Unternehmen nicht in der Lage ist, die notwendigen Genehmigungen, Zulassungen oder Autorisierungen für seine Aktivitäten in den Konzessionsgebieten zu erhalten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, Rohstoffe aus seinen Konzessionen erfolgreich und in profitabler Weise herzustellen; das geplante Wachstum; die Aufbringung erforderlicher Mittel bzw. die Umsetzung seiner Geschäftsstrategien; sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die in der Annual Information Form für 2020 sowie dem letzten Zwischenlagebericht (Management Discussion and Analysis), die bei bestimmten Wertpapierkommissionen in Kanada eingereicht wurde, und in den jüngsten Einreichungen des Unternehmens bei der United States Securities and Exchange Commission (die "SEC") angegeben sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert. Alle vom Unternehmen in Kanada veröffentlichten Dokumente sind auf der Webseite www.sedar.com verfügbar. Einreichungen bei der SEC können unter www.sec.gov abgerufen werden. Den Lesern wird dringend empfohlen, diese Unterlagen - einschließlich die Fachberichte zu den Mineralkonzessionen des Unternehmens - zu prüfen.

Vorsorglicher Hinweis für US-Anleger

NI 43 101 ist ein Regelwerk, das von der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde entwickelt wurde und Richtlinien für alle von Emittenten veröffentlichten wissenschaftlichen und technischen Informationen zu Mineralprojekten vorgibt. Wenn nicht anders angegeben, wurden sämtliche Ressourcenschätzungen, die in dieser Pressemeldung enthalten sind bzw. auf die darin Bezug genommen wird, im Einklang mit der Vorschrift NI 43-101 und den Richtlinien des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum ("CIM") - Standards on Mineral Resource and Mineral Reserves, die vom CIM Council am 14. November 2004 genehmigt wurden (die "CIM-Standards") und von Zeit zu Zeit vom CIM aktualisiert werden, erstellt.

US-Anleger werden darauf hingewiesen, dass sich die Anforderungen und die Terminologie der NI 43-101- bzw. CIM-Standards erheblich von den Anforderungen und der Terminologie im Industry Guide 7 der SEC unterscheiden ("Industry Guide 7 der SEC"). Dementsprechend sind die Veröffentlichungen des Unternehmens zur Mineralisierung möglicherweise nicht mit ähnlichen Informationen vergleichbar, die von Unternehmen im Rahmen des Industry Guide 7 der SEC veröffentlicht werden. Ohne Einschränkung der erwähnten Angaben sind die Begriffe "Mineralressourcen", "vermutete Mineralressourcen", "angedeutete Mineralressourcen" und "nachgewiesene Mineralressourcen" zwar nach den NI 43-101- und CIM-Standards anerkannt und verpflichtend, werden aber von der SEC nicht anerkannt und dürfen von Unternehmen, die dem Industry Guide 7 der SEC unterliegen, nicht in Unterlagen verwendet werden, die bei der SEC einzureichen sind. Für Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, ist eine wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht belegt und US-Anlegern wird geraten, nicht davon auszugehen, dass Mineralressourcen zur Gänze oder in Teilen jemals zu Reserven umgewandelt werden können. Darüber hinaus sind "vermutete Ressourcen", was ihre Existenz bzw. ihre rechtliche oder wirtschaftliche Förderbarkeit betrifft, mit großen Unsicherheiten behaftet. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle vermuteten Ressourcen, oder auch nur Teile davon, jemals in eine höhere Ressourcenkategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von vermuteten Mineralressourcen nur in seltenen Fällen als Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien dienen. Die SEC erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um "Reserven" im Sinne der SEC-Vorschriften (SEC Industry Guide 7) handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Mengeneinheiten. Der Begriff "enthaltene Unzen" ist nach den Vorschriften des Industry Guide 7 der SEC nicht zulässig. Darüber hinaus wird der Begriff "Reserve" in den NI 43-101- und CIM-Standards anders definiert als im Industry Guide 7 der SEC. Laut Definition des Industry Guide 7 der SEC handelt es sich bei einer Mineralreserve um einen Teil einer Rohstofflagerstätte, die zum Zeitpunkt der Mineralreservenbestimmung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht förderbar wäre. Weiters ist im Rahmen der Berichterstattung über Reserven eine "endgültige" oder "bankfähige" Machbarkeitsstudie erforderlich, für Reserven- oder Cashflow-Analysen zur Bestimmung von Reserven wird der historische Durchschnittspreis der letzten drei Jahre herangezogen und die erste Umweltanalyse bzw. der erste Bericht ist den zuständigen Regierungsbehörden vorzulegen. Die hierin präsentierten und aus der PEA abgeleiteten wirtschaftlichen Kennzahlen haben vorläufigen Charakter und können möglicherweise nicht realisiert werden. Die PEA ist keine Machbarkeitsstudie. US-Anleger werden dringend ersucht, die von uns zuletzt bei der SEC eingereichten Berichte und Registrierungserklärungen zu konsultieren. Kopien dieser eingereichten Unterlagen sind auf der SEC-Website unter http://www.sec.gov/edgar.shtml nachzulesen. Anleger in den USA dürfen nicht davon ausgehen, dass definierte Ressourcen dieser Kategorien jemals in Reserven laut Industry Guide Nr. 7 der SEC umgewandelt werden.

