HALBJAHRESBERICHT 2020

INHALT

01

02

03

AN DIE AKTIONÄRE

5

ZWISCHENLAGEBERICHT 15

ZWISCHENABSCHLUSS33

4

01 AN DIE AKTIONÄRE

BITCOIN GROUP SE AUF EINEN BLICK

6

VORWORT DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN

7

DIE BITCOIN GROUP SE AM KAPITALMARKT

11

5

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

BITCOIN GROUP SE AUF EINEN BLICK

KENNZAHLEN BITCOIN GROUP SE

Steigerung wesentlicher Kennzahlen

1. Halbjahr 2020

1. Halbjahr 2019

Zahl der Kunden

884.000

808.000

Bitcoin-Kurs

EUR

8.142,56

9.992

Bitcoin Cash-Kurs

EUR

199,61

374

Bitcoin Gold

EUR

8,87

25

Ethereum-Kurs

EUR

202,26

184

Bitcoin Satoshis Vision

EUR

142,78

263

Umsatz

TEUR

6.228

2.455

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

TEUR

5.042

4.228

Finanzergebnis

TEUR

38

- 20

Ergebnis nach Steuern

TEUR

3.507

2.854

Ergebnis je Aktie

EUR

0,70

0,57

Eigenkapitalquote

75,89 %

76,99 %

6

VORWORT DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

das erste Halbjahr 2020 hat Wirtschaft und Unternehmen durch die Covid-19 Pandemie stark gefordert. Der Bitcoin Group SE ist es in diesem Umfeld gelungen, den positiven Trend der Geschäftsentwicklung zu verstetigen und zu wachsen.

Die Bitcoin Group SE verzeichnete im Berichtshalbjahr 2020 hohes Kundeninteresse an Kryptowährungen. So wuchs die Anzahl der Kunden von 840.000 auf knapp 884.000 per Ende Juni 2020. Dies entspricht einem durch- schnittlichen Wachstum von 7.333 Neukunden pro Monat. Einhergehend mit dem Kundenzufluss und steigenden Handelsvolumina auf Bitcoin.de wuchsen die Umsatzerlöse von TEUR 2.455 im ersten Halbjahr 2019 auf TEUR 6.228 im ersten Halbjahr 2020. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) legte dynamisch um 239 % auf TEUR 4.177 im Vergleich zu TEUR 1.231 im Vorjahreshalbjahr zu.

Die Entwicklung an den Kryptowährungsmärkten war ebenfalls durch die Covid-19-Pandemie gekennzeichnet. Alle wesentlichen Kryptowährungen zeigten insbesondere in den Monaten Februar und März stark rückläufige Notie- rungen. Während der Bitcoin sozusagen in seiner Funktion als Leitwährung im Krypto-Bereich per Mitte Februar bei mehr als EUR 9.500,00 notierte, sank sein Wert bis Mitte März um etwa die Hälfte. Seither zeigt sich bezogen auf die Bitcoin-Entwicklung eine starke Gegenbewegung. So notiert der Bitcoin-Kurs mit EUR 8.142,56 per Ende des ersten Halbjahres 2020 deutlich über dem Jahresendstand 2019 von EUR 6.516,03 und etwa auf Vorkrisenniveau. Außerhalb des Berichtszeitraums - im August 2020 - knackte die Notierung temporär die 10.000-Euro-Marke.

Dabei ist die positive Entwicklung vornehmlich auf die gestiegene Liquidität durch weitere Lockerungen der Geldpolitik wesentlicher Zentralbanken zurückzuführen. So registrierten die Kryptowährungsmärkte verstärkte Zuflüsse. Marktteilnehmer befinden sich zudem auf der Suche nach rentablen Anlagemöglichkeiten außerhalb von Euro, US-Dollar & Co. Neben der Renditestärke schätzen Anleger ebenso die Sicherheitsmerkmale von Kryptowäh- rungen. So steht der Bitcoin aufgrund seiner mathematisch begrenzten Seltenheit im Ruf von "digitalem Gold". Der durch die Corona-Pandemie zu verzeichnende Digitalisierungsschub bewirkte eine deutliche Verhaltensänderung in weiten Teilen der Gesellschaft. Digitale Dienstleistungen und Tools rücken in den Fokus der Aufmerksamkeit, was sich ebenso positiv auf die Akzeptanz von Kryptowährungen auswirkt.

Das Interesse an den sicheren Digitalwährungen steigt ebenso auf Seiten professioneller Investoren. Mehrere Fondsgesellschaften erweitern ihren Horizont und identifizieren Kryptowährungen als veritable Anlageklasse.

7

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Grayscale Investments, ein Krypto-Investmentfondsmanager und Tochterunternehmen der Digital Currency Group, hat in der Zeit vor dem Bitcoin-Halving im Mai 2020 schätzungsweise bis zu einem Drittel aller neu errechneten Bitcoin aufgekauft. Auch Fidelity Investments, eine der weltweit größten Fondsgesellschaften, soll einen Antrag zur Zulassung eines Bitcoin-Fonds gestellt haben. Ein zusätzlicher Beweis für die steigende Akzeptanz der Kryptowäh- rung.

Diese insgesamt positive Marktentwicklung adressiert die Bitcoin Group SE weiterhin mit ihrer stringenten Wachstumsstrategie. In diesem Zusammenhang versteht sich auch der außerhalb des Berichtszeitraums gefasste Beschluss zur wertsteigernden Verschmelzung der Bitcoin Deutschland AG auf die futurum bank AG. Mit dieser Integrationsmaßnahme kann die Bitcoin Group SE das Angebot in der Gruppe als Kryptowährungshandelsplatz und -verwahrstelle verstärken und seinen Kunden einen noch besseren Service aus einer Einheit bieten. Ziel

ist es, den Kryptomarktplatz zukünftig auch institutionellen Kunden und Firmenkunden zugänglich zu machen. Durch die Zusammenlegung des Kryptogeschäftsbereichs bitcoin.de mit dem gesamten Investmentbanking der futurum bank AG entsteht Deutschlands erste "Kryptobank". Damit einher geht die Öffnung von Europas größter Krypto-Handelsplattform für institutionelle Kunden über die futurum bank AG.

Wie eingangs beschrieben blickt die Bitcoin Group SE auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2020 zurück. Dennoch halten die Covid-19 Pandemie und die mit ihr einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung die Marktsituation im Griff und schränken die Visibilität ein. Daher sind valide Prognosen schwierig zu formulieren. Hinsichtlich der positiven Entwicklung bei der Neukundengewinnung rechnet das Management bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 mit insgesamt 900.000 registrierten Nutzern. Es werden gleichbleibende bis stark steigende Umsatzerlöse und ein positiver Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erwartet.

Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um uns für Ihr Vertrauen recht herzlich zu bedanken. Bleiben Sie uns gewogen.

Herford, im September 2020

Marco Bodewein

Michael Nowak

Geschäftsführender Direktor

Geschäftsführender Direktor

8

9

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

10

DIE BITCOIN GROUP SE AM KAPITALMARKT

KURSENTWICKLUNG

Im ersten Halbjahr 2020 verzeichneten die Aktien der Bitcoin Group SE ein Minus von 2,0 % gegenüber dem Schlusskurs von 2019 (EUR 25,05 am 30. Dezember 2019). Am 2. Januar 2020 startete die Aktie mit einem Kurs von EUR 25,30 in das Börsenjahr. Nach einem erfreulichen Jahresauftakt sank die Notiz zwischen Februar und März aufgrund der negativen Stimmung an den globalen Aktienmärkten wegen des Corona- virus und erreichte am 13. März ihren Tiefststand bei EUR 13,02. Die Notierung konnte sich aber im zweiten Quartal 2020 und besonders im April und Mai wieder erholen. Am 08. Mai erreichten die Aktien der Bitcoin Group SE mit EUR 33,00 ihren Höchststand im Berichts- zeitraum.

Auf Basis von 5.000.000 im Umlauf befindlichen Aktien ergibt sich zum 30. Juni 2020 eine Marktkapitalisie- rung von EUR 122,75 Mio. bei einem Schlusskurs von EUR 24,55 (alle Angaben auf Basis von Xetra-Schluss- kursen). Zum Jahresende 2019 per 30. Dezember lag der Börsenwert bei gleicher Aktienanzahl und einem Schlusskurs von EUR 25,05 bei EUR 125,25 Mio. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen mit Bitcoin Group-Aktien an allen deutschen Börsen- plätzen reduzierte sich im ersten Halbjahr 2020 auf 40.498 Stück nach 60.884 Aktien im ersten Halbjahr 2019.

KURSENTWICKLUNG DER BITCOIN GROUP-AKTIEN

40,00

35,00

30,00

IN EUR

25,00

SCHLUSSKURS

20,00

15,00

10,00

2019/12

2020/01

2020/02

2020/03

2020/04

2020/05

2020/06

JAHR/MONAT

11

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

INVESTOR RELATIONS

Die Bitcoin Group kommuniziert kontinuierlich in einem offenen Dialog über ihre Geschäftsentwicklung und strategische Geschäftstätigkeit mit allen Kapital- marktteilnehmern. Die Finanzkommunikation der Gruppe dient dem Zweck, eine gleichwertige Information aller Aktionäre und Interessenten über jedwede Entwicklungen zu gewährleisten. Auf der Website, im Bereich Investor Relations (bitcoingroup.com), stehen Geschäfts- und Halbjahresberichte sowie Unterneh- mensnachrichten allen Interessierten zur Verfügung.

Die Aktie der Bitcoin Group SE notiert im Primärmarkt der Börse Düsseldorf und wird im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse auf Xetra und an der

STAMMDATEN DER BITCOIN-AKTIE

Präsenzbörse Frankfurt sowie weiteren deutschen Börsenplätzen gehandelt. Als Designated Sponsor fungiert die BankM AG und sichert in der Bereitstel- lung verbindlicher Geld- und Briefkurse eine angemes- sene Liquidität und entsprechende Handelbarkeit der Bitcoin Group-Aktie.

Sektor

ISIN

WKN

Börsenkürzel

Börsenplätze

Anzahl und Art der Aktien Designated Sponsor Marktkapitalisierung Ende des Geschäftsjahres

Finanzdienstleistungen

DE000A1TNV91

A1TNV9

ADE

Düsseldorf, Frankfurt, Xetra, München, Stuttgart, Berlin, Hamburg, Hannover, Tradegate

5.000.000 nennwertlose Inhaberaktien BankM AG

EUR 122,75 Mio.

31. Dezember

12

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Als langfristiger Ankeraktionär besitzt die Priority AG nach Kenntnis der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 zwischen 50 % und 75 % der Stimmrechte. Der Streu- besitz mit Stimmrechtsanteilen von unter 5 % des Grundkapitals nach Definition der Deutschen Börse beträgt zum Ende des Berichtshalbjahrs zwischen 25 % und 50%.

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Am 21. August 2020 führte die Bitcoin Group SE ihre Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durch. Der Vorstand konnte auf eine insgesamt positive Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 verweisen. Mit der weiteren Diversifizierung des Geschäftsmodells und einer anhaltend hohen Nachfrage nach Krypto- währungen blickt das Management optimistisch auf die künftige Geschäftsentwicklung. Im Fokus steht die Öffnung von Europas größter Krypto-Handels- plattform für institutionelle Anleger, um der steigen- den Popularität von Krypto-Assets für professionelle Anleger Rechnung zu tragen. Das erschließt der Bitcoin Group neue Umsatzpotenziale.

Die Aktionäre stimmten allen Beschlussvorlagen der Verwaltung mit deutlichen Mehrheiten zu und entlas- teten den Verwaltungsrat und die geschäftsführen- den Direktoren. Zudem gaben die Aktionäre ihre

Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bitcoin Group SE und der futurum bank AG. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptver- sammlung können auf der Unternehmenswebsite www.bitcoingroup.com in der Investor-Relations- Rubrik eingesehen werden.

13

14

02 ZWISCHENLAGEBERICHT

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

16

GESCHÄFTSMODELL

16

ZIELE UND STRATEGIEN

16

STEUERUNGSSYSTEM

17

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

17

WIRTSCHAFTSBERICHT

18

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

18

GESCHÄFTSVERLAUF

19

LAGE

19

ERTRAGSLAGE

19

FINANZLAGE

21

VERMÖGENSLAGE

21

STELLUNGNAHME ZUR PANDEMIE COVID 19

22

FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

22

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

23

PROGNOSEBERICHT

23

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

24

RISIKO- BERICHTERSTATTUNG

28

INTERNES KONTROLLSYSTEM

28

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

29

ANGABE GEMÄSS ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

30

VERGÜTUNGSBERICHT

30

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

31

GESAMTAUSSAGE

31

BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN

31

15

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

KONZERNZWISCHENLAGEBERICHT FÜR DAS 1. GESCHÄFTSHALBJAHR 2020

GRUNDLAGEN DES

KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

Die Bitcoin Group SE, Herford, ist eine Unternehmens- beteiligungs- und Beratungsgesellschaft mit Schwer- punkt auf Bitcoin- und Blockchain-Geschäftsmodellen. Die Bitcoin Group unterstützt ihre Portfolio-Unterneh- men bei der Erschließung von Wachstumspotenzialen mit Managementleistung und Kapital, um so diese Unternehmen mittelfristig an die Kapitalmärkte heran- zuführen. Die Bitcoin Group SE plant weitere Beteili- gungen, unter anderem mittels Asset-Deals oder auch im Rahmen von Kapitalerhöhungen, einzugehen. Ziel der Bitcoin Group SE ist es, den Unternehmenswert und die Profitabilität der Beteiligungen zu steigern.

