BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat der Automobilbranche firmenübergreifende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erlaubt. Eigentümer, Mitarbeiter, Kunden, Kreditgeber und staatliche Organe dürfen sich über die Liquidität, Kredite, Hilfsmaßnahmen oder auch operative Probleme eines Unternehmens austauschen und gemeinsam den Wiederaufbau von Lieferketten koordinieren. Ein vom Verband der Automobilindustrie (VDA) angekündigter Leitfaden dürfe aber keine unternehmensspezifischen Informationen etwa über Warenumfänge oder Verträge einzelner Unternehmen enthalten, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag mit.

Der Ausfall einzelner Lieferanten könne das Wiederanlaufen der Produktion bei vielen Zulieferer und Herstellern erheblich verzögern und so den wirtschaftlichen Schaden weiter erhöhen, begründete Kartellamtspräsident Andreas Mundt die Entscheidung. Zur Lösung solcher Probleme "kann koordiniertes Vorgehen in einer Branche gerechtfertigt sein". Die Maßnahmen müssten sich aber an kartellrechtliche Vorgaben halten und zeitlich klar begrenzt sein. Das Kartellamt erwartet, dass die firmenübergreifenden Gespräche nicht länger als bis Ende 2021 andauern.

Der VDA betonte, die Entscheidung des Kartellamts schaffe Rechtssicherheit für die Unternehmen. Individuelle Verhandlungen zwischen Herstellern und Zulieferern, wie sonst üblich, seien oft schwierig. Bis solche Verhandlungen abgeschlossen wären, könnte das in der Krise befindliche Unternehmen bereits geschlossen oder in der Insolvenz sein. Jetzt sei eine beschleunigte Bewältigung von Restrukturierungsfällen möglich./hff/DP/eas