Hauptversammlung am 19.03.2019 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur          
Hauptversammlung Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur     
Hauptversammlung am 19.03.2019 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten         
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
05.02.2019 / 15:02                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 - Einladung zur ordentlichen  
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 19.
März 2019, um 10:00 Uhr, im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 
99423 Weimar, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.                
                                                                               
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses zum 30. September 2018 sowie der Lageberichte für die       
Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2017    
bis 30. September 2018, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands     
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des       
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des            
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen werden. Ferner werden sie in der Hauptversammlung zugänglich sein   
und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat                                   
hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der                
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung                  
der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2017/18                                                                        
                                                                               
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 sollen EUR 0,55 je            
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2017/18 in Höhe von EUR 236.200.976,74 wie folgt zu verwenden:                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,55 je Stückaktie für 89.440.570         
Stückaktien: EUR 49.192.313,50.                                                
                                                                               
  2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung: EUR                  
187.008.663,24.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,                     
somit am 22. März 2019, fällig.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2017/18                                                          
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/18           
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2017/18                                                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/18           
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2018/19                                                          
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage der Empfehlung des                
Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH                              
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum        
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen.                
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung              
(Zusammensetzung des Aufsichtsrats)                                            
                                                                               
Derzeit besteht der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG gemäß §§ 96 Abs.    
1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung      
aus vier von den Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden    
Mitgliedern.                                                                   
                                                                               
Um die im Zusammenhang mit dem Wachstum der Gesellschaft und des Konzerns      
gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit, insbesondere im       
Hinblick auf die damit verbundene gestiegene Diversität und Komplexität der    
Aufsichtsratsarbeit widerzuspiegeln, soll die Anzahl der                       
Aufsichtsratsmitglieder von derzeit sechs auf künftig neun Mitglieder erhöht   
werden. Die so entstehenden drei weiteren Sitze werden durch zwei              
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und      
ein Aufsichtsratsmitglied, das von den Arbeitnehmern gewählt wird, besetzt     
werden.                                                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
§ 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  'Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Davon werden drei Mitglieder    
von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes   
                                                                               
gewählt.'                                                                      
                                                                               
  Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehende Satzungsänderung so zur        
Eintragung zum Handelsregister anzumelden, dass eine Eintragung im             
Handelsregister in den ersten beiden Wochen des Monats März 2020 erreicht      
werden kann.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 19 Abs. 3 der Satzung (Vergütung   
des Aufsichtsrates)                                                            
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
§ 19 Abs. 3 der Satzung wird nach Satz 1 wie folgt ergänzt:                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  'Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats erhält jedes           
teilnehmende Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR            
1.000,00. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Sitzungen eines             
Ausschusses. Als                                                               
Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme an einer telefonisch oder   
                                                                               
per Videokonferenz abgehaltenen Sitzung bzw. die Sitzungsteilnahme per         
Telefon- oder Videoeinwahl.'                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds                 
                                                                               
Herr Thomas Spitzenpfeil hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung    
zum 18. März 2019 niedergelegt.                                                
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1,   
101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus     
vier von den Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden        
Mitgliedern zusammen.                                                          
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf den Vorschlag der Carl Zeiss AG gemäß   
§ 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG, die mehr als 25 % der Gesellschaft hält, sowie   
auf der Grundlage des Vorschlags des Nominierungsausschusses und unter         
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 17.09.2015 für seine                  
Zusammensetzung beschlossenen Ziele vor,                                       
                                                                               
Herrn Dr. Christian Müller, Finanzvorstand der Carl Zeiss AG, Oberkochen mit   
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 19. März 2019 bis zur           
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das               
Geschäftsjahr 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 beschließt, als           
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.                     
                                                                               
Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen         
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in                 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von                       
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
Dr. Christian Müller:                                                          
                                                                               
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren    
Kontrollgremien in Unternehmen der Carl Zeiss Gruppe:                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss Pensions-Treuhand e. V., Oberkochen,   
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
* Vorsitzender des internen Beirats der Carl Zeiss Financial Services GmbH,    
Oberkochen, Deutschland                                                        
                                                                               
* Mitglied der Geschäftsführung der Carl Zeiss Beteiligungs-GmbH,              
Oberkochen,                                                                    
Deutschland                                                                    
                                                                               
* Mitglied der Geschäftsführung der Carl Zeiss SMT Holding Management GmbH,    
Oberkochen, Deutschland                                                        
                                                                               