Die Bitcoin Group SE besitzt eine 100 %-Beteiligung an der Bitcoin Deutschland AG, Herford. Die Bitcoin Deutschland AG betreibt seit 2011 unter "Bitcoin.de" Deutschlands bisher einzigen zugelassenen Markt- platz für die digitale Währung Bitcoin sowie andere Kryptowährungen unter www.bitcoin.de.

Darüber hinaus besitzt die Bitcoin Group SE ein weitere 100% Beteiligung an der futurum bank AG, Frankfurt. Die futurum bank AG ist eine Wertpapierhandelsbank und bedient mit ihren Geschäftsbereichen Handel und Kapitalmarktberatung institutionelle Kunden sowie börsennotierte Unternehmen.

ZIELE UND STRATEGIEN

Die Unternehmensgruppe fokussiert sich auf Un- ternehmen mit Kryptowährungs- und Blockchain- Geschäftsmodellen und beabsichtigt, durch Beteili- gungen an diesen Unternehmen an der aussichts- reichen Entwicklung im Bereich der disruptiven Krypto- währungen teilzuhaben.

Die der Unternehmensgruppe gehörende Handels- plattform "Bitcoin.de" hat dabei Ihre dominante Rolle in Deutschland für die digitale Währung bestätigt und profitiert vom Vertrauen der Kunden in den Standort Deutschland. Im Ausland sind viele Bitcoin-Handels- plätze unreguliert tätig. Einzahlungen erfolgen auf das Bankkonto der jeweiligen Betreiber der ausländischen Handelsplätze und sind in der Regel im Falle einer Insolvenz des Betreibers nicht geschützt. "Bitcoin.de" hat den Vorteil, dass die Kunden die Euro-Beträge bis zur Bezahlung der gekauften Bitcoins immer auf ihrem eigenen, einlagengesicherten Bankkonto behalten.

Die Bitcoin Deutschland AG hat in den letzten Jah- ren bewiesen, dass das Thema Kryptowährungen auch in Deutschland eine Relevanz hat und dass man Geschäftsmodelle in diesem Bereich ohne Schaden für die Reputation etablieren kann.

Die futurum bank AG ist ein kompetenter Partner im Handel von Aktien, Renten und sonstigen Börsenpro- dukten. Seit dem ersten HJ 2020 wurde der Bereich Handel um einen Crypto-Trading-Desk erweitert. Zu ihren Kunden gehören in- und ausländische Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter und Fondsge- sellschaften. Die Unabhängigkeit der Bank und leis- tungsorientiertes Handeln tragen zum Erfolg aller

16

Partner bei. Im Jahr 2019 wurde neben dem Geschäfts- bereich Handel der Bereich Capital Markets imple- mentiert. Im Geschäftsbereich Capital Markets betreut die futurum bank AG börsengelistete Kunden sowie solche, die es werden wollen, in allen kapitalmarkt- relevanten Bereichen, wie IPO´s, IBO´s und sonsti- gen Kapitalmaßnahmen. Hierbei liegt der Fokus auf der Strukturierung und der technischen Abwicklung von Kapitalmarkt-Maßnahmen. Die futurum bank AG ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen zugelassen. Die Bank unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße24-28, 60439 Frankfurt am Main, www.bafin.de

STEUERUNGSSYSTEM

Alle Geschäftseinheiten und Tochterunternehmen berichten monatlich über ihre Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, die in die Halbjahres- und Geschäfts- berichte der Gesellschaft eingehen. Zudem geben die Segmente monatlich eine Einschätzung der aktuellen und voraussichtlichen Geschäftsentwicklung ab. Darüber hinaus gewährleisten die folgenden Kompo- nenten im Wesentlichen die Einhaltung des internen Steuerungssystems:

  • Regelmäßige Vorstands-,Aufsichtsrats-, und Verwaltungsratssitzungen
  • Regelmäßige Gesellschafter- und Haupt- versammlungen
  • Risiko- und Chancenmanagement
  • Liquiditätsplanung
  • Monatliche Segmentberichterstattung
  • Interne Revision

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Im ersten Halbjahr 2020 konnte mit "Litecoin", kurz "LTC", als neue Kryptowährung gegen den Euro gehan- delt werden. Litecoin zählt bereits seit Jahren stets zu den Top 10 der beliebtesten Kryptowährungen (gemessen an der Marktkapitalisierung) und hat sehr schnell auch auf bitcoin.de begeisterte Händler gefun- den.

Die Bitcoin.de-APP (seit Ende 2019 auch als Android- Version verfügbar) erfreut sich als Informations- wie auch als Trading-Tool immer größerer Beliebtheit.

Die im ersten Halbjahr 2020 eingetretene Covid-19 Pandemie hat den Geschäftsbetrieb nur latent betrof- fen. Alle Mitarbeiter konnten zeitnah im Homeoffice weiterarbeiten.

In der Bitcoin Group SE nahm die Vorbereitung für die Verschmelzung der Geschäftsbereiche "Bit- coin Deutschland AG" und "futurum bank AG" einen wesentlichen Platz ein. Im Rahmen der angestrebten Verschmelzung geht die Bitcoin Deutschland AG in der futurum bank AG auf und die futurum bank AG wird Rechtsnachfolgerin der Bitcoin Deutschland AG. Mit dieser Integrationsmaßnahme kann die Bitcoin Group SE das Angebot in der Gruppe als Handelsplatz und Verwahrstelle für Kryptowährungen verstärken und ihren Kunden einen noch besseren Service aus einer Einheit bieten. Im Rahmen des Gesetzes zur Umset- zung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geld- wäscherichtlinie hat die BaFin mit Inkrafttreten des

17

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Gesetzes am 01. Januar 2020 einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen und ermöglicht Banken das Angebot und die Verwahrung von Krypto- werten. Durch die Verschmelzung bündelt die Bitcoin Group SE die in der Gruppe notwendigen aufsichts- rechtlichen Lizenzen unter einer bereits aufsichts- rechtlich lizenzierten Einheit. Gleichzeitig ergeben sich durch die Reduktion der organisatorischen und regulatorischen Komplexität hohe Synergieeffekte und signifikante Kosteneinsparungen. Ziel ist es, den Kryptomarktplatz zukünftig auch institutionellen Kun- den und Firmenkunden zugänglich zu machen. Durch die Zusammenlegung des Kryptogeschäftsbereichs bitcoin.de mit dem Investmentbanking der futurum bank AG entsteht Deutschlands erste "Kryptobank". Zugleich eröffnet die futurum bank AG Europas größte Handelsplattform von Kryptowährungen für institutio- nelle Kunden. Durch diese Maßnahme erschließt sich der Bitcoin Group SE ein neuer Kundenkreis und somit zusätzliche Umsatzpotenziale über das bisherige Geschäft hinaus.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Viele Einflussfaktoren bestimmen den Wert und die Nachfrage nach Bitcoins. Ein Faktor stellt die Entwick- lung der Wirtschaft und der Wechselkurs von natio- nalen Währungen dar. Während das Bruttoinlands- produkt in der Eurozone laut dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) im 1. Quartal um

3,8 % und im 2. Quartal 2020 um 11,8 % bedingt durch die Covid 19 Pandemie gesunken ist, verbesserte sich der Kurs des Bitcoin als Leitwährung der Kryptowäh- rungen gegenüber dem Euro im gleichen Zeitraum um 27 % (Quelle: Coinmarketcap.com).

Das tägliche Handelsvolumen der Bitcoin-Börsen in der Leitwährung Bitcoin reduzierte sich von 21,17 Mrd USD am 31.12.2019 auf 15,74 Mrd USD am 30.06.2020 (Quelle: Coinmarketcap.com).

Deutschlandweit ist uns weiterhin keine Unterneh- mensbeteiligungsgesellschaft für disruptiv-orientierte Gesellschaften (Bitcoin und Blockchain) bekannt, so- dass sich die Bitcoin Group SE weiterhin als Monopo- listin bezeichnen darf.

Die Rahmenbedingungen für Bitcoin haben sich weiter verbessert. Die Stimmen, die sich für ein Verbot von Bitcoin und anderen Kryptowährungen aussprechen, werden immer leiser. Mittlerweile ist es allgemein akzeptiert, dass das dezentrale Bitcoin-Netzwerk nicht reguliert werden kann. Man erhält nur über regulierte Handelsplattformen und Stellen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren dürfen, Informationen aus dem Netzwerk, die dazu dienen, staatliche Stellen unterstützen, um Straftaten im Zusammenhang mit Kryptowährungen aufzuklären.

Die gesamtwirtschaftliche Situation und das weiterhin niedrige Zinsniveau im Geschäftsjahr 2020 machen ein Investment in Bitcoins für Investoren weiterhin attrak- tiv.

18

GESCHÄFTSVERLAUF

Die Bitcoin Group SE verfügt weiterhin über eine 100 %-Beteiligung an der Bitcoin Deutschland AG. Diese ist als vertraglich gebundener Vermittler der Fidor Bank AG mit Sitz in München tätig und vermittelt die Anlage von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz in Namen und für Rechnung der Fidor Bank AG.

Die Zahl der Kunden von "Bitcoin.de" konnte im Ge- schäftsjahr von rund 840.000 auf knapp 884.000 Kun- den gesteigert werden, was einem durchschnittlichen Wachstum von ca. 7.333 Kunden pro Monat entspricht.

Die Umsatzerlöse (vornehmlich Provisionserlöse des Marktplatzes Bitcoin.de) konnten prognosegemäß stark gesteigert werden.

Es wurden im ersten Geschäftshalbjahr 2020 keine Umstrukturierungsmaßnahmen oder Rationalisie- rungsmaßnahmen nötig.

Es erfolgte kein Abschluss oder Beendigung von Ko- operationsvereinbarungen und anderen Verträgen. Ferner erfolgte keine Veränderung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, keine Ver- änderung der Markt- oder Wettbewerbsbedingungen und keine Veränderung des Marktanteils oder der Wettbewerbsposition.

Beim Kryptowährungshandel besteht kein saisonaler Einfluss.

Besondere Schadens- oder Unglücksfälle kamen im Berichtszeitraum nicht vor. Es wurde jedoch bereits

frühzeitig im Jahr 2020 ein Plan zur Umstellung auf Home-Office erarbeitet, so dass es bei einer Ausbrei- tung der Covid-19 Pandemie zu keinerlei Einschrän- kung des Geschäftsbetriebs kommt. Sowohl die Arbeit der Beteiligungsfirmen "Bitcoin Deutschland AG", als auch der "futurum bank AG" wurden ohne Einschrän- kungen fortgesetzt.

Auf Seiten der futurum bank AG konnten im Bereich Handel stark steigende Volumina, sowohl auf Einzel- orderbasis, als auch generell über eine weiter wach- sende Kundschaft verzeichnet werden. Der Bereich Capital Markets hat sich über die Erwartungen ent- wickelt und hat die Bank mit einer Vielzahl von Trans- aktionen, in den Bereichen Beratung und Abwicklung von Projekten, im Bereich der wertpapiertechnische Abwicklung von Kapitalmaßnahmen sowie im Bereich Emissions- und Platzierungsberatung, in den Fokus von börsennotierten Kunden gerückt.

LAGE

ERTRAGSLAGE

Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden ersten Geschäftshalbjahre 2019 und 2020 zeigt die Ertragslage und ihre Veränderungen. Die operativen Umsatzerlöse stiegen im Geschäftshalbjahr 2020 auf TEUR 6.228 nach TEUR 2.455 im Vorjahreszeitraum. Grund dafür ist im Wesentlichen das gestiegene Han- delsvolumen auf bitcoin.de. Hierdurch kann ein EBITDA von TEUR 4.177 ausgewiesen werden. Den größten und einzigen signifikanten Ertragsposten bilden die Umsatz- erlöse aus den Handelserlösen mit Bitcoins und ande-

19

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

ren Kryptowährungen. Die größten Kosten im EBITDA sind die Personalkosten, die um 122 % gestiegen sind. Der Grund hierfür ist die Vollkonsolidierung der futu- rum Bank, die die Personalkapazitäten aufstockte. Die Steuerberechnung für das Berichtsjahr basiert auf der SteuerermittlungaufGrundlagederdeutschenGewinn- ermittlungsvorschriften.

Segment "Bitcoin Deutschland AG" nach HGB

Die Umsatzerlöse haben sich zum Vorjahrsvergleichs- zeitraum von TEUR 5.309 auf TEUR 5.981 gesteigert, obwohl nach HGB im ersten Halbjahr 2019 noch erhebliche Zuschreibungen auf Kryptowährungen er- folgten.

Da die Kosten weiterhin moderat bei TEUR 592 lagen, ergibt sich erneut ein starker Jahresüberschuss nach Steuern von TEUR 3.447.

Segment "futurum bank AG" nach HGB

Das Provisionsergebnis hat sich um TEUR 612 auf TEUR 978 (Vorjahr TEUR 366) ebenfalls verbessert.

So konnte das Ergebnis der normalen Geschäftstätig- keit um TEUR 373 auf TEUR 246 (Vorjahr TEUR -127) deutlich gesteigert werden.

Bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 750 (Vorjahr TEUR 360) gab es eine Verschiebung zwischen Personal- und Sachaufwen- dungen, die im Zusammenhang mit der Neuorgani- sation der Gesellschaft steht. Die Personalaufwen- dungen stiegen um TEUR 248 auf TEUR 541 (Vorjahr TEUR 293). Die Sachaufwendungen verringerten sich um TEUR 151 auf TEUR 209 (Vorjahr TEUR 360).

Segment "Sineus"

In der Sineus Financial Services GmbH findet derzeit in der von uns gehaltenen 50%igen Beteiligung kein operatives Geschäft statt.

