Stone Gold Inc. gab bekannt, dass sein Board of Directors die Verabschiedung der Zusatzbestimmung Nr. 2-A genehmigt hat, die die derzeitige Zusatzbestimmung Nr. 2 des Unternehmens ändert und ersetzt. Mit der Satzung Nr. 2-A wird das Erfordernis der Beschlussfähigkeit bei Versammlungen der Aktionäre des Unternehmens ("Aktionäre") auf Inhaber von nicht weniger als 5 % der bei der Versammlung stimmberechtigten Aktien, die persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten vertreten sind, geändert. Bisher mussten Inhaber von nicht weniger als 20 % der bei der Versammlung stimmberechtigten Aktien persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten vertreten sein. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Satzung 2-A das Unternehmen hinsichtlich der Anforderungen an die Beschlussfähigkeit von Aktionärsversammlungen an ähnliche börsennotierte Unternehmen angleichen wird, und hat die Kosten und Schwierigkeiten bei der Abhaltung von Aktionärsversammlungen mit solch hohen Quorum-Schwellenwerten sorgfältig geprüft. Der Vorstand ist zu dem Schluss gekommen, dass die Satzung Nr. 2-A es dem Unternehmen ermöglichen wird, seine Geschäfte effizienter und effektiver abzuwickeln.