Diese Pressemeldung stellt keinesfalls ein Angebot zum Ankauf bzw. Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.

Die United States Securities and Exchange Commission ("SEC") beschränkt die Offenlegung für US-Berichtszwecke auf Mineralvorkommen, die ein Unternehmen wirtschaftlich und legal abbauen oder produzieren kann. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Ressourcenschätzungen werden gemäß den Standards von NI 43-101 in Kanada vorgenommen und stellen keine Reserven gemäß den Standards des Industry Guide 7 der SEC dar. Gemäß den derzeit geltenden Standards des SEC Industry Guide 7 ist eine "endgültige" oder "bankfähige" Machbarkeitsstudie erforderlich, um Reserven auszuweisen; der historische Dreijahresdurchschnittspreis wird in jeder Reserve- oder Cashflow-Analyse zur Bestimmung von Reserven verwendet und alle erforderlichen Genehmigungen und Regierungsgenehmigungen müssen bei der zuständigen Regierungsbehörde eingereicht werden. In dieser Pressemitteilung werden die Begriffe "nachgewiesene Ressourcen", "angedeutete Ressourcen" und "vermutete Ressourcen" verwendet. Wir weisen US-Investoren darauf hin, dass es sich bei diesen Begriffen zwar um kanadische Bergbaubegriffe gemäß NI 43-101 handelt, diese Begriffe jedoch gemäß SEC Industry Guide 7 nicht anerkannt werden und normalerweise nicht in Berichten und Registrierungserklärungen verwendet werden dürfen, die bei der SEC eingereicht werden. Die in dieser Pressemitteilung beschriebenen Mineralressourcen sind hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit sehr unsicher. Die SEC erlaubt Emittenten normalerweise nur, Mineralisierungen, die keine SEC Industry Guide 7-konformen "Reserven" darstellen, in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Mengeneinheiten zu melden. "Vermutete Ressourcen" sind hinsichtlich ihrer Existenz und ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit mit sehr großer Unsicherheit behaftet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Teil oder die Gesamtheit einer "vermuteten Ressource" jemals in eine höhere Kategorie eingestuft wird. US-Investoren werden davor gewarnt, davon auszugehen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Minerallagerstätten in diesen Kategorien jemals in Reserven gemäß SEC Industry Guide 7 umgewandelt werden.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=55084

Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=55084&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach:

http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=CA2210131058

Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.


20210113 1302 
info@corvusgold.com 
CORVUS GOLD INC 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 13, 2021 07:02 ET (12:02 GMT)