BERLIN (dpa-AFX) - Mit Blick auf die Coronavirus-Pandemie hat die Europäische Fußball-Union UEFA auch für die Gruppenphase des kommenden Champions-League-Wettbewerbs spezifische Bestimmungen erlassen. Solche Regelungen hatte die UEFA bereits für die vergangene Saison festgelegt. In den am Dienstag veröffentlichten Bestimmungen heißt es, dass die mit Spielen am 14. und 15. September beginnende Gruppenphase spätestens am 31. Dezember abgeschlossen sein muss. Laut Plan sind die letzten Spiele für den 7. und 8. Dezember angesetzt. In der vergangenen Saison gab es ein Zeitfenster bis zum 28. Januar.

Könne "aus irgendwelchen Gründen" die Gruppenphase nicht entsprechend abgeschlossen werden, "beschließt das UEFA-Exekutivkomitee die Grundsätze für die Festlegung der für das Achtelfinale und/oder die K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League und/oder der UEFA Europa Conference League qualifizierten Vereine", heißt es.

Die meisten Regelungen entsprechen denen der vorigen Saison, bei denen die Verantwortung für die Austragung eines Spieles auch im Fall von Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie beim Gastgeber liegt. Zur Verfügung stehen müssen zumindest 13 Spieler, darunter ein Torhüter. Ausdrücklich festgelegt ist nun, dass alle Mannschaften und ihre Delegationsmitglieder mit Charterflügen und privaten Bussen zu den Spielen reisen müssen./se/DP/mis