist zur Ausübung des Wahlrechts.

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CR Capital Real Estate AG published this content on 25 August 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 August 2021 13:14:13 UTC.