ERFURT (AFP)--Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will am Donnerstag entscheiden, inwieweit Arbeitnehmer in Altersteilzeit bei einer teilweisen Standortverlagerung anders behandelt werden dürfen als andere Beschäftigte. Im Streitfall geht es um den Optik-Konzern Carl Zeiss. Der Kläger war im Bereich Marketing bei Carl Zeiss Sports Optics im hessischen Wetzlar beschäftigt. Ab Oktober 2013 war er mit der Hälfte seiner früheren Arbeitszeit in Altersteilzeit. (Az: 8 AZR 303/20)

2018 bündelte der Konzern dann "kunden- und marktnahe Funktionen" in der Konzernzentrale in Oberkochen in Baden-Württemberg. Nach einer Betriebsvereinbarung erhielten unter anderem die Mitarbeiter der Marketing-Abteilung in Wetzlar ein Angebot zur Weiterbeschäftigung in Oberkochen, ausgenommen allerdings Beschäftigte in Altersteilzeit. Der Kläger konnte zwar weiter in Wetzlar arbeiten, hält die Ungleichbehandlung aber dennoch für eine unzulässige Benachteiligung und Diskriminierung wegen seines Alters.

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December 15, 2021 23:55 ET (04:55 GMT)