Zürich (awp) - Der Elektroinstallateur Burkhalter und die Gebäudetechnik-Gruppe Poenina dürfen sich zusammenschliessen. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 17. Mai die entsprechende Genehmigung erteilt.

Die Weko beurteilte die Fusion als unbedenklich und sie kann ohne Vorbehalt erfolgen, wie Burkhalter und Poenina am Mittwoch mitteilten. Der rechtliche Vollzug der Fusion ist für den 29. Juni geplant. Dabei soll Poenina in Burkhalter integriert werden.

Am 30. Mai werden die Aktionäre von Poenina und tags darauf die Aktionäre von Burkhalter an den jeweiligen Generalversammlungen über die Fusionspläne abstimmen. Die Dekotierung der Aktien von Poenina an der Schweizer Börse SIX soll voraussichtlich am 30. Juni 2022 erfolgen. Der letzte Handelstag werde der 29. Juni sein. Als erster Handelstag der neuen im Umtausch mit den aktuellen Poenina-Aktionären zugeteilten Burkhalter Namenaktien ist der 30. Juni geplant.

Durch den Zusammenschluss entsteht ein Unternehmen mit rund 4600 Mitarbeitenden und rund 80 Gruppengesellschaften an rund 150 Standorten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Der gemeinsame Umsatz belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 auf gut 920 Millionen Franken und das gemeinsame Betriebsergebnis auf rund 50 Millionen.

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