KASSEL (dpa-AFX) - Für die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um mögliche Dieselfahrverbote in Limburg und Offenbach ist derzeit kein neuer Termin vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel absehbar. Das sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag auf Anfrage. Ein ursprünglich für diesen Montag (14.9.) geplanter Termin sei bereits im Juli aufgehoben worden. Hintergrund dafür sei, dass die Stadt Offenbach mittlerweile einen Entwurf für einen Luftreinhalteplan vorgelegt habe, der zeitnah in Kraft treten solle.

Das Verfahren zu der Stadt habe sich damit möglicherweise in der Hauptsache erledigt, eine mündliche Verhandlung sei daher derzeit nicht sinnvoll, teilte ein Gerichtssprecher mit. Sollte der Senat doch noch eine mündliche Verhandlung zum Verfahren Offenbach ansetzen, sollte dieses coronabedingt und wegen der vergleichbaren Rechtsfragen bei einem Termin mit dem Verfahren Limburg verhandelt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte das Land Hessen verklagt, um außer in Offenbach und Limburg auch in den Städten Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden eine bessere Luftqualität zu erreichen. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid, als dessen Hauptverursacher Dieselmotoren gelten.

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte im Fall Frankfurt am 10. Dezember 2019 ein flächendeckendes Fahrverbot für ältere Diesel zwar als unverhältnismäßig bezeichnet, doch musste die Mainmetropole Maßnahmen zur Reduzierung angehen. Im Fall Wiesbaden kam es zu einem Vergleich zwischen Umwelthilfe und Stadt, in Darmstadt hatten sich Umwelthilfe und Land Hessen auf Fahrverbote für alte Diesel und Benziner auf zwei großen Straßen geeinigt./hus/DP/zb