* Mitglied der Geschäftsführung der Carl Zeiss SMT Holding GmbH & Co. KG,      
Oberkochen, Deutschland                                                        
                                                                               
* Vorsitzender des Anlagenausschusses der Carl Zeiss Pensions-Treuhand e.      
V.,                                                                            
Oberkochen, Deutschland                                                        
                                                                               
* Mitglied des Treuhandvereins der Carl Zeiss Pensions-Treuhand e. V.          
Oberkochen, Deutschland                                                        
                                                                               
* Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss Inc., Thornwood, USA      
                                                                               
* Mitglied des Management Board der Carl Zeiss Pensions Trust Properties       
LLC,                                                                           
Wilmington, Delaware, USA                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren    
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen               
jeweils außerhalb der Carl Zeiss Gruppe:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Mitglied des Beirats der LBBW (Landesbank Baden-Württemberg)                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich versichert, dass Herr Dr. Christian Müller den für   
die Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden                                 
Zeitaufwand aufbringen kann.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Angaben und Hinweise: Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 8      
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dr. Christian Müller                                                           
                                                                               
Mitglied des Vorstands der ZEISS Gruppe (CFO)                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Christian Müller ist seit Oktober 2018 Mitglied im Vorstand sowie CFO der      
Carl Zeiss AG. Er betreut im Vorstand die Konzernfunktionen                    
Finance & Controlling, Information Technology, Auditing & Risk Management,     
Security, Business & Infrastructure, Consolidation                             
& Accounting, Financial Services, US Shared Service, Data Protection und       
Export Control & Customs.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Christian Müller wurde am 3. August 1967 in Hanau/Main geboren. Nach seinem    
Studium der Betriebswirtschaftslehre in Frankfurt/Main                         
startete der promovierte Diplom-Kaufmann 1992 seine Laufbahn bei der           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C&L Deutsche Revision.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stationen seiner beruflichen Laufbahn                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* 2018 Mitglied des Vorstands und CFO der Carl Zeiss AG, Oberkochen            
                                                                               
* 2009 Mitglied des Vorstands und CFO der Carl Zeiss Meditec AG, Jena          
                                                                               
* 2006 Leiter SBU Surgical Ophthalmology der Carl Zeiss Meditec AG, Jena       
                                                                               
* 2005 Leiter strategische Geschäftsentwicklung der Carl Zeiss Surgical        
GmbH,                                                                          
Oberkochen                                                                     
                                                                               
* 2002 Eintritt bei ZEISS als Leiter der Konzernfunktion Auditing & Risk       
Management der ZEISS Gruppe, Oberkochen                                        
                                                                               
* 2000 Kaufmännischer Leiter des Geschäftsbereichs Bioactives bei Degussa      
AG,                                                                            
Freising                                                                       
                                                                               
* 1997 Abteilungsleiter Konzernrevision & Risikomanagement bei VIAG AG,        
München                                                                        
                                                                               
* 1992 Abschlussprüfer bei C&L Deutsche Revision AG, Frankfurt/Main            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach                                     
§ 123 Abs. 4 S. 2 AktG und dessen Bedeutung)                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn                                  
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am Dienstag, den 26. Februar 2019,
00:00 Uhr (Nachweisstichtag) Aktionäre der                                     
Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich gemäß § 22 der Satzung zur           
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis                      
der Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung                            
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut aus.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des           
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum Ablauf des                           
Dienstags, den 12. März 2019, (24:00 Uhr) bei der nachfolgend genannten        
Anmeldestelle zugehen:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
c/o Commerzbank AG                                                             
                                                                               
GS-MO 3.1.1 General Meetings                                                   
                                                                               
60261 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
Telefax +49 (0) 69/136 26351                                                   
                                                                               
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder  
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang   
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich                             
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum               
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre                   
für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem                                     
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts          
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag            
maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben    
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme                          
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und        
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,                      
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär   
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.                             
Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die              
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des              
Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären                    
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten                                    
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des        
Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle                            
unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
III. Stimmrechtsvertretung                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen                 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine                     
Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den            
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße               
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden           
Bestimmungen erforderlich.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der       
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft                       
gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt.        
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular            
benutzen, das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten; möglich ist aber   
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht                                 
in Textform ausstellen.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gemäß den 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte                                 
Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen i.  
S. v. § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen,                  
erteilt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar   
festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem                               
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene           
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher,                           
wenn Sie ein Kreditinstitut, ein gleichgestelltes Institut oder Unternehmen (§§
135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder eine gleichgestellte                        
Person i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere eine Aktionärsvereinigung        
bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht                            
mit diesem ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten        
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen                             
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für
die Bevollmächtigung der in diesem Absatz                                      
Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der
Stimmabgabe nicht.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten allgemein können der Gesellschaft wahlweise per Post, per Telefax  
oder elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden:                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München, Deutschland                                                     
                                                                               