ENTWICKLUNG DES UMSATZES 2019/2020

8.000

6.000

TEUR

6.228

4.000

2.000

2.445

0

H1/2019H1/2020

JAHR

ENTWICKLUNG DES ERGEBNISSES

NACH STEUERN 2019/2020

4.000

3.000

TEUR

2.000

3.507

2.854

1.000

0

H1/2019

H1/2020

JAHR

20

FINANZLAGE

Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel gibt die Kapitalfluss- rechnung, welche den Zahlungsmittelflüssen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) entspricht. Die Bitcoin Group agiert weiterhin ohne Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen. Der Finanzmit- telfonds zum 30.06.2020 ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.573 auf TEUR 8.395 stark angestiegen. Es kam zu einer kleinen Mittelveränderung aus Investi- tionen in Höhe von TEUR -263 und einem minimalen Mittelabfluss von 36 TEUR bei Finanztätigkeiten.

VERMÖGENSLAGE

Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte stieg gegenüber dem 31.12.2019 von TEUR 5.970 auf TEUR 9.161. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Stei- gerung bei den "Zahlungsmitteln und Zahlungsmittel- äquivalenten" um TEUR 3.191.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich deut- lich von TEUR 33.561 auf TEUR 40.003. Grund hierfür sind die Immateriellen Vermögenswerte (Krypto- währungen), die sich vom 31.12.19 zum 30.06.20 von TEUR 27.506 auf TEUR 33.808 verbesserten.

Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtszeit- raum durch die Erhöhung der Gewinnrücklagen (TEUR +3.507) und des sonstigen Gesamtergebnisses (TEUR +3.379) um TEUR 6.886 auf TEUR 37.310.

VERMÖGENSWERTE

AKTIVA

Vermögenswerte

VERMÖGENSWERTE

TEUR 39.532

TEUR 49.164

Werte gerundet

langfristige

DER

40.003

33.561

ZUSAMMENSETZUNG

kurzfristige

Vermögenswerte

9.161

5.970

2019

H1/2020

JAHR

EIGENKAPITAL

PASSIVA

KAPITALS

Werte gerundet

TEUR 39.532

TEUR 49.164

DES

11.854

ZUSAMMENSETZUNG

Schulden

9.108

Eigenkapital

37.310

30.424

2019

H1/2020

JAHR

21

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

STELLUNGNAHME ZUR

PANDEMIE COVID-19

Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2020 haben gezeigt, dass der Geschäftsbetrieb der Beteiligungen, die von der Bitcoin Group SE gehalten werden, nicht oder nur latent betroffen sind. Im Falle der Bitcoin Deutschland AG kann man sogar von einem positiven Effekt sprechen. Auch die futurum bank AG hat sich in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2020 positiv weiterentwickelt.

Gruppenweit wurde schon früh ein Notfallplan für die Umstellung auf Home-Office erstellt und getestet. Noch vor dem Kontaktverbot der Bundesregierung wurde dieser Plan umgesetzt, um die Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion zu schützen, was sich als wirkungsvoll erwies. Die komplette Unternehmens- gruppe Bitcoin SE hat bis dato keine Infektionen mit Covid-19 zu vermelden.

Alle Unternehmensteile arbeiteten zwischen März und Mai aus dem Home-Office und die Kommunikation wird über Video-Konferenzen durchgeführt.

Am wirtschaftlichen Erfolg können wir messen, dass die von uns eingeleiteten Maßnahmen gegriffen ha- ben.

FINANZIELLE UND

NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Die Steuerung der Bitcoin Group erfolgte bisher im Wesentlichen über die folgenden finanziellen Kenn- zahlen: Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Ab- schreibungen (EBITDA) sowie Free Cashflow und die nichtfinanzielle Kennzahl der Neukunden.

Damit stellt die Bitcoin Group SE sicher, dass Entschei- dungen, die das Spannungsfeld zwischen Wachstum, Profitabilität und Liquidität beeinflussen, ausreichend berücksichtigt werden. Der Umsatz dient der Mes- sung des Erfolgs am Markt. Mit dem EBITDA misst der Konzern die eigene operative Leistungskraft und den Erfolg seiner Beteiligungen. Mit der Berücksichtigung des Free Cashflows wird sichergestellt, dass die finan- zielle Substanz der Gesellschaft erhalten bleibt. Der Free Cashflow ergibt sich aus dem Saldo von Mittelzu- fluss aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich vorge- nommener Investitionen.

Als größter nichtfinanzieller Indikator ist die Entwick- lung der Neukunden zu betrachten. Hier beobachten wir die mediale Berichterstattung (öffentliche Medien) bei öffentlichen Ereignissen wie Zulassungen von Krypto-ETFs oder Blockchain-Forks. Darüber hinaus betreibt die Bitcoin Group auch proaktive Öffentlich- keitsarbeit für die Produkte und das Geschäftsmodell der Gesellschaft, beispielsweise mit Fernseh-/Internet- auftritten, Vorträgen oder Berichterstattungen über den Bitcoin-Blog (www.bitcoinblog.de). Die Anzahl der Neukundenanmeldungen steht in direktem Zusam-

22

menhang und wird monatlich neben den o. g. finan- ziellen Leistungsindikatoren von den geschäftsführen- den Direktoren an den Verwaltungsrat berichtet.

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

PROGNOSEBERICHT

Die Gesellschaft plant, im Geschäftsjahr 2020 weitere Beteiligungen zu erwerben. Dieses Ziel ist abhängig von den sich bietenden Beteiligungsgelegenheiten und einer positiven Due Diligence.

Prognose zu den bedeutsamen Leistungsindikationen:

Neukunden

Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wird aufgrund stetigen Wachstums das Erreichen der Marke von 900.000 registrierten Nutzern erwartet. Um das Poten- zial des gewachsenen Kundenstamms besser nutzen zu können, sollen weitere Maßnahmen zur Verbesse- rung der Usability und Customer Experience umge- setzt werden.

Umsatzerlöse

Aufgrund der derzeitigen Situation der Pandemie ist eine Prognose sehr schwierig. Wir erwarten für das Gesamtjahr 2020 ein gleichbleibendes bis stark stei- gendes Ergebnis.

EBITDA

Es wird weiterhin ein positives EBITDA erwartet. Eine genauere Prognose ist aufgrund der gegenwärtigen Corona Pandemie nicht möglich.

GESAMTZAHL USER 2019/2020 (13 MON.)

1.000.000

900.000

800.000

USER

700.000

600.000

2019/06

2019/09

2019/12

2020/03

2020/06

JAHR/MONAT

ERWARTETE ANZAHL USER BIS ENDE 2020

1.000.000

900.000

800.000

USER

700.000

600.000

2020/06

2020/08

2020/20

2020/12

JAHR/MONAT

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Der Kurs der Kryptowährungen und das mediale In- teresse werden auch das Geschäftsjahr 2020 prägen. Wir erwarten insgesamt eine stabile Entwicklung und wollen die Chancen dieser Technologie nutzen. Unser

23

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Anspruch ist und bleibt es auch weiterhin, unseren Kunden und Aktionären die großen Chancen der Kryp- towährungen optimal zu erschließen. Wir möchten jedoch immer betonen, dass diese Prognose zu jetzi- gem Wissensstand gefertigt wurde und die Pandemie Covid-19 leichten bis starken Einfluss hierauf nehmen kann.

Geschäftsjahr 2019 regelmäßig detailliert über die Finanzlage berichtet. Dieses Vorgehen schafft eine op- timale Transparenz und bildet so eine solide Basis für die Einschätzung von Chancen und Risiken. Dadurch sind der geschäftsführende Direktor und der Verwal- tungsrat sofort in der Lage, entsprechende Maßnah- men im Sinne einer nachhaltig stabilen Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens einzuleiten.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Ein effizientes Risikomanagement soll Gefahren früh- zeitig und systematisch erkennen, um rechtzeitig Ge- genmaßnahmen ergreifen zu können und etwaige Risiken zu managen. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der werthaltigkeits- und wachs- tumsorientierten Führung der Bitcoin Group SE. In der Bitcoin Group SE werden daher im Rahmen des Risi- komanagements bei allen wesentlichen Geschäftsvor- gängen und -prozessen mögliche Risiken erfasst, ana- lysiert und überwacht. Die Risikostrategie setzt stets eine Bewertung der Risiken einer Beteiligung und der mit ihr verbundenen Chancen voraus. Das Management der Gesellschaft beurteilt die einzelnen Risiken anhand Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe und geht darüber hinaus nur angemes- sene überschaubare und beherrschbare Risiken ein, wenn sie gleichzeitig eine Steigerung des Unterneh- menswertes beinhalten. Spekulationsgeschäfte oder sonstige Maßnahmen mit spekulativem Charakter wie Anleihen oder Anlagen in konventionellen Fremdwäh- rungen, mit Ausnahme von Investitionen in etablierte Kryptowährungen, sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Eigenkapital- und Liquiditätssituation wird fort- laufend überwacht. Dem Verwaltungsrat wurde im

RISIKOMATRIX

SCHADENSKLASSEN

4

RISIOKOHÄUFIGKEIT

3

2

1

1

2

3

4

EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT

RISIKOBEWERTUNG - EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT

Klasse 1

sehr gering

0 % - 25 %

Klasse 2

gering

25 % - 50 %

Klasse 3

mittel

50 % - 75 %

Klasse 4

hoch

75 % - 100 %

RISIKOBEWERTUNG - SCHADENSKLASSEN

Klasse 1

50.000-100.000 EUR

unbedeutend

Klasse 2

100.000-500.000 EUR

gering

Klasse 3

500.000-1.000.000 EUR

mittel

Klasse 4

> 1.000.000 EUR

schwerwiegend

24

CHANCEN UND RISIKEN

Die Bitcoin Group SE sieht sich und ihre Beteiligungen einer Reihe von Chancen und Risiken ausgesetzt, von denen die folgenden als wesentlich betrachtet werden können.

MARKTBEZOGENE CHANCEN UND RISIKEN

  • Der Erfolg der Investments hängt vom allge- meinen Börsenumfeld und von konjunkturellen Entwicklungen ab: Eine Verschlechterung der ex- ternen Bedingungen kann zu Verlusten aus der Investmenttätigkeit führen oder die Aufnahme von Kapital erschweren und somit die Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflus- sen (Klasse 2 / Klasse 4). Ein positives Umfeld kann dagegen Vermögenseffekte bewirken, die nicht nur allein durch die Werthaltigkeit des einzelnen Investments begründet sind.
  • Abhängigkeit von Branchenbewertungen der Teil- nehmer des Kapitalmarktes: Die Bewertung einzel- ner Investments kann sich durch eine veränderte Brancheneinschätzung von Marktteilnehmern verschlechtern (Klasse 2 / Klasse 2), aber auch ver- bessern.
  • Volatilität der Kapitalmärkte: Schwankungen von Preisen auf dem Kapitalmarkt, insbesondere der Preisschwankungen an den Bitcoin-Märkten, kön- nen die Werthaltigkeit der Investments sowohl negativ (Klasse 3/ Klasse 4) als auch positiv beein- flussen.
  • Währungs- und Wechselkursrisiko: Bei Investments außerhalb des Euro-Raumes können Währungs- schwankungen den Wert von Beteiligungen negativ (Klasse 1 / Klasse 1) wie positiv beeinflussen.
  • Auslandsinvestitionen: Bei Beteiligungen außer- halb von Deutschland kann es zu erhöhten Risi- ken aus einer unterschiedlichen rechtlichen bzw. steuerlichen Situation kommen, die die Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflusst (Klasse 1 / Klasse 1). Gerade im steuerlichen Be- reich können sich aber auch Vorteile ergeben.
  • Verschärfter Wettbewerb: Risikokapitalgeber, die im Wettbewerb zur Bitcoin Group SE stehen, können durch zusätzliche Kapitalaufnahme den Konkurrenzkampf um Beteiligungen verschärfen (Klasse 1 / Klasse 1).
  • Chancen und Risiken aus Änderung der Zinsen: Durch die Änderung des Zinsniveaus können sich sowohl die Bewertungen der Beteiligungen ver- ändern, als auch eventuell aufgenommene, nicht zinsgebundene Fremdmittel verbilligen oder ver- teuern (Klasse 1 / Klasse 1) und damit zu einer Ver- änderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla- ge der Gesellschaft führen.

UNTERNEHMENSBEZOGENE CHANCEN UND RISIKEN

  • Chancen und Risiken der Investitionstätigkeit der Gesellschaft: die Werthaltigkeit von Investments kann trotz intensiver Prüfung durch die Gesell- schaft nicht gewährleistet werden. Misserfolge können den Bestand der Gesellschaft gefährden (Klasse 1 / Klasse 4), Erfolge die Vermögenslage der Gesellschaft dagegen positiv beeinflussen.

