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CECONOMY AG: CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie weiter voran: Ausgabe einer fünfjährigen
Anleihe über 500 Mio. EUR
2021-06-18 / 17:52
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NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, INNERHALB ODER IN DIE VEREINIGTEN
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RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.
CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie weiter voran: Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über
500 Mio. EUR
Düsseldorf, 18. Juni 2021 - Die CECONOMY AG ("CECONOMY") hat erfolgreich eine nicht nachrangige unbesicherte
fünfjährige Anleihe in Höhe von 500 Mio. EUR begeben und damit ihre Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter
vorangetrieben. Die Anleihe besitzt eine Laufzeit bis Juni 2026 und wird mit jährlich 1,75% verzinst. Der
Emissionspreis betrug 99,409, was einer Rendite von 1,875% entspricht. Die Ausgabe der neuen Anleihe ist für den 24.
Juni 2021 vorgesehen. Die Anleihen werden nach deutschem Recht (Reg S) begeben und an der Luxemburger Börse (Euro MTF
Markt) gelistet. Der Nettoerlös aus der Anleihen-Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich der
Refinanzierung bestehender Schulden, verwendet.
Bereits im Mai diesen Jahres hatte CECONOMY mit der Unterzeichnung eines neuen nachhaltigen Konsortialkredits in Höhe
von 1,06 Mrd. EUR den Grundstein für seine Finanzierungsstruktur nach der Pandemie gelegt. Dieser tritt in Kraft, sobald
der bestehende Konsortialkredit beendet wurde. Mit der ersten Anleihe-Transaktion nach der Abspaltung der METRO AG hat
CECONOMY seine Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter diversifiziert. Mit einem verlängerten, langfristigen
Fälligkeitsprofil stärkt die Begebung der nicht nachrangigen, unbesicherten Anleihe zudem die finanzielle Flexibilität
der CECONOMY.
Während CECONOMY über ein Rating von "Ba1" von Moody's und "BBB-" von Scope verfügt (beide mit stabilem Ausblick),
bekommt das Unternehmen für die Anleihen ein "Ba1"-Rating von Moody's.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken im
Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro
Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm
wie möglich machen. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
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Wichtiger Hinweis
Das Angebot der Anleihen wird mittels einer Angebotsunterlage durchgeführt. Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot
zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Anleihen oder sonstiger Wertpapiere und auch kein Angebot, keine
Aufforderung und kein Verkauf in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien oder einer sonstigen Rechtsordnung,
in der oder an irgendeine Person, an die, ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
rechtswidrig wäre.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities
Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("U.S. Securities Act") oder dem Wertpapierrecht eines U.S.-Bundesstaats oder
einer anderen Rechtsordnung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung
oder zugunsten von U.S.-Personen ausschließlich unter einer Ausnahmeregelung des oder im Rahmen einer nicht in den
Anwendungsbereich der Registrierungsvorschriften des U.S. Securities Act oder sonstiger anwendbaren
U.S.-bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze anderer Rechtsordnungen fallender Transaktion, angeboten oder
verkauft werden.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an die Öffentlichkeit im Europäischen
Wirtschaftsraum ("EWR") im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") bestimmt. In
EWR-Mitgliedstaaten richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU
Prospektverordnung. Personen in einem EWR-Staat, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf Basis dieser
Bekanntmachung handeln oder sich darauf verlassen. Jedes Investment oder jede Investmenttätigkeit, auf die sich diese
Bekanntmachung bezieht, ist ausschließlich für qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an die Öffentlichkeit im Vereinigten
Königreich im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union
(Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") ("UK-Prospektverordnung"), bestimmt. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese
Bekanntmachung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung, die (i) über
professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen gemäß Artikel 19 Abs. 5 der UK Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger Fassung ("Verordnung") verfügen, (ii) "high net worth
entities" (institutionelle Investoren) sind, die in den Anwendungsbereich von Artikel 49 Abs. 2(a) bis (d) der
Verordnung fallen oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz, Investitionsgeschäfte (im Sinne
von Artikel 21 des UK Financial Services and Markets Act 2000 in derzeitig gültiger Fassung ("FSMA") im Zusammenhang
mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Anleihen vorzunehmen, anderweitig rechtmäßig unterbreitet werden kann (alle diese
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).
Dieses Angebot ist (i) innerhalb des Vereinigten Königreichs ausschließlich an Relevante Personen und (ii) in
EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an qualifizierte Anleger gerichtet. Jedes Investment oder jede Investmenttätigkeit,
auf das oder auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist ausschließlich für Relevante Personen im Vereinigten
Königreich und qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR
bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger
Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine
Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 ("MiFID II"); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 ("IDD"),
soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt. Entsprechend
wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 ("PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das
Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher
kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten
Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und
diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der
Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein "retail client"
im Sinne von Artikel 2 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen der FSMA und
aller weiteren Verordnungen und Bestimmungen zur Implementierung der IDD unter der FSMA, sofern der Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung qualifiziert. Entsprechend wurde
kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des EUWA ("
UK-PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der
Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach der
UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
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