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CR Capital AG

Berlin

ISIN DE000A2GS625 / WKN A2GS62

Bezugsangebot an die Aktionäre der CR Capital AG

Bezugsrechtskapitalerhöhung

Die ordentliche Hauptversammlung der CR Capital AG, Berlin (nachfolgend "Gesellschaft" oder "CR Capital") hat am 19. August 2021 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Ver- wendung des Bilanzgewinns 2020) die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,50 pro aus- schüttungsberechtigter Stückaktie beschlossen ("Gewinnverwendungsbeschluss"). Die Dividenden- ausschüttung soll nach Wahl des Aktionärs entweder

  1. ausschließlich in bar ("Bardividende") oder
  2. in Form von Aktien der Gesellschaft ("Aktiendividende") erfolgen.

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Dies gilt sowohl für die Barausschüttung als auch soweit die Dividende in Form von Aktien geleistet wird.

Die Aktionäre müssen die Wahl zwischen Bardividende und Aktiendividende nicht für ihren Gesamtbe- stand an Aktien einheitlich ausüben (auch nicht soweit sich dieser in demselben Depot befindet), viel- mehr können sie ihr Wahlrecht für die Dividende jeder Aktie gesondert ausüben. Allerdings kann für den Dividendenanspruch aus der einzelnen Aktie nur eine einheitliche Wahl getroffen werden.

Um die für die Aktiendividende notwendigen Aktien zu schaffen, hat der Vorstand der Gesellschaft am

19. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des am 3. September 2019 in das Handelsregister eingetragenen genehmigten Ka- pitals gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung ("Genehmigtes Kapital 2019/I"), das nach teilweise Ausschöp- fung noch in Höhe von bis zu EUR 1.823.761,00 besteht, unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktio- näre gegen Sacheinlage von Dividendenansprüchen von EUR 3.811.370,00 um bis zu EUR 400.00 auf bis zu EUR 4.211.370,00 durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen Aktien ("Neue Aktien") zu erhöhen ("Bezugsrechtskapitalerhöhung").

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Form, Dividendenberechtigung und Verbriefung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden als auf den Inhaber lautende Stückaktien jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2021 ausgegeben.

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ("Clearstream") zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird.

Bezugsberechtigung/Ex-Tag/Record Date

Bezugsberechtigt ist, wer am 19. August 2021 nach Börsenschluss Eigentümer von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A2GS625 / WKN A2GS62 ist. Vom 20. August 2021 an werden die bezugsberechtigten Aktien an den Börsen "ex Dividende" und folglich auch "ex Bezugsrecht" notiert werden.

Die Dividendenansprüche (ISIN / WKN: DE000A3E5CY2 / A3E5CY (Bardividendenanspruch)) mit den damit untrennbar verknüpften Bezugsrechten werden per Depotstand am 23. August 2021 nach Bör- senschluss ("Record Date") automatisch am 24. August 2021 in die Depots der Aktionäre eingebucht. Die Buchung des Dividendenanspruchs verkörpert zugleich das entsprechende Bezugsrecht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte und Dividendenansprüche in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen.

Bezugspreis und Bezugsverhältnis

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre zu beachten, dass der Bezugspreis je Neuer Aktie und das Bezugsverhältnis erst während der Bezugsfrist festgelegt und voraussichtlich am 8. September 2021 (abends) auf der der Homepage der CR Capital AG unter https://www.cr-capital.de/investor- relations/#hauptversammlung und am 9. September 2021, ab ca. 15 Uhr MESZ im Bundesanzei- ger veröffentlicht werden.