25

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

  • Abhängigkeit von Informationen: Die Gesellschaft ist abhängig von Informationen, die ihr vom Ver- käufer bzw. von den Zielunternehmen zur Verfü- gung gestellt werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass diese Informationen falsch oder irreführend sind (Klasse 1 / Klasse 2).
  • Besondere Risiken und Chancen junger Unterneh- men: Die Zielunternehmen der Bitcoin Group SE befinden sich in einer frühen Phase ihrer Entwick- lung, die ein hohes Risiko einer Insolvenz und damit den Totalverlust für die Bitcoin Group SE mit sich bringt (Klasse 2 / Klasse 4). Andererseits liegen die Bewertungen in der Frühphase einer Unternehmung oftmals erheblich unter ihrem zu- künftigen Niveau, was sich langfristig sehr positiv für die Bitcoin Group SE auswirken kann.
  • Begrenzte Rechte bei den Beteiligungen: Aufgrund einer möglichen Minderheitsbeteiligung bei den Zielunternehmen wird die Gesellschaft nicht immer in der Lage sein, ihre Interessen bei den Beteiligun- gen wahren zu können (Klasse 1 / Klasse 1).
  • Steuerliche Risiken: Eine potenzielle Änderung der steuerlichen Gesetzgebung kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nach- haltig negativ beeinflussen. Zu nennen wäre hier das BMF-Schreiben vom 27.02.2018. In der Folge müsste die Bitcoin Deutschland AG für erhaltene Provisionseinnahmen im Rahmen der Vermittlung von Kryptowährungen für die abgabenrechtlich änderbaren Jahre nachträglich Umsatzsteuer,

gegebenenfalls zuzüglich Zinsen, abführen. Da- rüber hinaus würden auch zukünftige Provisio- nen für die Vermittlung von Kryptowährungen umsatzsteuerpflichtig werden, sodass sich die Ertragssituation der Bitcoin Deutschland AG für vergangene Jahre und zukünftig um bis zu 19 % verschlechtern und folglich auch auf den Konzern- abschluss der Bitcoin Group SE negativ auswirken würde. Wir stehen weiterhin auf dem Standpunkt, nicht unter diese Regelung zu fallen (siehe auch unsere Adhoc-Meldung vom 01.03.2018) und be- werten daher die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering. (Klasse 2 / Klasse 4).

  • Risiken aus fehlendem Versicherungsschutz: Die Gesellschaft verfügt neben einer D&O-Versiche- rung für die Organe der Gesellschaft über keinen eigenen Versicherungsschutz. Externe Ereignisse können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig negativ beeinflussen (Klasse 1 / Klasse 4).
  • Risiken aus dem Verlust von Kryptowährun- gen: Durch externe Hacker oder durch Mitarbei- ter könnten die der Tochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG von Kunden anvertrauten Kryp- towährungen unrechtmäßig entwendet werden, so dass die Bitcoin Deutschland AG gegebenen- falls zu Schadensersatz verpflichtet wäre. Dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig negativ beeinflussen. Da jedoch über 98 % der vorgehaltenen Kryptowährungen offline, das heißt ohne Verbindung zum Internet und zu- dem verteilt, das heißt ohne die Möglichkeit des

26

Zugriffs durch einzelne Personen gesichert sind, ist dieses Risiko aus der Sicht der Gesellschaft gering. Gleiches gilt für die eigenen Bestände der Bitcoin Deutschland AG an Kryptowährungen, die ebenfalls zu 98 % offline und verteilt gesichert sind. Das eigene Vermögen der Bitcoin Deutsch- land AG reicht aus, um mögliche Verluste der re- gelmäßig online für Auszahlungsanforderungen bereitgehaltene Krypto- währungen mehrfach zu ersetzen (Klasse 1 / Klasse 3).

  • Chancen und Risiken aus einer Kreditfinanzierung: Die Bitcoin Group SE beabsichtigt den Erwerb von Beteiligungen eventuell auch unter Aufnahme von Fremdmitteln durchzuführen. Die damit einzuge- henden Verpflichtungen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens stark negativ beeinflussen und sogar die Insolvenz der Gesellschaft auslösen (Klasse 1 / Klasse 4). Aus Sicht der Eigenkapitalgeber bietet das derzeit his- torisch sehr geringe Zinsniveau eventuell attrakti- ve Kreditkonditionen, die die Eigenkapitalrendite positiv beeinflussen können.
  • Möglichkeit des vollständigen oder teilweisen Verkaufs des Anteils durch den Großaktionär Priority AG: Ein neuer Großaktionär könnte be- herrschenden Einfluss auf die Gesellschaft aus- üben oder zumindest eine Sperrminorität erlan- gen. (Klasse 1 / Klasse 1).
  • Beendigung des Kooperationsvertrages mit der Fidor Bank AG: Da die Bitcoin Deutschland AG

noch nicht über eine eigene BaFin-Erlaubnis ver- fügt, ist diese derzeit noch abhängig von der Zu- sammenarbeit mit der Fidor Bank AG, unter deren Haftungsdach die Bitcoin Deutschland AG als ver- traglich gebundener Vermittler tätig ist. Nach ei- ner Kündigung des Kooperationsvertrages müsste die Bitcoin Deutschland AG einen neuen Koopera- tionspartner finden, der der Bitcoin Deutschland AG ein neues Haftungsdach zur Verfügung stellt. Allerdings hat die Gesellschaft dieses Risiko durch den Erwerb der futurum bank GmbH entschärft (Klasse 2 / Klasse 1).

  • Um Risiken frühzeitig zu erkennen, werden Schlüs- selrisiken systematisch in allen Unternehmensbe- reichen identifiziert und analysiert. Hierfür existiert ein monatliches Berichtswesen, welches Schwach- stellen aufdeckt, kontinuierlich Veränderungen analysiert und notfalls geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung einleitet. (Klasse 2 / Klasse 2).

Zusammenfassend kann man die Aussage treffen, dass die Chancen, die sich aus dem noch jungen und wachstumsträchtigen Umfeld der Kryptotechnologien ergeben, die Risiken übersteigen.

27

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

RISIKO- BERICHTERSTATTUNG

ÜBER DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Zu den im Unternehmen und in den Beteiligungen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesent- lichen Rechnungseinheiten (Kryptowährungen), Forde- rungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kredit- instituten. Bei letzteren wird darauf geachtet, stets ausreichend Liquidität vorzuhalten, so dass ein Liqui- ditätsrisiko ausgeschlossen werden kann. Die Gesell- schaft und ihre Beteiligungen verfügen über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind auch aufgrund von Vorkasseregelungen bisher nicht zu verzeichnen gewesen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesell- schaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.

Im Rahmen unseres Risiko-Managements halten wir sicher verwahrte Krypto-Bestände, um im Falle eines eventuellen Diebstahls, sofort Ersatz-Bestände zur Verfügung stellen zu können.

98 % der Bitcoins werden im Hause "kalt", also ohne Zugriff zum Internet gelagert, so dass hier eine größt- mögliche Sicherheit gewährleistet ist.

Die Bestände, die uns bei ausbleibendem Diebstahl zur freien Verfügung stehen, unterliegen den üblichen Marktpreisschwankungen.

Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unter- nehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

INTERNES

KONTROLLSYSTEM

UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGS- LEGUNGSPROZESS

Interne Kontrollen sind bei der Bitcoin Group SE integ- raler Bestandteil der Rechnungslegungsprozesse. Es wurden Anforderungen und Verfahren für den Prozess der Finanzberichterstattung definiert. Diese betreffen vor allem:

  • Die Überprüfung der Zahlen
  • Kommunikation mit der Presse
  • Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen

Die Einhaltung dieser Regelungen soll wesentliche Falschdarstellungen in den Abschlüssen, im zusam- mengefassten Lagebericht und in den Zwischenberich- ten aufgrund von Fehlern oder doloser Handlungen mit hinreichender Sicherheit verhindern.

28

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

GEMÄSS §§ 289 ABS. 4 UND 315 ABS. 4 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Bitcoin Group SE betrug am 30. Juni 2020 insgesamt EUR 5.000.000 (31. Dezember 2019: EUR 5.000.000) und war einge- teilt in 5.000.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von EUR 1,00 je Aktie. Sämtliche Aktien sind mit gleichen Rechten und Pflichten verbunden. Jede Aktie berech- tigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Verwaltungsrat liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmun- gen hinausgehen.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimm- rechte überschreiten

Zum 30. Juni 2020 bestanden die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Bitcoin Group SE, die die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten haben: Priority AG, Herford.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Es wurden keine Aktien mit Sonderrechten ausgege- ben, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern

Es besteht keine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital der Bitcoin Group beteiligt sind.

Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsführenden Direktoren

Hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrats wird auf die an- zuwendenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 28, 29 SEAG verwiesen. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der geschäftsführenden Direktoren wird auf die anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften des § 40 SEAG verwiesen. Der Vorstand der Bitcoin Deutschland AG verfügt aktuell nicht über Befugnisse zur Ausgabe und/oder dem Rückkauf von Aktien. Auch gibt es keine Vereinbarungen zwischen der Bitcoin Group SE und der Bitcoin Deutschland AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, oder etwaige daraus re- sultierende Entschädigungsvereinbarungen.

29

HALBJAHESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

ANGABE GEMÄSS ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

DES VERWALTUNGSRATS DER BITCOIN GROUP SE GEMÄSS ART. 9 ABS. 1 LIT. C) II) SE-VO I. V. M. § 161

AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Der Verwaltungsrat einer in Deutschland börsenno- tierten SE ist nach Art. 22 Abs. 6 SEAG i. V. m. § 161 AktG gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeit- punkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungs- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex ('DCGK') entsprochen wurde und wird. Die Unterneh- men sind ferner verpflichtet, zu erklären, welche Emp- fehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Entsprechenserklärung des Verwaltungsrats der Bitcoin SE ist im Volltext auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bitcoing- roup.com dauerhaft zugänglich gemacht.

sowie an der wirtschaftlichen Lage und der zukünfti- gen Entwicklung des Unternehmens orientieren. Die Vergütungen sollen zudem die Aufgaben und Leistun- gen des Verwaltungsrats berücksichtigen sowie darauf ausgerichtet sein, Anreize zu geben für engagierte Arbeit mit dem Ziel einer nachhaltigen Unternehmens- entwicklung .

Die Gesamtvergütung der geschäftsführenden Direk- toren besteht aus einer festen jährlichen Grundvergü- tung, Nebenleistungen und einer variablen Vergütung. Die fixe Vergütung besteht aus einem fest verein- barten, erfolgsunabhängigen Jahresgehalt, das in 12 gleichen monatlichen Raten gezahlt wird. Die Neben- leistungen betreffen den Anspruch auf Sachbezüge in Form der Nutzung eines Dienstwagens. Die variable Vergütung wird erfolgsabhängig unter Berücksichti- gung des erzielten Ergebnisses gezahlt.

VERGÜTUNGSBERICHT

Es unterbleibt die individualisierte Offenlegung der Gesamtbezüge nach § 285, Nr. 9a HGB und §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB der einzelnen Mitglieder des Verwaltungs- rats.

Die Vergütungsbestandteile des Verwaltungsrats sollen sich in Übereinstimmung mit den gesetzli- chen Vorgaben an der üblichen Höhe und Struktur der vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland

30

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern- lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die we- sentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

GESAMTAUSSAGE

Insgesamt beurteilen die geschäftsführenden Direkto- ren den Verlauf des ersten Geschäftshalbjahres 2020 und die wirtschaftliche Lage des Konzerns als sehr positiv. In den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres konnte die futurum bank voll in den Konzern integriert werden, der Gewinn je Aktie stieg von 0,57 auf 0,70 (+23%) und die eigenen Bestände an Kryptowährun- gen stiegen um TEU 6.302.

BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN

ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die geschäftsführenden Direktoren erklären nach § 312 Abs. 3 AktG Folgendes: Die geschäftsführenden Direktoren haben einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und erklären abschließend: "Im Berichtszeitraum waren keine be- richtspflichtigen Sachverhalte zu verzeichnen".

Herford, den 18.09.2020

Michael Nowak

Geschäftsführender Direktor

Marco Bodewein

Geschäftsführender Direktor

31

32

03 ZWISCHENABSCHLUSS

KONZERNZWISCHENABSCHLUSS

35

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

35

KONZERN-BILANZ

36

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

39

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

40

KONZERN-ANHANG

42

33

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

34

KONZERN-

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Für das erste Halbjahr 2020

1. Januar -

1. Januar -

Alle Angaben in EUR

Anhang

30. Juni 2020

30. Juni 2019

Umsatzerlöse

5.1

6.227.757,21

2.455.295,16

Sonstige betriebliche Erträge

5.2

43.072,33

17.275,97

Sonstige betriebliche Aufwendungen

5.6

-802.499,77

-749.828,81

Materialaufwand

5.3

-203.054,75

-2.343,08

Personalaufwand

5.4

-1.088.492,47

-489.143,09

EBITDA

4.176.782,55

1.231.256,15

Abschreibungen

5.5

-60.886,25

-6.934,47

Wertaufholungen

4.1.3

925.885,07

3.004.072,07

EBIT

5.041.781,37

4.228.393,75

Finanzierungserträge

10.479,06

0,00

Finanzierungsaufwendungen

-9.369,46

-20,00

Gewinn vor Steuern

5.042.890,97

4.228.373,75

Tatsächlicher Steueraufwand

5.7

-1.535.987,33

-1.373.946,63

Ertrag aus latenten Steuern

5.7

161,42

0,00

Gewinn (Verlust)

3.507.065,06

2.854.427,12

Davon Eigentümern der Bitcoin Group SE zurechenbar

3.507.065,06

2.854.427,12

Anzahl durchschnittlicher Aktien (unverwässert)

5.000.000

5.000.000

Anzahl durchschnittlicher Aktien (verwässert)

5.000.000

5.000.000

Gewinn je Aktie (unverwässert)

0,70

0,57

Gewinn je Aktie (verwässert)

0,70

0,57

Sonstiges Konzernergebnis

Gewinn (Verlust)

Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden: Erträge oder Aufwendun- gen aus der Neubewertung von immateriellen Vermögenswerten ( Kryptowährungen)

Erträge oder Aufwendungen aus der Neubewertung von langfristigen finanziellen Vermögenswerten

Ertragssteuern auf das sonstige Ergebnis: Ertragssteuern im Zusammenhang mit der Neube- wertung von immateriellen Vermögenswerten (Kryptowährungen)

Ertragsteuern im Zusammenhang mit der Neubewer- tung von langfristigen finanziellen Vermögenswerten

