MÜNSTER (dpa-AFX) - Bei einer ersten Verhandlungsrunde im Februar gab es noch Bedarf an weiteren Berechnungen, am Mittwoch (10.00 Uhr) setzen das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihre Beratungen zu einem drohenden Fahrverbot in Wuppertal fort. Virtueller Ort der Gespräche ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, das zwischen den Streitparteien vermittelt: Alle Beteiligten haben sich wegen der Corona-Krise auf eine Telefon-Konferenz geeinigt.

In den vergangenen Monaten gab es erfolgreiche Schlichtungen zu Essen, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Bochum und Bielefeld. Halten sich die Partner an die bisher geübte Praxis bei den bisherigen Gesprächen, werden alle Beteiligten auch am Mittwoch Stillschweigen zu einem möglichen Ergebnis vereinbaren. Zu einem späteren Datum würde das OVG dann die Öffentlichkeit informieren.

Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge drohen, wenn an den Messstellen der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird. Die Bezirksregierungen stellen Luftreinhaltepläne auf, um dieses Ziel zu erreichen. Der DUH gehen die angeordneten Maßnahmen oft nicht weit genug, weshalb sie klagt.

Wuppertal gilt als schwieriger Fall. Die Stadt beobachtet kontinuierlich sinkende Messwerte für NO2. Aber an sieben Straßen der Stadt gibt es weiterhin Überschreitungen der Grenzwerte. Dennoch verweist die Stadt darauf, dass es kein flächendeckendes Problem gebe. Vielmehr seien die Werte an besonders viel befahrenen und gleichzeitig eng und mehrstöckig bebauten Steigungsstrecken hoch. Die Stadt hat eine besondere Lage im Tal.

Das OVG hatte nach ersten Urteilen zu Fahrverboten in Aachen und Köln zu außergerichtlichen Lösungen aufgerufen, die bis auf Wuppertal auch gefunden wurden. Für die anderen Städte vereinbarten Land und DUH mehrstufige Maßnahmenpläne, wie Tempo 30, Zufahrtsregelungen für bestimmte Straßen und Durchfahrtsverbote für Lastwagen. Noch keinen Termin gibt es am OVG zu einer Verhandlung um den Luftreinhalteplan für Düsseldorf. Zu Aachen und Köln hat das Land Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt./lic/DP/zb