Die Anzahl der für den Bezug einer Neuen Aktie abzutretenden und einzubringenden Dividendenan- sprüche ("Bezugsverhältnis") entspricht dem wie vorstehend noch festzusetzenden Bezugspreis divi- diert durch den Dividendenanspruch je dividendenberechtigter Aktie. Bei einem beispielhaft unterstell- ten Bezugspreis von EUR 18,00 geteilt durch EUR 1,50 Dividendenanspruch je dividendenberechtigter Aktie betrüge das Bezugsverhältnis 12:1. Das heißt, für die anteiligen Dividendenansprüche aus 12 dividendenberechtigten Aktien, für welche die Aktiendividende gewählt wurde, würde eine Neue Aktie aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung ausgegeben. Soweit das noch festzulegende Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, kann das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden. Das Bezugsrecht kann ausschließlich für eine Neue Aktie oder

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ein ganzzahliges Vielfaches einer Neuen Aktie ausgeübt werden. Soweit die Summe der Dividenden- ansprüche, für die die Aktiendividende gewählt wurde, den auf sämtliche bezogenen Aktien entfallen- den Gesamtbezugspreis übersteigt, aber nicht den Bezugspreis einer weiteren ganzen Aktie deckt, wird der Aktionär den Differenzbetrag in bar ausgezahlt erhalten ("Restausgleich").

Bezugsstelle und Zahlstelle

Die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen ("Bezugsstelle") wird das Be- zugsangebot aufgrund eines mit der Gesellschaft geschlossenen Abwicklungsvertrags (der "Abwick- lungsvertrag") gegenüber den Aktionären, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, abwickeln. Insbeson- dere hat sich die Bankhaus Gebr. Martin AG in dem Abwicklungsvertrag verpflichtet, die Übertragung der anteiligen Dividendenansprüche aus dividendenberechtigten Aktien, für welche die Aktiendividende gewählt wurde, als fremdnützige Treuhänderin anzunehmen und die ihr übertragenen anteiligen Divi- dendenansprüche nach Maßgabe des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen, die dafür zu gewährenden Neuen Aktien im eigenen Namen aber für Rechnung derjenigen Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben, zu zeichnen sowie die Neuen Aktien entsprechend dem Bezugsverhältnis zu dem Bezugspreis je Neuer Aktie an die jeweiligen Aktionäre zu liefern.

Zahlstelle für die Dividende der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 ist ebenfalls die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.

Bezugsrechtsausübung / Bezugsfrist

Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er seiner Depotbank in der Zeit vom

24. August 2021 bis zum 14. September 2021 (jeweils einschließlich) ("Bezugsfrist")

während der üblichen Geschäftszeiten unter Verwendung des ihm hierfür von seiner depotführenden Bank zur Verfügung gestellten Formblatts (die "Bezugs- und Abtretungserklärung") mitteilt, dass er sein Bezugsrecht ausüben möchte und die Dividendenansprüche in Höhe von EUR 1,50 je Aktie für diejenigen Aktien, für die er die Aktiendividende wählt, an die Bankhaus Gebr. Martin AG als Bezugs- stelle abtritt. Die Abtretung der Dividendenansprüche erfolgt an die Bezugsstelle als fremdnützige Treu- händerin mit der Maßgabe, dass die Bankhaus Gebr. Martin AG die abgetretenen Dividendenansprü- che als Sacheinlage in die CR Capital einbringt gegen Zeichnung Neuer Aktien aus der Bezugsrechts- kapitalerhöhung im eigenen Namen aber für Rechnung des jeweiligen Aktionärs mit der Verpflichtung, die so bezogenen Neuen Aktien nach Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister dem jeweiligen Aktionär zu übertragen. Die Bezugsrechtsausübung wird mit der fristgerechten Umbuchung der entsprechenden Dividendenansprüche von der ISIN / WKN: DE000A3E5CY2 / A3E5CY (Bardividendenanspruch) in die ISIN / WKN: DE000A3E5CZ9 / A3E5CZ (Aktiendividendenanspruch) wirksam. Geht die Bezugs- und Abtretungserklärung des Aktionärs inner- halb der Bezugsfrist bei seiner Depotbank ein, gilt die Umbuchung noch als rechtzeitig erfolgt, wenn

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die Umbuchung bei Clearstream bis spätestens 16. September 2021 um 18:00 Uhr MESZ vorgenom- men worden ist.