Sonstiges Konzenergebnis

Gesamtergebnis

3.507.065,06

2.854.427,12

4.1.3

4.955.360,06

25.236.946,51

-127.662,00

0,00

5.7

-1.486.608,01

-7.571.083,96

5.7

38.298,60

0,00

3.379.388,65

17.665.862,55

6.886.453,71

20.520.289,67

35

HALBJAHRESBERICHT 2020AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

KONZERNBILANZ

Für das erste Halbjahr 2020

KONZERN-BILANZ

AKTIVA

Alle Angaben in EUR

30. Juni 2020

31.Dezember 2019

Anhang

EUR

EUR

Sachanlagen

4.1.1

108.360,22

117.518,00

Geschäfts- oder Firmenwert

4.1.2

3.882.225,95

3.882.225,95

Immaterielle Vermögenswerte (Sonstige)

4.1.3

843.779,78

846.423,77

Immaterielle Vermögenswerte (Kryptowährungen)

4.1.3

33.808.322,91

27.506.405,24

Nutzungsrechte

4.1.4

592.047,22

602.342,34

Latente Steueransprüche

4.1.5

109.705,06

71.245,04

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

4.1.6

658.836,02

535.235,82

Langfristige Vermögenswerte

40.003.277,16

33.561.396,16

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

4.2.1

350.085,00

934.625,80

gegen Dritte

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Forderungen

4.2.2

29.987,90

29.987,90

gegen nahestehende Unternehmen und Personen)

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

4.2.3

31.492,89

31.642,36

Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte

4.2.4

156.928,79

59.199,14

Ertragsteuerforderungen

4.2.5

197.812,50

197.812,50

Zahlungsmitel und Zahlungsmitteläquivalente

4.2.6

8.394.972,94

4.717.010,80

Kurzfristige Vermögenswerte

9.161.280,02

5.970.278,50

Bilanzsumme

49.164.557,18

39.531.674,66

36

KONZERN-BILANZ

PASSIVA

Alle Angaben in EUR

30. Juni 2020

31.Dezember 2019

Anhang

EUR

EUR

Gezeichnetes Kapital

5.000.000,00

5.000.000,00

Gewinnrücklagen

14.710.903,91

11.203.838,85

Sonstiges Gesamtergebnis

17.599.078,93

14.219.690,28

Eigenkapital

4.3

37.309.982,84

30.423.529,13

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

4.4.1

516.202,52

537.044,45

Latente Steuerschulden

4.4.2

7.881.635,08

6.395.027,07

Langfristige Schulden

8.397.837,60

6.932.071,52

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.5.1

301.213,27

720.983,50

und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten

4.5.2

0,00

767,55

gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen)

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

4.4.1

73.121,80

60.960,97

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

4.5.3

269.046,27

199.740,96

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

4.5.4

1.123.879,40

412.011,23

Ertragsteuerschulden

4.5.5

1.689.476,00

781.609,80

Kurzfristige Schulden

3.456.736,74

2.176.074,01

Bilanzsumme

49.164.557,18

39.531.674,66

37

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

38

KONZERN- EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Für das erste Halbjahr 2020

Anzahl durch-

Gezeichnetes

Andere

Gewinn-

Eigenkapital

schnittlicher

Kapital

Rücklagen

rücklagen

Aktien

EUR

EUR

EUR

EUR

Stand zum

5.000.000

5.000.000,00

6.488.101,86

9.050.724,10

20.538.825,96

31. Dezember 2018

Gewinn oder

0

0,00

0,00

2.854.427,12

2.854.427,12

Verlust

Sonstiges Konzer-

0

0,00

17.665.862,55

0,00

17.665.862,55

nergebnis

Stand zum

5.000.000

5.000.000,00

24.153.964,41

11.905.151,22

41.059.115,63

30. Juni 2019

Stand zum

5.000.000

5.000.000,00

14.219.690,28

11.203.838,85

30.423.529,13

31. Dezember 2019

Gewinn oder

0

0,00

0,00

3.507.065,06

3.507.065,06

Verlust

Sonstiges Konzer-

0

0,00

3.379.388,65

0,00

3.379.388,65

nergebnis

Stand zum

5.000.000

5.000.000,00

17.599.078,93

14.710.903,91

37.309.982,84

30. Juni 2020

39

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

Für das erste Halbjahr 2020

Alle Angaben in EUR

Mittelzu-/-abfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit

Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

Anpassungen:

Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

Gewinne/Verluste aus Transaktionen mit Kryptowährungen

Veränderungen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Personen

Sonstige Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zugeordnet sind

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen)

Verbindlichkeiten und sonstige Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zugeordnet sind

Cashflows aus operativen Geschäftstätigkeiten für:

Gezahlte Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten

Gezahlte Zinsen

Erhaltene Zinsen

Gezahlte Steuern

Mittelzu-/-abfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit

Mittelzu-/-abfluss aus der Investitionstätigkeit

Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Mittelzu-/-abfluss aus der Investitionstätigkeit

Mittelzu-/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit

Tilgung von Leasingverbindlichkeiten

Mittelzu-/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit

Nettozu-/-abnahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode

40

Anhang

1. Januar - 30. Juni 2020

1. Januar - 30. Juni 2019

5.041.781,37

4.228.393,75

4.1.1-4

60.886,25

6.934,47

-1.346.557,61

-3.828.835,05

4.2.1

584.540,80

44,57

4.2.2

0,00

127.610,94

4.2.3 - 4.2.4

-97.580,18

-9.993,73

4.5.1 - 4.5.3

-419.770,23

27.260,84

4.5.2

-767,55

-36.754,82

4.5.4 - 5.

781.173,48

19.381,08

-2.536,45

0,00

-6.833,01

-20,00

10.479,06

0,00

-628.121,13

-265.566,20

3.976.694,80

268.455,85

4.1.1

-11.449,89

0,00

4.1.2

-251.262,20

0,00

-262.712,09

0,00

-36.020,57

0,00

-36.020,57

0,00

3.677.962,14

268.455,85

4.717.010,80

2.553.706,10

8.394.972,94

2.822.161,95

41

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

KONZERN-ANHANG

1. BITCOIN GROUP SE

1.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Bitcoin Group SE, Herford, ist eine Unternehmensbeteiligungs- und Beratungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Bitcoin- und Blockchain-Geschäftsmodellen. Die Bitcoin Group SE unterstützt ihre Portfolio-Unternehmen bei der Erschließung von Wachstumspotenzialen mit Managementleistungen und Kapital, um so diese Unternehmen mittel- fristig an die Kapitalmärkte heranzuführen. Die Bitcoin Group SE plant weitere Beteiligungen, unter anderem mittels Asset-Deals oder auch im Rahmen von Kapitalerhöhungen, einzugehen. Ziel der Bitcoin Group SE ist es, den Unter- nehmenswert und die Profitabilität der Beteiligungen zu steigern. Die Bitcoin Group SE besitzt eine 100%ige Beteili- gung an der Bitcoin Deutschland AG, Herford. Die Bitcoin Deutschland AG betreibt seit 2011 unter "Bitcoin.de" einen bedeutenden Marktplatz für die digitale Währung Bitcoin sowie andere Kryptowährungen. Zudem besteht eine 50%ige Beteiligung an der Sineus Financial Services GmbH (Sineus) und eine 100%ige Beteiligung an der futurum Bank AG (futurum), einer Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Frankfurt. Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Bitcoin Group SE, mit Sitz in der Nordstraße 14, 32051 Herford (Deutschland). Die Gesellschaft ist unter HRB 14745 im Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen eingetragen. Börsenplatz ist Düsseldorf, die ISIN lautet DE000A1TNV91. Die Bitcoin Group SE wiederum ist eine 77,16%ige Tochter der Priority AG, Herford. Es besteht kein Beherrschungsvertrag.

Der Konzernzwischenabschluss wird in der Währung EURO (EUR) aufgestellt, welche sowohl die funktionale als auch die Berichtswährung ist. Die Betragsangaben im Abschluss erfolgen in EUR, sofern nichts anderes angegeben ist. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und Textverweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathe- matisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozent, usw.) auftreten.

Der ungeprüfte Konzernzwischenabschluss umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020.

1.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konzernzwischenabschluss beinhaltet die Tochtergesellschaften, bei denen die Bitcoin Group SE die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen kann. Im Regelfall ist dies bei einem Anteilsbesitz von mehr als 50% gegeben, da sich Anteils- und Stimmrechte entsprechen. Wenn vertragliche Regelungen vorsehen, dass trotz eines Anteilsbesitzes von weniger als 50% Beherrschung über ein Unternehmen ausgeübt werden kann, wird dieses Unternehmen als Tochterunternehmen in den Konzernzwischenabschluss einbezogen. Wenn aufgrund vertraglicher Regelungen bei

42

einem Anteilsbesitz von mehr als 50 % keine Beherrschung über ein Unternehmen ausgeübt werden kann, wird dieses Unternehmen nicht als Tochterunternehmen in den Konzernzwischenabschluss einbezogen.

Die Bitcoin Group SE ist als Mutterunternehmen zu den Bilanzstichtagen 30. Juni 2020 und 31. Dezember 2019 zu 100% an der Bitcoin Deutschland AG, Herford beteiligt. Die Gesellschaft wird vollkonsolidiert. Zum 30. Juni 2020, unter Zugrundelegung des HGB Jahresabschlusses, beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 13.282 das gezeichnete Kapital beläuft sich auf TEUR 50 und für das 1. Halbjahr 2020 beläuft sich das Halbjahresergebnis auf TEUR 3.447.

Die Bitcoin Group SE ist als Mutterunternehmen zu den Bilanzstichtagen 30. Juni 2020 und 31. Dezember 2019 zu 100% an der futurum Bank AG, Frankfurt beteiligt. Zum 30. Juni 2020, unter Zugrundelegung des HGB Jahresab- schlusses, beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 3.319 das gezeichnete Kapital beläuft sich auf TEUR 1.500 und für das 1. Halbjahr 2020 beläuft sich das Halbjahresergebnis auf TEUR 240.

Die Bitcoin Group SE hat am 15. Januar 2018 gegen Zahlung eines Kaufpreises von TEUR 157 50 % der Anteile an der Sineus Financial Services GmbH ("Sineus") erworben. Aufgrund vertraglicher Regelungen hat die Bitcoin Group SE keinen maßgeblichen Einfluss und besitzt keine Verfügungsgewalt über die Sineus, sodass mangels Beherrschung keine Vollkonsolidierung erfolgt (IFRS 10) und auch keine gemeinsame Vereinbarung (IFRS 11) vorliegt. Der Erwerb der Sineus erfolgte aus strategischem Grund zur Sicherstellung einer erweiterten, langfristigen Handlungsfähigkeit der Gruppe.

1.3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neu bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile nach IFRS 3, sofern ein Unternehmenszusammenschluss vorliegt. Die ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverpflichtungen der Tochterunternehmen werden dabei unabhängig von der Höhe des Minderheitenan- teils mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert auszuübendes Wahlrecht, ob die Anteile fremder Gesellschafter zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettovermögen bewertet werden. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden aufwandswirksam erfasst. Bei der Erstkonsolidie- rung entstehende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert und entsprechend IFRS 3/IAS 36 jährlich oder zusätzlich bei Vorliegen eines auslösenden Ereignisses einem Werthaltigkeitstest (Impair- menttest) unterzogen. Bei Entkonsolidierungen werden die Restbuchwerte der aktiven Unterschiedsbeträge bei der Berechnung des Abgangsergebnisses berücksichtigt.

43

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Veränderungen der Beteiligungsquote, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Transak- tionen zwischen Anteilseignern erfolgsneutral behandelt. Diese Transaktionen führen weder zu einem Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwert noch zur Realisierung von Veräußerungserfolgen. Bei Anteilsverkäufen, die zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden die verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die im Eigenkapital in Bezug auf die Beteiligung erfassten kumulierten sonstigen Ergebnisse in der Gewinn oder Verlustrechnung oder, soweit es sich um versicherungsmathematische Gewinne/Verluste handelt, in den Gewinnrücklagen erfasst.

Verluste, die auf die nichtbeherrschenden Anteile entfallen, werden diesen in voller Höhe zugerechnet, auch wenn hieraus ein negativer Buchwert resultiert.

Sofern beim Erwerb eines Unternehmens kein Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 vorliegt, wird die Transaktion als Erwerb von Vermögenswerten und Übernahme von Schulden zu Anschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Geschäfts- oder Firmenwerts bilanziert.

44

2. ANWENDUNG DER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS)

2.1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 ("Konzernzwischenabschluss") wurde für Zwecke der Halbjahresfinanzberichterstattung gemäß §37w Abs. 3 WpHG aufgestellt und steht im Einklang mit den International Financial Reporting Standards ("IFRSs"), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Im Konzernzwischen- abschluss, der auf Basis des International Accounting Standard ("lAS") 34 Zwischenberichterstattung erstellt wurde, werden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im geprüften und veröffentlichten Konzernabschluss der Bitcoin Group SE zum 31. Dezember 2019 nach IFRS ("Konzernabschluss 2019") angewendet.

Vom Wahlrecht zur Aufstellung eines verkürzten Konzernzwischenabschlusses wurde Gebrauch gemacht. Sämtli- che zum Berichtsstichtag verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee ("IFRIC") wurden berücksichtigt. Darüber hinaus steht die Zwischenberichterstattung im Einklang mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standard ("DRS") Nr. 16 Zwischenberichterstattung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. ("DRSC").

Für Informationen zu den im Einzelnen angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den Konzernabschluss 2019 verwiesen.

Die Direktoren der Bitcoin Group SE haben den Konzernzwischenabschluss am 18. September 2020 genehmigt.

