Wie hoch beide Komponenten ausfallen, hängt vom Erreichen finanzieller Leistungsziele ab. Hierbei

orientiert sich der Aufsichtsrat an den Zielen Economic Value Added (EVA) und Free Cashflow (FCF), welche

aus Sicht des Aufsichtsrats bewährte Gradmesser für die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens sind

und sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung ergeben. Der Aufsichtsrat

ist der Überzeugung, dass insbesondere diese Kennzahlen geeignet sind, eine langfristige Anreizwirkung

zugunsten der Schaffung finanzieller Stabilität und angemessener Ertragsstärke des Unternehmens zu

liefern.

Weiterhin können persönliche Leistungsziele berücksichtigt werden, die auch nicht-finanzielle Ziele

(wie z.B. Environmental, Social oder Governance ("ESG")-Ziele) beinhalten können und sich an den

konkreten Aufgaben, Zielen und Verantwortlichkeiten des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie der

nachhaltigen Unternehmensentwicklung orientieren. Mit Blick auf eine nachhaltige, erfolgreiche und an den

Interessen der Anteilseigner ausgerichtete Unternehmensentwicklung sowie mit dem Ziel einer der Lage der

Carl Zeiss Meditec AG angemessenen Vergütung der Vorstandsmitglieder vereinbart der Aufsichtsrat die

relativen Anteile von verschiedenen Zielen im Vorstandsdienstvertrag mit jedem Vorstandsmitglied und legt

vor einem Geschäftsjahr die Zielgrößen zur Definition der Zielerreichung für jedes Vorstandsmitglied

fest.

Damit trägt die angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Förderung der Geschäftsstrategie und

der langfristigen Entwicklung der Carl Zeiss Meditec AG bei. Die Stärkung eines profitablen und

nachhaltigen Wachstums der Carl Zeiss Meditec AG steht dabei im Fokus und liegt der Ausgestaltung des

Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder zugrunde. Die genutzten finanziellen und nicht finanziellen

Kennzahlen haben dabei unterschiedliche, aber häufig mehrjährige Laufzeiten, um den strategischen Erfolg

des Unternehmens nachhaltig zu unterstützen.

C.2.1. Short Term Incentive, STI (Kurzfristig orientierte variable Vergütung)

Der STI richtet sich primär nach den erzielten Erfolgen im Geschäftsjahr und wird vollständig in bar

gewährt. Die betragsmäßige Höhe des STI bemisst sich hierbei primär an den finanziellen Kennziffern EVA

sowie FCF. Vor Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat für den STI auf das jeweilige

Geschäftsjahr bezogene Ziele fest. Der betragsmäßige Zielwert des STI bei 100% Zielerreichung (Ziel-STI)

bewegt sich aktuell in einer Bandbreite von 200.000,00 EUR bis 262.500,00 EUR und soll grundsätzlich einen

Wert von 350.000,00 EUR nicht überschreiten.

In der ersten Aufsichtsratssitzung nach Ablauf des Geschäftsjahres wird für das jeweilige

Vorstandsmitglied die tatsächliche Zielerreichung des STI vom Aufsichtsrat festgestellt. Weiterhin können

persönliche Ziele anteilig gewichtet im STI mit abgebildet werden - diese können auch nicht-finanzielle

Ziele (wie z.B. ESG-Ziele), die der nachhaltigen Unternehmensentwicklung dienen, enthalten. Die

Zielerreichung des STI wird an den Kennziffern EVA und FCF sowie ggf. entsprechender persönlicher Ziele

gemessen.

Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus weitere finanzielle und nicht-finanzielle bedeutsame Zielgrößen

definieren und in den konkreten Kriterienkatalog für ein Geschäftsjahr aufnehmen.

Entsprechende Ziele finden auch bei den Angestellten des oberen Führungskreises Anwendung, um die

Durchgängigkeit des Zielsystems im Unternehmen zu erreichen. Die Zielerreichung des STI kann 100%

übersteigen. Der Maximalwert (Cap) wird vertraglich individuell festgelegt und soll 200% nicht

übersteigen. Das STI wird im Regelfall einige Wochen nach der Abrechnung im Dezember nach Ablauf des

Geschäftsjahres in bar ausgezahlt.

C.2.2. Long Term Incentive, LTI (Langfristig orientierte variable Vergütung)

Bei dem LTI handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit primär langfristiger Anreizwirkung, bei

der die Vorstandsmitglieder jährlich nach Ablauf eines Dreijahreszeitraums je nach einzelvertraglicher

Regelung ein zusätzliches Einkommen erlangen können.