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55                                                  
                                                                               
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch   
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche                                 
von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt       
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für                              
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die      
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind                              
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, 
wie etwa dem Stellen von Fragen oder Anträgen                                  
oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die Stimmrechtsvertreter nicht zur     
Verfügung. Auch an einer Abstimmung über weitergehende                         
Gegenanträge und sonstige während der Hauptversammlung gestellte Anträge können
die Stimmrechtsvertreter nicht teilnehmen.                                     
Sie werden sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Vollmacht und Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                                   
sollen bis spätestens zum Ablauf des Montag, den 18. März 2019, bei den        
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der folgenden                     
Adresse eingehen:                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München, Deutschland                                                     
                                                                               
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55                                                  
                                                                               
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur         
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre                       
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer                                  
Depotbank. Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch  
unter der Internetadresse                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre montags bis      
freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der                             
Telefon-Nummer +49 (0) 89 / 88 96 906-20.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf der Internetseite                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
können Aktionäre Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht        
herunterladen. Ein Vollmachtsformular findet sich                              
außerdem auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der     
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 89.440.570,00 und ist eingeteilt                              
in 89.440.570 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung                           
der Hauptversammlung daher 89.440.570.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
V. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 
131 Abs. 1 AktG; weitergehende Erläuterungen                                   
sind im Internet unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen                             
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die   
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden                                 
(§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine     
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich                      
oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter          
elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) an                            
den Vorstand der Carl Zeiss Meditec AG zu richten und muss der Gesellschaft    
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen,                           
wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also spätestens bis zum      
Samstag, den 16. Februar 2019, bis 24:00 Uhr. Entsprechende                    
Verlangen sind an folgende Adresse zu richten:                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
- Vorstand -                                                                   
                                                                               
Göschwitzer Straße 51 - 52                                                     
                                                                               
07745 Jena                                                                     
                                                                               
E-Mail: sebastian.frericks@zeiss.com (mit qualifizierter elektronischer        
Signatur nach dem Signaturgesetz)                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden     
Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich                                 
angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
des Verlangens sind und dass sie die Aktien                                    
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem      
Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch                               
bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Die    
Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende                            
Anwendung. (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70     
AktG).                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Anträge zu den einzelnen      
Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge                              
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung                                
werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre,                                    
die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor 
der Hauptversammlung der Gesellschaft einen                                    
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem  
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung                               
an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht     
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist                                 
somit der Montag, der 4. März 2019, 24.00 Uhr. Ein Gegenantrag und/oder dessen 
Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht                                   
zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG        
vorliegt. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen                          
der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der      
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu      
werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,                          
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen   
Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern                     
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden             
Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 S. 1 AktG i.V.m. §                        
126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge     
nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen                             
gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen
entsprechend; insbesondere gilt auch hier                                      
der Montag, der 4. März 2019, 24.00 Uhr, als letztmöglicher Termin, bis zu dem 
Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten                                   
Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden. Weitere 
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung                               
des Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §  
126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich                                  
zu richten:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- per Post an:                                                                 
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
- per Telefax an die Nr.                                                       
+49 (0)89 / 88 96 906-66                                                       
                                                                               
- per E-Mail an die Adresse:                                                   
meditec.zeiss@better-orange.de                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden wir im Internet unter 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
nach den gesetzlichen Regeln zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der  
Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls                                  
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom        
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,                       
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und                                    
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die     
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands                         
der Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 24 Abs. 3 der Satzung kann der      
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des                                
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Weitere Einzelheiten zu den         
Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen                             
Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VI. Organisatorische Hinweise                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten,  
diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft                                 
(Vorstandsbüro, Göschwitzer Straße 51 - 52, 07745 Jena, Fax: +49 (0)3641 /     
220-102 oder per E-Mail an investors.meditec@zeiss.com)                        
zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der          
Gesellschaft                                                                   
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung
zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte  
im Zeitpunkt der Einberufung;                                                  
                                                                               
* die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;                      
                                                                               
* Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
VIII. Information zum Datenschutz für Aktionäre                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Allgemeine Informationen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Einleitung                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Carl Zeiss Meditec AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der 
Privatsphäre. Mit den folgenden Datenschutzhinweisen                           
möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen     
Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den                                
anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679     
(Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), im Zusammenhang                         
mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung      
informieren.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG, Göschwitzer Straße 51 - 52, 07745 Jena                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Konzerndatenschutzbeauftragter, Carl-Zeiss-Straße 22, 73447 Oberkochen, Fax:   
+49 73 64 20 39 11, E-Mail: dataprivacy@zeiss.com                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Informationen bezüglich der Verarbeitung                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Datenkategorien                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir verarbeiten insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Vor- und Nachname,                                                           
                                                                               
* Anschrift,                                                                   
                                                                               
* Aktienanzahl,                                                                
                                                                               
* Aktiengattung,                                                               
                                                                               
* Besitzart der Aktien und                                                     
                                                                               
* Nummer der Eintrittskarte.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Darüber hinaus können wir auch die personenbezogenen Daten eines von einem     
Aktionär benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere                         
dessen Name sowie dessen Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre oder ihre      
Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten                               
wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige
Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär                                 
oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder  
Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir                                 
auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von      
Aktionären in der Hauptversammlung.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir verwenden personenbezogene Daten, um Aktionären die Teilnahme an und die   
Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung                            
zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die           
ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung                    
der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der 
Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend                                 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten 
ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs.                                     
1 Satz 1 lit. c) DSGVO.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur  
Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen                                
wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.                                      
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen          
Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.                         
c) DSGVO.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sämtliche Aktien der Carl Zeiss Meditec sind Inhaberaktien. Anders als bei     
Namensaktien führt die Carl Zeiss Meditec AG kein                              
Aktienregister im Sinne von § 67 AktG, in das Name, Geburtsdatum und Adresse   
des Aktionärs sowie die Stückzahl der Aktien                                   
einzutragen sind.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bedienen uns zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der          
Hauptversammlung zum Teil externer Dienstleister (insbesondere                 
bei Druck und Versand der Einladung zur Hauptversammlung sowie bei der         
Anmeldung zur Hauptversammlung und der Durchführung).                          
Dienstleister, die zum Zwecke der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung   
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten                               
von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der         
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und                             
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Carl Zeiss Meditec AG.   
Jeder unserer Mitarbeiter und alle Mitarbeiter                                 
von externen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben      
und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese                           
Daten vertraulich zu behandeln.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnehmer der Hauptversammlung können zudem die im gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2  
AktG in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden                           
Teilnehmerverzeichnis zu allen Teilnehmern der Hauptversammlung erfassten Daten
einsehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Datenquellen                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bzw. unsere damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen
Daten der Aktionäre in der Regel über unsere                                   
Anmeldestelle von den Kreditinstituten der Aktionäre, die diese mit der        
Verwahrung unserer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbanken).                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Speicherdauer                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die   
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich                      
anonymisieren oder löschen wir personenbezogene Daten, soweit uns nicht        
gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu                            
einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen
von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.                                  
Informationen zu Frage- und Redebeiträge von Aktionären in der kommenden       
Hauptversammlung werden grundsätzlich nach einem                               
Monat anonymisiert, soweit eine längere Speicherung nicht aus den oben         
genannten Gründen erforderlich ist.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Rechte von Betroffenen                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Betroffener können sich Aktionäre jederzeit mit einer formlosen Mitteilung 
unter den oben unter 1.c) genannten Kontaktdaten                               
an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, um ihre Rechte, deren               
Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind, gemäß der DSGVO                  
auszuüben. Dazu zählen insbesondere:                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der          
verarbeiteten Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),               
                                                                               
* das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung             
unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO),    
                                                                               
* das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sowie, falls   
die personenbezogenen Daten veröffentlicht wurden, die Information an andere   
Verantwortliche über den Antrag auf Löschung (Recht auf Löschung, Art. 17      
DSGVO),                                                                        
                                                                               
* das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf   
Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO).                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Betroffene Personen haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei einer          
Aufsichtsbehörde einzureichen.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jena, im Februar 2019                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
05.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Carl Zeiss Meditec AG                                             

             Göschwitzer Straße 51-52                                          

             07745 Jena                                                        

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 3641 220116                                                   

Fax:         +49 3641 220117                                                   

E-Mail:      investors.meditec@zeiss.com                                       

Internet:    https://www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations.html           

ISIN:        DE0005313704                                                      

WKN:         531370                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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772717  05.02.2019