Zur besseren Übersicht wurden in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung verschiedene Posten zusam- mengefasst. Diese werden im Anhang ausführlich dargestellt.

Die Bilanz wurde entsprechend IAS 1.60 in kurz- und langfristige Posten gegliedert.

Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltene Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenver- fahren aufgestellt.

Die bei der Aufstellung dieses Konzernzwischenabschlusses angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewer- tungsgrundsätze werden nachfolgend dargestellt. Soweit nicht anders angegeben, wurden diese Grundsätze für alle dargestellten Geschäftsjahre einheitlich angewandt.

45

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Bei der Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses ist die Geschäftsführung zur Vornahme von Schätzungen und Annahmen verpflichtet, die den ausgewiesenen Betrag von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Umsatzerlösen und Aufwendungen sowie die Angabe von Eventualvermögenswerten und Eventualverbindlichkeiten beeinflussen. Zudem ist die Geschäftsführung auch verpflichtet, die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach eigenem Urteil anzuwenden. Obwohl diese Schätzungen und Annahmen auf der bestmöglichen Kenntnis der Ereignisse und Maßnahmen beruhen, kann das Ergebnis jeweils von diesen Schätzungen abweichen.

Die Anwendung der gültigen Regelungen der IFRS führt zu keinem irreführenden Bild über die Unternehmenslage.

Der Konzernzwischenabschluss wurde auf der Basis von historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt. Die historischen Kosten basieren auf dem jeweiligen Wert der Gegenleistung, die für Vermögenswerte erbracht wurde. Hier ist auf den beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung abzustellen.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der am Bewertungstag für den Verkauf eines Vermögenswerts oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit in einer zu den üblichen Marktbedingungen erfolgenden Transaktion zwischen Marktteilnehmern gezahlt werden würde, unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar ist oder mit Hilfe einer anderen Bewertungstechnik geschätzt wird.

Bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit berücksichtigt die Gesellschaft die Merkmale des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit insoweit, als Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisermittlung des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit am Bewertungstag ebenfalls berücksichtigen würden. Auf dieser Grundlage wird der beizulegende Zeitwert zwecks Bewertung oder Aufnahme in den Abschluss ermittelt; eine Ausnahme bilden die anteilsbasierten Zahlungstransaktionen im Rahmen von IFRS 2, Leasingverhältnisse im Rahmen von IFRS 16 und Posten, die mit dem Nettoveräußerungswert nach IAS 2 oder dem Nutzungswert nach IAS 36 bewertet werden, wobei diese Werte dem beizulegenden Zeitwert ähneln, aber nicht entsprechen. Zudem wird die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zu Finanzberichterstattungszwecken in Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 unterteilt, je nach der Beobachtbarkeit des Inputs zur Bemessung des jeweiligen beizulegen- den Zeitwerts und der Bedeutung dieser Inputs für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen; diese Bemessungshierarchie wird wie folgt beschrieben:

  • Zu den Inputs der Stufe 1 zählen notierte (nicht angepasste) Preise an aktiven Märkten für identische

Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, auf die das Unternehmen am Bewertungstag Zugang hat.

  • Zu den Inputs der Stufe 2 zählen andere Informationsquellen als die in Stufe 1 erfassten notierten Preise,

die für den Vermögenswert bzw. die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

  • Zu den Inputs der Stufe 3 zählen nicht beobachtbare Inputs bezüglich des Vermögenswerts bzw. der Verbind- lichkeit.

46

2.2 NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN DES IASB

Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, aufgestellt. Er berücksichtigt alle verpflichtend in der EU anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen.

Entsprechend basiert der vorliegende IFRS-Konzernzwischenabschluss auf den gemäß der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 i.V.m. § 315e Abs. 1 HGB (Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards) von der EU-Kommission im Rahmen des Endorsement-Verfahrens für die EU übernommenen Rechnungslegungsstandards des IASB. Die verpflichtende Anwendung von durch das IASB neu herausgegebenen IFRS bzw. Überarbeitungen von IFRS erfolgt nach entsprechendem Beschluss der EU-Kommission im Rahmen des Endorsement-Verfahrens.

Nachfolgend werden zur Erhöhung der Klarheit für den Nutzer dieses Abschlusses Erläuterungen zu neuen Standards und deren Anwendung im vorliegenden IFRS-Konzernzwischenabschluss der Gesellschaft vorgenommen.

Grundsätzlich sind die Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards, soweit nicht anders angegeben, für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem erstmaligen Anwendungszeitpunkt beginnen. Es erfolgte keine vorzeitige Anwendung von Standards oder Interpretationen.

2.2.1 ERSTMALIG ANZUWENDENDE NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Folgende neue Standards, Interpretationen und Änderungen am IFRS-Regelwerk waren für den Berichtszeitraum 2020 erstmalig zu berücksichtigen.

Erstmalige Anwendung im neuen Geschäftsjahr

Standard

Titel

Änderungen an IFRS 3

Definition eines Geschäftsbetriebs

Änderungen an IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7

Interest Rate Benchmark Reform

Änderungen an IAS 1 und IAS 8

Definition von Wesentlichkeit

Rahmenkonzept

Überarbeitung des Rahmenkonzepts und Änderungen

von Querverweisen zum Rahmenkonzept in verschie-

denen IFRS

Die genannten Standards und deren Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernab- schluss der Bitcoin Group SE.

47

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

2.2.2 ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. deren Anerkennung durch die EU noch aussteht.

Standards, deren Anerkennung durch die EU noch aussteht

Standard

Titel

Verpflichtende Anwendung für

Geschäftsjahre beginnend ab

IFRS 17

Versicherungsverträge

01.01.2023

Änderungen an IAS 1

Klassifizierung von Schulden als

01.01.2022*

kurz- oder langfristig

Änderungen an IFRS 16

Covid-19-bezogene Mietkon-

01.06.2020

zessionen

Änderungen an IFRS 4

Verschiebung von IFRS 9

01.01.2021

Diverse

Jährliche Verbesserungen an den

01.01.2022

IFRS - Zyklus 2018-2020

*Das Inkrafttreten der Änderungen soll gemäß Beschlusslage des IASB vom 17. April 2020 um ein Jahr auf 1. Januar 2023 verschoben werden, ein entsprechender ED (ED/2020/3) wurde am 4. Mai 2020 veröffentlicht und kann bis zum 3. Juni 2020 kommentiert werden.

Erst ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung werden die genannten Standards von der Bitcoin Group SE angewendet. Die Auswirkungen der noch nicht in EU-Recht übernommenen Änderungen bzw. Neuerungen auf den Konzernabschluss der Bitcoin Group SE werden noch geprüft.

48

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Dem Konzernabschluss liegen grundsätzlich dieselben einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der vorhergehenden Geschäftsjahre zugrunde.

3.1 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Transaktionen in fremder Währung werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 mit den Kursen zum Zeitpunkt der Erstverbuchung der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst.

3.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN

Unter den Immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und Kryptowäh- rungen ausgewiesen.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, bei Vorliegen einer bestimmten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bezie- hungsweise gemäß Nutzungsverlauf unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Der Ansatz erfolgt dabei nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen zufließen wird und die Anschaffungskosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Bei der Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden die nachfolgend aufgeführten Kriterien schwer- punktmäßig berücksichtigt:

  • voraussichtliche Nutzung des Vermögenswerts im Unternehmen,
  • öffentlich verfügbare Information über die geschätzte Nutzungsdauer von vergleichbaren Vermögenswerten,
  • technische, technologische und sonstige Arten der Veralterung.

Die Abschreibungsdauer für die entgeltlich erworbene Software beträgt drei Jahre.

Die Nutzungsdauer von entgeltlich erworbenen Domains und Kryptowährungen ist unbestimmt. Diese immate- riellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer unterliegen mindestens einem jährlichen Wertminde- rungstest nach den Maßgaben des IAS 36 und mindestens einer jährlichen Überprüfung der Unbestimmtheit der Nutzungsdauer.

49

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen, nutzungsbeding- ten Abschreibungen und ggf. Wertminderungen bilanziert. Sachanlagen werden nach der linearen Methode über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende im Vergleich zum Vorjahr unver- änderten Nutzungsdauern im Konzern zugrunde:

Andere Anlagen

Nutzungsdauer in Jahren

Betriebs- und Geschäftsausstattung

2 - 20

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebe- nenfalls angepasst.

3.3 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Bei den Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des aktivierten Buchwerts gemäß IAS 36 einmal jährlich - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - auf Basis von sogenannten zahlungsmittelgenerie- renden Einheiten (Cash Generating Units) überprüft. Grundlage des Werthaltigkeitstests (Impairment-Test) bildet der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung der Zahlungsströme sowie die Unterstellung einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die Detailplanung der zukünftigen Zahlungsströme auf Basis des Cashflows vor Zinsen und Steuern abzüglich Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen erfolgt für einen Zeithorizont von drei Jahren. Die ermittelten Zahlungsströme werden abgezinst, um den Nutzungswert der Cash Generating Unit zu bestimmen. Der Nutzungs- wert wird mit dem zugehörigen Buchwert verglichen. Liegt dieser unter dem Buchwert der Cash Generating Unit, wird eine ergebniswirksame Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen.

3.4 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen u.a. den Kassenbestand und Bankguthaben mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfasst der Finanz- mittelfond die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen. Ihre Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

50

3.5 FINANZINSTRUMENTE

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden bei ihrer Erfassung entweder als:

  • finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortized cost),
  • als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden (FVOCI),
  • oder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL), klassifiziert.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

  • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögens- werte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströ- men, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

  • Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und
  • seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergeb- nis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruf- lich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

51

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Posten, die nicht zu FVTPL bewertet werden, kommen die Transaktionskosten, die direkt ihrem Erwerb oder ihrer Ausgabe zugerechnet werden können, hinzu. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden finanzielle Vermögenswerte nicht reklassifiziert. Es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermö- genswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Tag, an dem die Gesellschaft die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst.

Im Folgenden wird die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie die Behandlung von deren Gewin- nen und Verlusten erläutert:

  • Finanzielle Vermögenswerte "at Amortized Cost" werden mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsauf- wendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
  • Nettogewinne aus finanziellen Vermögenswerten, die FVOCI bewertet werden und Schuldinstrumente darstel- len, werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinsträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
  • Nettogewinne aus finanziellen Vermögenswerten, die FVOCI bewertet werden und Eigenkapitalinvestments darstellen, werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividenden stellen offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten dar. Andere Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die FVTPL bewertet werden, werden zu diesem Wert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt nur dann, wenn die vertraglichen Ansprüche auf Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert erlöschen oder wenn die Gesellschaft die Eigentumsrechte an dem finanziellen Vermögenswert und das Risiko und den Nutzen daraus überträgt.

52

Wertminderung

Finanzielle Vermögenswerte unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5. Danach erfasst die Gruppe für diese Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwar- teten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungs- ströme beinhalten soweit zutreffend auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstigen Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind.

Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifi- kante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallri- sikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). Die Gruppe unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfällig- keit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung werden bei einer Überfälligkeit von größer 90 Tagen unterstellt, außer es liegen im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen vor, dass ein längerer Rückstand besser geeignet ist. Darüber hinaus werden eine Zahlungsverweigerung und ähnliches als objektiver Hinweis angesehen.

Die für die Gruppe relevante Klasse von Vermögenswerten für die Anwendung des Wertminderungsmodells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese wendet die Gruppe den vereinfachten Ansatz gemäß IFRS

9.5.15 an. Danach wird die Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemes-

sen.

Für finanzielle Vermögenswerte, die als Schuldinstrument erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrachtet die Gruppe für die Überprüfung eines möglicherweise signifikant erhöhten erwarteten Kredit- risikos alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- und Zeitaufwand verfügbar sind. Hierzu wird im Wesentlichen auf die zugehörige Ausfallwahrscheinlichkeit zurückgegriffen. Für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit werden Ratinginformationen genutzt. Die Gruppe hält ausschließlich Instrumente, für die ein sehr niedriges Ausfallrisiko besteht.

Für die übrigen Vermögenswerte, die im Anwendungsbereich des geänderten Wertminderungsmodells von IFRS 9 sind und die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, werden zur Bemessung der erwarteten Verluste finanzielle

53

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Vermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale entsprechend zusammengefasst bzw. individuelle Ausfallinformationen herangezogen. Berechnungsgrundlage ist in jedem Fall die aktuelle Ausfallwahrscheinlichkeit zum jeweiligen Stichtag.

Die Gruppe unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.

Derivative Finanzinstrumente lagen im Konzern weder im Berichtsjahr noch in der Vergleichsperiode vor.

3.6 EIGENKAPITAL

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals können der Eigenkapitalveränderungsrechnung bzw. den Erläuterungen zur Bilanz entnommen werden. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Abschnitt 4.3.

3.7 VERBINDLICHKEITEN

Finanzielle Verbindlichkeiten, wie etwa Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlich- keiten (ohne Abgrenzungsposten und steuerliche Verbindlichkeiten) werden von der Gesellschaft unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit sowie der Erfassung des Zinsaufwands über den entsprechenden Zeitraum. Der Effektivzinssatz ist der Satz, der bei Ersterfassung die geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse (einschließlich gezahlter bzw. erhaltener Gebühren als Komponenten des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und weiterer Aufschläge bzw. Nachlässe) über die voraussichtliche Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit auf den Nettobuchwert diskontiert. Die Erfassung des Zinsaufwands erfolgt auf Basis der Effektivverzinsung.

Die Gesellschaft bucht finanzielle Verbindlichkeiten dann aus, wenn ihre Verpflichtungen daraus erfüllt, aufgehoben oder erloschen sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der bezahlten bzw. noch zu zahlenden Gegenleistung wird erfolgswirksam in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausge- wiesen.

