Organisations- reglement

15. April 2021

Bucher Industries AG

Murzlenstrasse 80

8166 Niederweningen, Schweiz T +41 58 750 15 00 info@bucherindustries.com bucherindustries.com

Abkürzungsverzeichnis

Konzern

Bucher Industries AG sowie deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen

Reglement

Organisationsreglement

Konzernrichtlinien

Geltung für Konzern und alle Divisionen

Divisionen

Kuhn Group, Bucher Municipal, Bucher Hydraulics, Bucher Emhart Glass und

Bucher Specials

Corporate Center

Stabsfunktionen des Konzerns

VR

Verwaltungsrat

VRP

Präsident des Verwaltungsrats

CEO

Vorsitzende/r der Konzernleitung

CFO

Leiter/in Konzernfinanzen und Controlling

KL-Mitglieder

Mitglieder der Konzernleitung

Divisionsleiter

Leiter der Divisionen

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Allgemeines

1 Grundlage und Zweck

  1. Der Verwaltungsrat der Bucher Industries AG erlässt auf der Grundlage von Artikel 716 b des schweizerischen Obligationenrechts und Artikel 19 der Statuten der Bucher Industries AG nach- stehendes Reglement. Zwingende Rechtsvorschriften und die Statuten gehen diesem Reglement vor.
  2. Das Reglement ergänzt die anwendbaren Gesetze und die Statuten und definiert die Funktionen, Aufgaben und Kompetenzen der Organe der Bucher Industries AG und des Bucher Konzerns.

2 Organisation

  1. Bucher Industries AG als oberste Holdinggesellschaft ist für die Oberleitung des Konzerns verantwortlich. Dieses Reglement folgt dem Prinzip der dezentralen Resultat- und Führungs- verantwortung und delegiert unter der Führung des CEO die operative Leitung der Geschäfte an die KL-Mitglieder. Die Konzernleitung umfasst den CEO, CFO und die Divisionsleiter. Weitere Personen können vom Verwaltungsrat in die Konzernleitung berufen werden. Die nachfolgend beschriebenen Aufgabenbereiche der Organe sind exemplarisch aufgeführt und werden durch die Aufgaben und Befugnisse in der Kompetenzordnung ergänzt.
  2. Die Bucher Industries AG nimmt strategische, finanzielle und geschäftsführende Aufgaben für den gesamten Konzern wahr. Die operative Geschäftstätigkeit des Konzerns ist den Divisionen und dem Corporate Center zugeordnet.

Verwaltungsrat

3 Mitglieder

3.1 Der VR schlägt der Generalversammlung seine Mitglieder, den VR-Präsidenten sowie aus seiner Mitte die Mitglieder des Vergütungsausschusses je einzeln zur Wahl vor. Die Mehrheit der VR- Mitglieder ist unabhängig.

4 Zusammensetzung und Konstituierung

4.1 Artikel 15 der Statuten legt die Zahl der VR-Mitglieder fest. Mit Ausnahme der Wahl des VR- Präsi- denten und der Mitglieder des Vergütungsausschusses konstituiert sich der VR selbst. Er wählt aus seiner Mitte den Vizepräsidenten, die Mitglieder von Ausschüssen sowie den jeweiligen Vorsitzenden seiner Ausschüsse. Ferner wählt er eine/n Sekretär/in, der dem VR nicht angehören muss.

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5 Aufgaben und Kompetenzen

  1. Der VR ist befugt, über alle Angelegenheiten zu entscheiden, die nicht in die Kompetenz der General- versammlung oder der Revisionsstelle fallen. Im Rahmen der Statuten und dieses Reglements delegiert er gewisse Aufgaben und Kompetenzen an den VR-Präsidenten, seine Ausschüsse, den CEO, den CFO und die weiteren KL-Mitglieder.
  2. Der VR ist für die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle des Konzerns und dessen Management verantwortlich und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Rechtsvorschriften. Er entscheidet auf Vorschlag des CEO über die strategischen Ziele des Konzerns und über die zur Erreichung der Ziele notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. Weiter bestimmt der VR die Werte und Standards des Konzerns und stellt sicher, dass die Pflichten gegenüber den Aktionären und anderen Stakeholdern eingehalten werden.
  3. Dem VR kommen insbesondere folgende unübertragbare Aufgaben zu:
  1. Strategie
    1. Oberleitung der Gesellschaft und Festlegung der Unternehmenspolitik und -kultur, insbesondere Genehmigung der Strategie des Konzerns sowie der einzelnen Divisionen;
    2. Festlegung der Organisation und Erlass eines Reglements für den Vergütungsausschuss sowie eines Organisationsreglements für den Konzern;
    3. Die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung des Konzerns;
    4. Genehmigung der strategischen und finanziellen Ziele des Konzerns und der Divisionen;
    5. Entscheidung über die Schaffung neuer oder die Aufgabe bestehender Divisionen, Bereiche oder Einzelgeschäfte. Genehmigung von wesentlichen Akquisitionen, Fusionen, Verkäufen oder Einzelprojekten;
    6. Zustimmung zu allen Angelegenheiten und Entscheidungen, sofern diese nicht an den CEO oder die Konzernleitung delegiert worden sind.
  2. Finanzen
    1. Genehmigung der anwendbaren Rechnungslegungsstandards, der Rahmenbedingungen der Finanz- und Risikokontrolle sowie deren wesentliche Änderungen;
    2. Jährliche Prüfung und Genehmigung der Budgets und mittelfristigen Planung des Konzerns und der Divisionen;
    3. Prüfung und Genehmigung der Abschlüsse (Jahr und Halbjahr) sowie der Berichterstattung des Konzerns.

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  1. Organisation
    1. Überprüfung und Genehmigung der Führungsprinzipien, Konzernvorschriften und der Konzernleitungsstruktur;
    2. Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, auch im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und die Durchführung der Beschlüsse des VR bzw. der Generalversammlung.
    3. Genehmigung der Grundsätze des Informations- und Kontrollsystems gegenüber der Konzernleitung.
    4. Ernennung und Abberufung der KL-Mitglieder.
  2. Generalversammlungen
    1. Einberufung von ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen.
    2. Beschlussfassung in Bezug auf die Anträge zuhanden der Aktionäre.
    3. Umsetzung der durch die Aktionäre gefassten Beschlüsse.

5.4 Alle VR-Mitglieder sind für die Bucher Industries AG kollektiv zeichnungsberechtigt.

6 Sitzungen

  1. Der VR tagt so oft, als es die Geschäftstätigkeit erfordert, mindestens aber sechs Mal jährlich. Der Sitzungskalender wird vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt.
  2. Die VR-Sitzungen werden durch den VR-Präsidenten einberufen. Jedes VR-Mitglied oder der CEO können beim VR-Präsidenten schriftlich die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung verlangen. Ist das Amt des VR-Präsidenten vakant, so ernennt der VR einen neuen Präsidenten für die verbleibende Amtsdauer.
  3. Der VR-Präsident oder in seiner Abwesenheit der Vizepräsident, lädt schriftlich und in der Regel mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Traktanden zur Sitzung ein.
  4. Sitzungen werden vom VR-Präsidenten, bei seiner Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder bei dessen Abwesenheit von einem vom VR gewählten Tagespräsidenten geleitet.
  5. Der VR kann Sitzungen durch Entscheid des Präsidenten unter Beizug von KL-Mitgliedern und internen oder externen Spezialisten durchführen. In der Regel nehmen CEO und CFO an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
  6. Sitzungen können persönlich, mittels Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.

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