Die Bezugs- und Abtretungserklärung ist mit ihrem Zugang bei der Depotbank verbindlich und kann nicht mehr abgeändert werden. Die Ausübung des Bezugsrechts steht jedoch unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und unterliegt den weiteren nachfolgenden unter "Wichtige Hinweise, Risikohinweise" aufgeführten Beschränkungen.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsausübungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens

16. September 2021 um 18:00 Uhr MESZ bei Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göp- pingen, aufzugeben.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Bei Nichtausübung oder nicht rechtzeitiger Ausübung der Bezugsrechte erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne weitere Veranlas- sung voraussichtlich am 24. September 2021 in bar.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte ist von der Gesellschaft oder der Bankhaus Gebr. Martin AG nicht vorge- sehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft oder die Bankhaus Gebr. Martin AG organisiert wer- den. Eine Preisfeststellung an einer Börse ist für die Bezugsrechte ebenfalls nicht beantragt. Ein Anoder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Ein solcher An- oder Verkauf wird auch nicht durch die Gesellschaft oder die Bankhaus Gebr. Martin AG vermittelt werden. Die einem Aktionär zustehenden Bezugsrechte und die damit untrennbar verbundenen Dividendenansprüche sind jedoch frei übertragbar, sofern diese nicht bereits an die Bankhaus Gebr. Martin AG übertragen wurden.

Festlegung des Betrags der Bezugsrechtskapitalerhöhung; Handelsregistereintragung

Nach Ablauf der Bezugsfrist und Ermittlung der Gesamtzahl der Aktien, für die die Aktiendividende gewählt wurde, wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 20. September 2021 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Bezugsrechtskapitalerhöhung so- wie die Anzahl der Neuen Aktien festsetzen.

Mit der Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister wird vo- raussichtlich am oder um den 22. September 2021 gerechnet.

Lieferung der auf Grund des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien und Auszahlung des Restausgleichs sowie des Sockeldividendenanteils

Die Bezugsaktien, die in Zusammenhang mit dem Bezugsangebot gezeichnet wurden, werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung voraussichtlich ab dem 24. September 2021 in die Depots der Aktionäre eingebucht werden.

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Die Auszahlung des Restausgleichs, sowie der Ausgleich eines nach dem Steuerabzug ggf. verblei- benden Restbetrags des Sockeldividendenanteils, werden voraussichtlich gemeinsam mit der Zahlung der Dividendenansprüche, für die nicht die Aktiendividende gewählt wurde, am 24. September 2021 über die Depotbanken erfolgen.

Provisionen

Die Gesellschaft wird die Leistungen der Depotbanken mit einer Zahlung in Höhe von EUR 3,00 pro Depotkunde, der sich für die Aktiendividende entschieden hat, vergüten. Dennoch kann für den Bezug von Neuen Aktien von den Depotbanken unter Umständen eine Effektenprovision berechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich wegen der Einzelheiten vorab bei Ihrer Depotbank. Gebühren und Kosten, die Depotbanken Ihnen als Depotkunden in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der Bankhaus Gebr. Martin AG erstattet. Für die Abwicklung des Bezugsrechts berechnet die Bank- haus Gebr. Martin AG in ihrer Funktion als Bezugsstelle den ausübenden Aktionären keine zusätzliche Provision.

Börseneinbeziehung der Neuen Aktien:

Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 23. September 2021 (vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister) in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market) einbezogen (gleiche ISIN und WKN wie bestehenden notierten Aktien).

Hinweis Leerverkauf:

Falls vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgen, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflich- tungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

Kein Wertpapierprospekt / Prospektbefreiendes Dokument

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h) Verordnung (EU) 20117/1129 ("Prospektverordnung") prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf das Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesell- schaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Stattdessen erfolgt das Bezugsangebot auf Grundlage eines Dokuments, das Informationen über die Anzahl und die Art der Wertpapiere enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots oder der Zuteilung dargelegt werden ("Prospektbefreiendes Dokument").

Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.

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CR Capital Real Estate AG published this content on 25 August 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 August 2021 15:00:04 UTC.