54

3.8 RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden gemäß den Regelungen des IAS 37 gebildet, wenn die Gesellschaft aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat und diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird. Zudem muss die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden können. Die Rückstellung wird in Höhe der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der gegenwär- tigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag passiviert. Ist der Zinseffekt wesentlich, erfolgt eine Abzinsung der Rückstel- lung mit dem Marktzins.

3.9 ERTRAGSREALISIERUNG

Die Gruppe betreibt vornehmlich einen Marktplatz für Kryptowährungen. Den Marktteilnehmern wird ein Marktplatz zur Verfügung gestellt, auf dem die Marktteilnehmer untereinander Handel mit diesen Kryptowährungen treiben können. Die Gruppe fungiert als Agent zwischen den Marktteilnehmern und erhebt eine Provision für abgeschlos- sene Transaktionen, die üblicherweise zwischen 0,8 - 1,0 % der jeweiligen Transaktionsvolumina liegt.

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 15. Die Umsatzerlöse entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der für die Erbringung der von den Konzerngesellschaften erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen oder noch zu erhaltenden Gegenleistungen.

Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe. Die Erfassung von Umsat- zerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung durch das Unter- nehmen. Grundsätzlich muss zur Realisierung von Umsätzen die Höhe des Erlöses zuverlässig ermittelt werden und es wahrscheinlich sein, dass der wirtschaftliche Nutzen aus der Transaktion dem Unternehmen zufließt.

Provisionserlöse werden - je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge - zeitpunktbezogen erfasst.

Zinserträge aus einem finanziellen Vermögenswert werden dann gebucht, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem ausstehenden Kapitalbetrag und dem angewendeten Effektivzinssatz zeitgerecht dem Unternehmen zur Verfügung steht. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, der über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme auf den Nettobuchwert des Vermögens- werts bei Ersterfassung abzinst.

55

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

3.10 LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Klassifizierung als Leasingverhältnis erfolgt für alle Leasingverhältnisse und Unterleasingverhältnisse die nicht gemäß IFRS 16.3 ff. ausgenommen sind. Liegt ein Leasingverhältnis vor, wird gemäß IFRS 16.22 ff. ein Nutzungs- recht zu Anschaffungskosten in den langfristigen Vermögenswerten und eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen in den langfristigen Verbindlichkeiten erfasst. Für die Ermittlung des Barwerts der Leasingverbindlichkeiten werden die Leasingzahlungen mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde- liegenden Zinssatz abgezinst. Lässt sich der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht bestimmen, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers für die Abzinsung herangezogen. Bei der Folgebewertung werden Nutzungsrechte nach dem Anschaffungskostenmodell fortgeführt. Leasingverbindlichkeiten erhöhen sich gemäß IFRS 16.36 um den Zinsaufwand einer Periode und verringern sich um die geleisteten Leasingzahlungen. Änderungen der Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden nach den Erleichterungen des IFRS 16.5 f. nicht bilanziert, sondern linear im Aufwand erfasst.

3.11 ERTRAGSTEUERN SOWIE LATENTE STEUERN

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12. Danach sind alle sich auf Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehenden, im Laufe des Geschäftsjahres entstandenen Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen in den Konzernzwischenabschluss aufzunehmen.

Aktive und passive latente Steuern sind unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode dann anzusetzen, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die entweder auf temporären Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten oder auf existierende Verlustvorträge und Steuerguthaben zurückzuführen sind. Aktive latente Steuern sind in jedem Geschäftsjahr auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Aktive und passive latente Steuern sind unter Verwendung der Steuersätze zu errechnen, die voraussichtlich auf Grund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Tatsächliche Ertragsteu- ern und latente Steuern werden außerhalb des Gewinns oder Verlusts erfasst, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode außerhalb des Gewinns oder Verlusts erfasst werden. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf aktive und passive latente Steuern ist in der Periode als Ergebnis zu buchen, in der die Änderungen vom Gesetzgeber beschlossen wurden bzw. in der Periode, für die eine bereits beschlossene Gesetzesänderung gelten soll.

56

3.12 GESCHÄFTSSEGMENTE

Die Bitcoin Group SE ist nach IFRS 8 zur Segmentberichterstattung verpflichtet. Die Art der Segmentierung richtet sich nach dem sogenannten Management Approach.

Bei einem Geschäftssegment handelt es sich um einen Teil einer Gesellschaft, der Geschäftstätigkeiten ausübt, mit denen Erträge erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen, einschließlich Erlöse und Aufwendun- gen in Bezug auf Transaktionen mit einem anderen Teil des Unternehmens.

Die Ergebnisse eines Geschäftssegments werden regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens aufgrund verfügbarer eigenständiger Finanzinformationen überprüft, um Entscheidungen über die Mittelzuteilung für das Segment zu treffen und dessen Leistungen zu beurteilen.

57

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

4.1 LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

4.1.1 SACHANLAGEN

Alle Angaben in EUR

Sachanlagen

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2020

236.523,62

Zugänge

11.449,89

Stand 30. Juni 2020

247.973,51

Abschreibungen und Neubewertungen

Stand 1. Januar 2020

Abschreibungen

Stand 30. Juni 2020

Buchwerte per 30. Juni 2020

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2019

Zugänge

Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen

Stand 31. Dezember 2019

Abschreibungen und Neubewertungen

Stand 1. Januar 2019

Abschreibungen

Stand 31. Dezember 2019

Buchwerte per 31. Dezember 2019

-119.005,62

-20.607,67

-139.613,29

108.360,22

134.224,09

93.133,93

9.165,60

236.523,62

-95.211,09

-23.794,53

-119.005,62

117.518,00

58

4.1.2 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

Alle Angaben in EUR

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2020

Veränderungen

Stand 30. Juni 2020

Abschreibungen und Wertminderungen

Geschäfts- oder Firmenwert

3.882.225,95

0,00

3.882.225,95

Stand 1. Januar 2020

0,00

Veränderungen

0,00

Stand 30. Juni 2020

0,00

Buchwerte per 30. Juni 2020

3.882.225,95

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2019

3.882.225,95

Veränderungen

0,00

Stand 31. Dezember 2019

3.882.225,95

Abschreibungen und Neubewertungen

Stand 1. Januar 2019

0,00

Veränderungen

0,00

Stand 31. Dezember 2019

0,00

Buchwerte per 31. Dezember 2019

3.882.225,95

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als positiver Unterschiedsbetrag im Rahmen der Erstkonsolidierung der Bitcoin Deutschland AG am 24. Oktober 2014.

59

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

4.1.3 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Immaterielle

Immaterielle

Immaterielle

Alle Angaben in EUR

Vermögenswerte

Vermögenswerte

Vermögenswerte

Gesamt

(Sonstige)

(Lizenzen)

(Kryptowährungen)

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2020

69.320,08

781.532,20

12.469.082,91

13.319.935,19

Zugänge

0,00

0,00

880.546,11

880.546,11

Abgänge

0,00

0,00

-459.873,57

-459.873,57

Zugänge aus Unterneh-

0,00

0,00

0,00

0,00

menszusammenschlüssen

Stand 30. Juni 2020

69.320,08

781.532,20

12.889.755,45

13.740.607,73

Abschreibungen und

Neubewertungen

Stand 1. Januar 2020

-4.428,51

0,00

15.037.322,33

15.032.893,82

Abschreibungen

-2.643,99

0,00

0,00

-2.643,99

Wertaufholungen

0,00

0,00

925.885,07

925.885,07

Neubewertung im

0,00

0,00

4.955.360,06

4.955.360,06

sonstigen Ergebnis

Stand 30. Juni 2020

-7.072,50

0,00

20.918.567,46

20.911.494,96

Buchwerte per

62.247,58

781.532,20

33.808.322,91

34.652.102,69

30. Juni 2020

60

Immaterielle

Immaterielle

Immaterielle

Alle Angaben in EUR

Vermögenswerte

Vermögenswerte

Vermögenswerte

Gesamt

(Sonstige)

(Lizenzen)

(Kryptowährungen)

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2019

61.115,57

0,00

10.029.172,05

10.090.287,62

Zugänge

0,00

0,00

2.519.950,44

2.519.950,44

Abgänge

0,00

0,00

-80.039,58

-80.039,58

Zugänge aus Unterneh-

8.204,51

781.532,20

0,00

789.736,71

menszusammenschlüssen

Stand 31. Dezember 2019

69.320,08

781.532,20

12.469.082,91

13.319.935,19

Abschreibungen und

Neubewertungen

Stand 1. Januar 2019

-1.784,00

0,00

3.071.807,86

3.070.023,86

Abschreibungen

-2.644,51

0,00

0,00

-2.644,51

Wertaufholungen

0,00

0,00

699.006,74

699.006,74

Neubewertung im

0,00

0,00

11.266.507,73

11.266.507,73

sonstigen Ergebnis

Stand 31. Dezember 2019

-4.428,51

0,00

15.037.322,33

15.032.893,82

Buchwerte per

64.891,57

781.532,20

27.506.405,24

28.352.829,01

31. Dezember 2019

Immaterielle Vermögenswerte (Lizenzen)

Kryptowährungen werden zum jeweiligen Berichterstattungsstichtag neubewertet.

61

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

4.1.4 NUTZUNGSRECHTE

Die Bitcoin Group verfügt über ein angemietetes Büro und Leasingfahrzeuge.

Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:

Alle Angaben in EUR

Nutzungsrechte 2020

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2020

634.045,23

Zugänge

27.339,47

Abgänge

0,00

Stand 30. Juni 2020

661.384,70

Abschreibungen und Neubewertungen

Stand 1. Januar 2020

Abschreibungen

Neubewertung im sonstigen Ergebnis

Stand 30. Juni 2020

Buchwerte per 30. Juni 2020

Alle Angaben in EUR

Anschaffungskosten

Stand 1. Januar 2019

Zugänge

Abgänge

Stand 31. Dezember 2019

Abschreibungen und Neubewertungen

-31.702,89

-37.634,59

0,00

-69.337,48

592.047,22

Nutzungsrechte 2019

0,00

634.045,23

0,00

634.045,23

Stand 1. Januar 2019

0,00

Abschreibungen

-31.702,89

Reduzierung Abschreibungen durch Anlageabgänge

0,00

Neubewertung im sonstigen Ergebnis

0,00

Stand 31. Dezember 2019

-31.702,89

Buchwerte per 31. Dezember 2019

602.342,34

62

Für Leasingverträge wurden folgende Beträge in EUR gezahlt:

Alle Angaben in EUR

Miete für Immobilien

32.598,00

Leasing für KFZ

6.195,00

4.1.5 LATENTE STEUERANSPRÜCHE

Die latenten Steueransprüche werden auf temporäre Differenzen bei den langfristigen finanziellen Vermögenswer- ten und den bilanzierten Nutzungsrechten sowie den entgegenstehenden Verbindlichkeiten gebildet. Der Effekt aus den langfristigen finanziellen Vermögenswerten wird ergebnisneutral mit TEUR 105 (31. Dezember 2019 TEUR 66) im Sonstigen Ergebnis erfasst. TEUR 5 (31. Dezember 2019 TEUR 5) werden auf die Nutzungsrechte und ihren entge- genstehenden Leasingverbindlichkeiten erfolgswirksam im Gewinn erfasst. Die latenten Steuern auf Bewertungs- korrekturen werden mit den für Deutschland geltenden Steuersätzen ermittelt. Da sämtliche mit Steuerlatenzen behafteten Sachverhalte im Inland begründet sind, wird für das Geschäftsjahr ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 Prozent angenommen.

4.1.6 ANDERE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die anderen langfristigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Zahlungen, die für den Erwerb der Sineus geleistet wurden.

Der Erwerb der Sineus führt zu keiner Konsolidierungspflicht, weil keine Kontrolle vorliegt. Die Beteiligung wird nach IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Bei den anderen langfristigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Eigenkapitalinstrumente für die zum Stichtag die erwarteten Kreditverluste aufgrund der stichtagsnahen Zeitwertbestimmung vernachlässigbar sind.

63

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

4.2 KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

4.2.1 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN GEGEN DRITTE

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben im 1. Halbjahr 2020 und in den Vorjahren eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der Konzern hat im 1. Halbjahr 2020 keine Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhalten. Es liegen zum Bilanzstichtag keine Hinweise dahingehend vor, dass die Forderungen bei Fälligkeit nicht beglichen werden können.

Das maximale Kreditausfallrisiko der Forderungen beläuft sich auf den Buchwert des Forderungsbestandes. Überfäl- lige Forderungen bestehen nicht.

4.2.2 FORDERUNGEN GEGEN NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Zum 30. Juni 2020 bestehen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 30 (31. Dezember 2019 TEUR 30).

Die bilanzierten Werte aller Forderungen gegen nahestehende Unternehmen entsprechen dem Zeitwert. Sie sind nicht wertgemindert oder überfällig. Das maximale Kreditausfallrisiko der Forderungen gegen nahestehende Unter- nehmen und Personen beläuft sich grundsätzlich auf den Buchwert des Forderungsbestandes.

4.2.3 SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte umfassen TEUR 31 (31. Dezember 2019 TEUR 32). Dabei handelt es sich um börsennotierte Aktienbestände der futurum. Die Klassifizierung erfolgt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Dabei beträgt der Buchwert TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 32). Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalem Ausfallrisiko. Als Sicherheit für die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte dienen gemäß Banken-AGB und Pledge Agreement Guthaben in Höhe von TEUR 1.250.

