BONN/MAINZ (dpa-AFX) - Nach der Insolvenz der Mainzer North Channel Bank sollen nun die Kunden rasch entschädigt werden. Die Finanzaufsicht Bafin stellte dafür nach Angaben vom Mittwoch den Entschädigungsfall für das Institut fest. Die North Channel Bank GmbH & Co. KG sei nicht mehr in der Lage, die Einlagen ihrer Kunden zurückzuzahlen.

Mit dem Feststellen des Entschädigungsfalls können die Ansprüche von Kunden oder Einlegern über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geprüft und bis zu einer Höhe von 100 000 Euro befriedigt werden, so die Bafin. In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Die North Channel Bank ist zudem Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

Der Bankenverband erklärte, Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus seien vom Einlagensicherungsfonds des Verbands bis zur Grenze von 3,268 Millionen Euro je Einleger geschützt. Der Einlagensicherungsfonds werde sich in Kürze mit den Betroffenen in Verbindung setzen, um diese zu entschädigen. Im Rahmen der gesetzlichen Entschädigung nach dem Einlagensicherungsgesetz geschehe dies innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls, hieß es.

Mittlerweile hat das Amtsgericht Mainz laut Bafin auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank eröffnet.

Die North Channel Bank ist klein und hat laut Bafin keine Relevanz für die Finanzstabilität. Sie war von 2012 bis 2015 in hohem Maße in "Cum-Ex"-Aktiengeschäfte in Dänemark und Belgien involviert. Dabei schoben Beteiligte Aktienpakete mit und ohne Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

Dänische und belgische Steuerbehörden fordern nach Bafin-Angaben 176 Millionen Euro Schadenersatz von der Bank. Das Institut war nicht in der Lage, die Ansprüche zu erfüllen. Die Bafin griff daraufhin ein und schloss die Bank für den Kundenverkehr. Neben Privatanlegern sollen auch einige Kommunen zu den Kunden des Geldhauses gehören./chs/als/DP/jha