HGB Lagebericht und Einzelabschluss der BRAIN Biotech AG

zum 30. September 2021

INHALT

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

S. 3

Bilanz zum 30. September 2021

S. 15

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit

vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021

S. 16

Anhang für das GJ 2020/21

S. 17

llgemeine Angaben

Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben

  1. 17

S. 18

S. 22 S. 33

Lagebericht für das GJ 2020/21

S. 40

Grundlagen der Gesellschaft

S. 40

Wirtschaftsbericht

S. 43

Vergütungsbericht

S. 49

Nachtragsbericht

S. 55

Prognosebericht

S. 55

Risiko- und Chancenbericht

S. 56

Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB

S. 71

Erklärung zur Unternehmensführung Gemäß §289f und § 315d HGB S. 75

Abhängigkeitsbericht

S. 75

BRAIN Biotech AGHGB Lagebericht und Einzelabschluss der BRAIN AG zum 30. September 2021

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BRAIN Biotech AG (vormals B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG)

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BRAIN Biotech AG (vormals B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG), Zwingenberg - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BRAIN Biotech AG (vormals B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geprüft. Die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289f und § 315d HGB" angegebenen Internetseite zur veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom

1. Oktober 2020 bis zum 30. Septem- ber 2021 und

  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der

Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lage- bericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

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Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit

  • 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU- APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

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Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die vom Vorstand jährlich vorgenommene Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen basiert auf einem Bewertungsmodell nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen Komplexität und Ermessensspielräume sowie dass die Anteile an verbundenen Unternehmen einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände darstellen, war die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf Annahmen, die sich aus der Unternehmensplanung ableiten und die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der beizulegende Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen ist dabei insbesondere von den zukünftig zu erwartenden Liquiditätsüberschüssen in der Unternehmensplanung sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Auswirkungen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen nach sich ziehen.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns mit dem Bewertungsprozess hinsichtlich dessen Eignung, potenziellen Abwertungsbedarf zu ermitteln, befasst. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung mit Hilfe unserer Bewertungsspezialisten das Bewertungsmodell für die Ermittlung der beizulegenden Werte, insbesondere hinsichtlich der methodischen Anwendbarkeit und rechnerischen Richtigkeit, beurteilt.

Die Prognosen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftig zu erwartenden Liquiditätsüberschüsse haben wir nachvollzogen, in dem wir die vom Vorstand verabschiedete und vom Aufsichtsrat genehmigte Planung auf deren Übereinstimmung mit Informationen aus der gesellschaftsinternen Berichterstattung sowie den Markterwartungen verglichen haben. Außerdem wurden die Planungen hinsichtlich Ihrer Konsistenz mit anderen Erwartungen des Vorstands, wie zum Beispiel mit den Angaben zu den Prognosen im Lagebericht, verglichen. Darüber hinaus haben wir die in den vergangenen Perioden aufgestellten Planungen den

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BRAIN - Biotechnology Research And Information Network AG published this content on 10 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 January 2022 08:34:10 UTC.