Continental Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in am Sitz der Gesellschaft in der Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Am 30. Juni 2020 um 15:10 Uhr
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DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Continental Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in am Sitz der Gesellschaft in der Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.06.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Continental Aktiengesellschaft
Hannover
ISIN: DE 0005439004 WKN: 543 900
Berichtigung der am 5. Juni 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung am 14. Juli 2020
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Juni 2020 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf
Dienstag, den 14. Juli 2020, 10:00 Uhr einberufen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass in der Einladung Druckfehler aufgetreten sind. Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, dort unter Ziffer C.4, entsprechen die betragsmäßigen Höchstgrenzen für die
Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand für die Vorstandsmitglieder ('Maximalvergütung')
nicht der tatsächlich festgelegten Maximalvergütung. Der festgelegte Betrag der Maximalvergütung ist tatsächlich geringer.
Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder muss der letzte Absatz von Ziffer
C.4 mit Angabe der richtigen, geringeren Beträge unter Beibehaltung des sonstigen Textes wie folgt lauten:
'Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aller Vergütungskomponenten
einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand festgelegt (nachfolgend 'Maximalvergütung'). Die Maximalvergütung beträgt
für den Vorstandsvorsitzenden Euro 11,5 Mio., für den Chief Financial Officer und Chief Human Relations Officer jeweils Euro
6,7 Mio. sowie für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils Euro 6,2 Mio. Diese Höchstgrenzen beziehen sich jeweils auf die
Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren.'
Im Übrigen bleibt die am 5. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert.
Hannover, im Juni 2020
Continental Aktiengesellschaft
Der Vorstand
30.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Die Firma Continental AG ist auf Konzipierung, Herstellung und Vertrieb von Reifen und Automobilausstattung spezialisiert. Der Umsatz ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Automobil-Systeme (49%): Basisbremsen (weltweit Nr. 1), elektronische Bremskreise (weltweit Nr. 2), Karosserie-Komponenten, Steuersysteme, usw.;
- Reifen (33,4%): Reifen für Automobile, Zweirädernfahrzeuge, Leichtlaster, Lastwagenindustrielle, landwirtschaftliche Fahrzeuge, usw.;
- technische Elastomere (17,6%): Gummiwaren (Keilriemen, Rohre und Schläuche), Kunststoffe für die Automobil-, Eisenbahn- und Bergbauindustrie, usw.
Geographisch gesehen verteilt sich der Umsatz wie folgt: Deutschland (19,1%), Europa (29,4%), Nordamerika (26,6%), Asien (20,7%) und andere (4,2%).