FRANKFURT (Dow Jones)--Der Automobilzulieferer Continental muss wegen der Verletzung von Informationspflichten ein Bußgeld an die Finanzaufsicht Bafin zahlen. Die Behörde setzte laut Mitteilung eine Strafe von 325.000 Euro fest. Die Continental AG hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekannt gemacht, so die Bafin. Eine Sprecherin der Behörde wollte sich nicht weiter dazu äußern. Das Unternehmen könne gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Hintergrund des Bußgeldbescheids ist die ausgebliebene Ad-hoc-Veröffentlichung der Zahlen für das dritte Quartal 2016, obwohl diese von den Konsenserwartungen der Analysten abgewichen waren. Conti hatte die Zahlen über eine Pressemitteilung veröffentlicht, den Ausblick für das Gesamtjahr aber gut drei Wochen zuvor über eine Adhoc-Veröffentlichung gesenkt.

"Wir halten an unserer Sicht fest, dass der Kommunikationsprozess einwandfrei nach den geltenden gesetzlichen Regelungen verlief", bekräftigte der Konzern seine Sichtweise. Gleichwohl werde Continental keinen Einspruch erheben.

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DJG/kla/smh

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January 27, 2021 11:37 ET (16:37 GMT)