Dieses beläuft sich auf 40% der individuellen kurzfristigen variablen Vergütung des Geschäftsjahres,

das dem Beginn der Laufzeit einer LTI-Tranche vorausgeht, zuzüglich Verzinsung und soll maximal 30% der

jährlichen Zielvergütung ausmachen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass nach Ablauf der je Tranche

gültigen Dreijahresfrist die Vorstände noch in einem ungekündigten Dienstverhältnis stehen, die

Eigenkapitalquote der ZEISS Gruppe zu diesem Zeitpunkt 20 % übersteigt und der über die Dreijahresfrist

kumulierte EVA der ZEISS Gruppe mindestens 85% der Mittelfristplanung beträgt. Die Auszahlung erfolgt

nach Ablauf der Dreijahresfrist, frühestens mit dem Dezembergehalt.

Abweichend von der generellen LTI-Regelung gilt für den Vorstandsvorsitzenden eine besondere Regelung

für die langfristige variable Vergütung. Die Höhe des LTI wird individuell vereinbart. Es ist eine

Übererfüllung bis 200% möglich. Der aktuell vereinbarte Zielwert bei Zielerreichung von 100% beträgt

131.250 EUR und kann jährlich angepasst werden. Die Höhe des LTI soll dabei grundsätzlich die Höhe der

jährlichen Festvergütung nicht überschreiten. Es werden jährlich Finanzziele für einen Dreijahreszeitraum 8. vereinbart, die nach Ablauf der Periode abgerechnet werden.


              D.            Maximalvergütung, weitere Bestimmungen 

Da die einzelnen Vergütungsbestandteile vorstandsindividuell festgelegt werden und zudem der Umfang

der vorgesehenen Ausgangsgröße für die Bemessung in den verschiedenen Geschäftsjahren unterschiedlich

ausfallen kann, können die voraussichtlichen relativen Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile nur

als prozentuale Bandbreiten angegeben werden.

Die Anknüpfungspunkte für die variablen Vergütungsbestandteile soll in den Vorstandsdienstverträgen so

gewählt werden, dass während der Laufzeit der jeweiligen Verträge in der Regel ein relativer Anteil


              *             der Festvergütung von etwa 30% bis 50%, 
              *             des Ziel-STI von etwa 20% bis 40% und 
              *             des Ziel-LTI von etwa 10% bis 30% 

an der Ziel-Gesamtvergütung zu erwarten ist.

Unterjährige Anpassungen der Zielwerte für die variablen Vergütungsbestandteile sind grundsätzlich

ausgeschlossen. Hiervon kann im Falle außergewöhnlicher, unvorhersehbarer wirtschaftlicher Umstände

abgewichen werden, die im Einzelfall transparent zu machen sind.

Für die aktuellen Mitglieder des Vorstands ergäbe sich aktuell rechnerisch jeweils folgende Ziel- und

Maximalvergütung inkl. Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.


                            Dr. Ludwin Monz (Vorstandsvorsitzender) - Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2020/21: 
                            1.571.159,00 EUR (133% der Zielvergütung von 1.177.409,00 EUR). Jährliche Anpassungen der 
              -             Vergütungsbestandteile sind möglich, was zu einem Anstieg der Ziel- und Maximalvergütung 
                            führen kann. Die Maximalvergütung soll jedoch grundsätzlich 3.000.000,00 EUR nicht 
                            übersteigen. 
                            Justus Felix Wehmer (Mitglied des Vorstands) - Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2020/21: 
                            893.969,00 EUR (139% der Zielvergütung von 645.329,00 EUR). Jährliche Anpassungen der 
              -             Vergütungsbestandteile sind möglich, was zu einem Anstieg der Ziel- und Maximalvergütung 
                            führen kann. Die Maximalvergütung soll jedoch grundsätzlich 1.750.000,00 EUR nicht 
                            übersteigen. 
                            Jan Willem de Cler (Mitglied des Vorstands) - Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2020/21: 
                            883.640,00 EUR (139% der Zielvergütung von 635.000,00 EUR). Jährliche Anpassungen der 
              -             Vergütungsbestandteile sind möglich, was zu einem Anstieg der Ziel- und Maximalvergütung 
                            führen kann. Die Maximalvergütung soll jedoch grundsätzlich 1.750.000,00 EUR nicht 
                            übersteigen. 

Nimmt das Vorstandsmitglied konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahr, ist eine solche Tätigkeit mit

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April 19, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)