64

4.2.4 SONSTIGE NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE (KURZFRISTIGE)

Alle Angaben in EUR

Forderungen aus Umsatzsteuer

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Übrige sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte

30. Juni 2020

104.568,78

52.061,48

298,53

31. Dezember 2019 36.350,95 22.512,00 336,19

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

156.928,79

59.199,14

4.2.5 ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

Im aktuellen und vorangegangenen Berichtszeitraum beinhaltet der Posten Körperschaftsteuer- und Gewerbesteu- erforderungen.

4.2.6 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Der Posten enthält ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten; Verfügungsbeschränkungen lagen im 1. Halbjahr 2020 und im vorherigen Geschäftsjahr nicht vor.

4.3 EIGENKAPITAL

Das gezeichnete Kapital der Bitcoin Group SE betrifft das voll eingezahlte Grundkapital in Höhe von TEUR 5.000 Das Grundkapital ist eingeteilt in 5.000.000 Inhaberaktien. Im Zuge der Einlage der Bitcoin Deutschland AG-Anteile zum

24. Oktober 2014 erhöhte sich das Stammkapital in Höhe von TEUR 300 auf TEUR 5.000. Die Mehrheitsgesellschaf- terin Priority AG übertrug Aktien an der Bitcoin Deutschland AG im Wege der Sacheinlage gegen Zeichnung von 4.700.000 neuer Stückaktien mit einem Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft. Alle Aktien haben die gleichen Rechte.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 1. Juli 2024 um bis zu TEUR 2.500 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).

65

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

4.4 LANGFRISTIGE SCHULDEN

4.4.1 LEASINGVERBINDLICHKEITEN

Aus bestehenden Mietverträgen mit Dritten fallen künftig folgende Mindestleasingzahlungen an:

Alle Angaben in EUR

30. Juni 2020

31. Dezember 2019

Bis ein Jahr

77.586

65.196

Ein bis fünf Jahre

270.750

260.784

Mehr als fünf Jahre

260.784

293.382

Gesamt

609.120

619.362

4.4.2 LATENTE STEUERSCHULDEN

Die latenten Steuerschulden wurden auf temporäre Differenzen, die sich aus der Umbewertung der Kryptowährun- gen ergeben, gebildet. Der Effekt wird ergebnisneutral mit TEUR 7.647 (31. Dezember 2019 TEUR 6.161) im Sonstigen Ergebnis erfasst. TEUR 234 ergeben sich aus der Erstkonsolidierung der futurum. Die latenten Steuern auf Bewer- tungskorrekturen werden mit den für Deutschland geltenden Steuersätzen ermittelt. Da sämtliche mit Steuerlaten- zen behafteten Sachverhalte im Inland begründet sind, wird für das Geschäftsjahr ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 Prozent angenommen.

4.5 KURZFRISTIGE SCHULDEN

4.5.1 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN GEGENÜBER DRITTEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

4.5.2 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

(VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN)

Es bestanden per 30. Juni 2020 Verbindlichkeiten gegenüber der Priority AG und der BitPayment.de GmbH in Höhe von TEUR 0 (31. Dezember 2019 TEUR 1).

66

4.5.3 SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 269 (31. Dezember 2019 TEUR 200) umfassen täglich fällige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für die als Sicherheit gemäß Banken-AGB und Pledge Agreement Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.250 (31. Dezember 2019 TEUR 1.250) dient.

4.5.4 SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich entsprechend der Tabelle zusammen:

Alle Angaben in EUR

30. Juni 2020

31. Dezember 2019

Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen

203.850,00

177.750,00

Personalbezogene Verbindlichkeiten

187.192,47

100.400,00

Verbindlichkeiten aus Prüfung und Beratung

105.250,00

89.500,00

Verbindlichkeiten aus Lohn-und Kirchensteuer

45.799,80

43.379,53

Soziale Sicherheit

7.533,68

981,70

Andere kurzfristige nicht finanzielle

574.253,45

0,00

Verbindlichkeiten

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

1.123.879,40

412.011,23

4.5.5 ERTRAGSTEUERSCHULDEN

Die Ertragsteuerschulden betreffen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

67

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMT- ERGEBNISRECHNUNG

5.1 UMSATZERLÖSE

Der Bitcoin Group Konzern erzielt seine Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen sowie Vermittlungsleistungen von Transaktionen mit Kryptowährungen.

Weitere Erläuterungen zur Umsatzrealisierung sind in Kapitel 3.9 enthalten.

Sämtliche Umsatzerlöse wurden in Deutschland generiert.

5.2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung und die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge:

Alle Angaben in EUR

1. Januar - 30. Juni 2020

1. Januar - 30. Juni 2019

Weitere sonstige betriebliche Erträge

32.400,21

0,00

Erträge aus Verrechnungen für Sachbezüge

10.602,97

9.775,97

Fremdwährungsumrechnung

69,15

0,00

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

0,00

7.500,00

Sonstige betriebliche Erträge

43.072,33

17.275,97

5.3 MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand betrifft im Wesentlichen Fremdleistungen erbracht durch die Fidor Bank AG, München.

68

5.4 PERSONALAUFWAND

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung und die Entwicklung des Personalaufwands:

Alle Angaben in EUR

1. Januar - 30. Juni 2020

1. Januar - 30. Juni 2019

Löhne und Gehälter

950.855,90

428.429,01

Soziale Abgaben

137.596,57

60.714,08

Aufwendungen für Altersversorgung

40,00

0,00

Personalaufwand

1.088.492,47

489.143,09

Die sozialen Abgaben umfassen im Berichtsjahr gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Die folgende Tabelle zeigt die Zahl der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer:

2020

2019

Mitarbeiter

27

13

Gesamt

27

13

5.5 ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen können dem Anlagenspiegel der Gesellschaft entnommen werden.

69

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

5.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich entsprechend der Tabelle zusammen:

Alle Angaben in EUR

1. Januar - 30. Juni 2020

1. Januar - 30. Juni 2019

Rechts- und Beratungskosten

162.130,18

53.020,74

Fremdarbeiten

138.887,59

123.479,06

Marketing und Werbung

134.362,60

103.747,92

Versicherungen, Beiträge, Abgaben

111.526,64

205.248,18

Verwaltung

63.995,12

32.527,89

EDV-Kosten

39.585,70

12.792,96

Porto und Telefonkosten

20.924,94

7.571,78

Fuhrpark

14.179,22

14.485,85

Vergütungen Aufsichtsrat

12.250,00

0,00

Raumkosten

10.407,42

0,00

Nebenkosten des Geldverkehrs

5.252,97

5.415,79

Reisekosten

3.444,13

0,00

Netzwerkgebühren

819,84

4.391,92

Fremdwährungsumrechnung

433,48

0,00

Weitere sonstige betriebliche Aufwendungen

84.299,94

187.146,72

Sonstige betriebliche Aufwendungen

802.499,77

749.828,81

70

5.7 ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteuern setzen sich entsprechend der Tabelle zusammen:

Alle Angaben in EUR

1. Januar - 30. Juni 2020

1. Januar - 30. Juni 2019

Steueraufwand

Tatsächlicher Steueraufwand

1.535.987,33

1.373.946,63

Latenter Steuerertrag

Ertrag aus latenten Steuern

-161,42

0,00

Entstehung bzw. Auflösung temporärer

1.448.309,41

7.571.083,96

Differenzen im sonstigen Ergebnis

Ertragsteueraufwand/-ertrag

2.984.135,32

8.954.030,59

6. KAPITALFLUSSRECHNUNG

In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittel- abflüssen aus dem operativen Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit, unabhängig von der Gliederung der Bilanz. Ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern wird der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwen- dungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital ergibt sich der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit.

Der Finanzmittelfonds besteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.

71

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

7. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Die Priority AG ist Mutterunternehmen der Bitcoin Group SE und hat maßgeblichen Einfluss.

Im 1. Halbjahr 2020 wurden von der Priority AG Buchhaltungsleistungen in Höhe von TEUR 2 bezogen. In Höhe von TEUR 17 wurden Server-Hostingleistungen von der softjury GmbH, einem Tochterunternehmen der Priority AG, bezogen. Für den Kauf von EDV sind weitere Leistungen in Höhe von TEUR 3 gegenüber der softjury GmbH angefal- len. Es wurden sonstige Serviceleistungen in Höhe von TEUR 2 von der Priority AG geleistet. Von der Coupling GmbH, einem Tochterunternehmen der Priority AG, wurden Reinigungsleistungen in Höhe von TEUR 1 in Anspruch genom- men.

8. GESCHÄFTSSEGMENTE

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist die Bitcoin Group SE nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäfts- einheiten organisiert und verfügt über die folgenden zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

  • Kryptowährungen: Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowährungen.
  • Bankgeschäft: Erbringung von Dienstleistungen für Kunden, die in Zusammenhang mit Finanzprodukten stehen.

Das Segment Kryptowährungen setzt sich aus zwei rechtlichen Einheiten zusammen. Das Segment Bankgeschäft besteht aus einer rechtlichen Einheit. Die Zuordnung der rechtlichen Einheiten zu den Segmenten ist eindeutig; es liegen keine sogenannten Zebra-Gesellschaften vor. Beide Segmente generieren Erträge und Aufwendungen im Sinne von IFRS 8.5, die regelmäßig zur Überprüfung der Ertragskraft an die Geschäftsleitung berichtet werden. Außerdem liegen für beide Segmente separate Finanzinformationen vor.

Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden keine Geschäftssegmente zusam- mengefasst.

Die Berichterstattung und -steuerung der einzelnen Segmente erfolgt nach IFRS. Die Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente gelten grundsätzlich auch für Geschäftsvorfälle zwischen den berichtspflichtigen Segmenten und entsprechen den in Kapital 3 beschriebenen Konzernbilanzierungs- und -bewer-tungs-methoden. Umsätze zwischen Segmenten werden zu marktüblichen Preisen verrechnet.

72

Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Vorstand, der verantwortlichen Unternehmen- sinstanz, überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstim- mung mit dem Ergebnis im Konzernabschluss bewertet. Auch die Konzernfinanzierung (einschließlich Finanzauf- wendungen und -erträgen) sowie die Ertragssteuern werden konzerneinheitlich gesteuert und nicht den einzelnen Geschäftssegmenten zugeordnet.

Der Konzern erwirtschaftet Erlöse aus der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen überwiegend zeitpunkt- bezogen ausschließlich von den in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaften. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Bitcoin Group SE mit einem Kunden im Segment Bankgeschäft Umsatzerlöse in Höhe von ca. 13 % am Konzernum- satz realisiert.

Die Umsatzerlöse des Konzerns setzen sich wie folgt aus den Segmenten zusammen:

Alle Angaben in EUR

1. Januar -

1. Januar -

Veränderung

Veränderung

30. Juni 2020

30. Juni 2019

Absolut

In Prozent

Segment Kryptowährungen

5.055.258,38

2.455.295,16

2.599.963,22

105,9 %

Segment Bankgeschäft

1.172.498,83

0,00

1.172.498,83

-

Umsatzerlöse der Segmente

6.227.757,21

2.455.295,16

3.772.462,05

153,6 %

Umsatzerlöse des Konzerns

6.227.757,21

2.455.295,16

3.772.462,05

153,6 %

Das EBITDA des Konzerns setzt sich wie folgt aus den Segmenten zusammen:

Alle Angaben in EUR

1. Januar -

1. Januar -

Veränderung

Veränderung

30. Juni 2020

30. Juni 2019

Absolut

In Prozent

Segment Kryptowährungen

3.892.505,27

1.231.256,15

2.661.249,12

216,1 %

Segment Bankgeschäft

284.277,28

0,00

284.277,28

-

EBITDA der Segmente

4.176.782,55

1.231.256,15

2.945.526,40

239,2 %

EBITDA des Konzerns

4.176.782,55

1.231.256,15

2.945.526,40

239,2 %

73

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

74

9. WICHTIGE VERTRÄGE DES KONZERNS

Vertrag über vertraglich gebundene Anlage- und/ oder Abschlussvermittlung mit der Fidor Bank AG vom 28. Juni 2013

Die Fidor Bank AG aus München bietet der Konzerntochter "Bitcoin Deutschland AG" die Möglichkeit an, über die eigene Internetplattform www.bitcoin.de so genannte "Bitcoins" an andere Kunden zu verkaufen oder von anderen Kunden zu kaufen ("Vermittlungstätigkeit"). Nach Rechtsauffassung der BaFin handelt es sich bei "Bitcoins" um Finanzinstrumente in Form von Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 S. 10 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die vom Vermittler gemäß vorstehendem Absatz erbrachten Dienstleistungen sind danach als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung in Form der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG) oder der Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 2 KWG) anzusehen.

Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Konzerntochter bisher nicht.

Die Bitcoin Deutschland AG vereinnahmt im Namen der Fidor Bank AG die von den Kunden in Form von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen zu entrichtenden Provisionen. Die Fidor Bank AG erhält vom Konzern als Gegenleis- tung für die von Fidor vertraglich geschuldeten Leistungen eine pauschale monatliche Vergütung welche vorliegend unter "Materialaufwand" ausgewiesen wird. Der Konzern erhält von Fidor Bank AG 100 % der vereinnahmten Provi- sionen aus den vermittelten Geschäften.

75

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

10. KLASSIFIZIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN UND BEIZULEGENDER ZEITWERT

Eine Aufgliederung der finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 für die Geschäftsjahre zum 30. Juni 2020 und zum 31. Dezember 2019 ergibt sich wie folgt:

Alle Angaben in EUR

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Beteiligungen

Mietkautionen

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen (Verbundene Unternehmen)

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Zahlungsmitel und Zahlungsmitteläquivalente

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen)

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Alle Angaben in EUR

Zusammenfassung pro Kategorie

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaf- fungskosten (Amortized cost)

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizule- genden Zeitwert (FVTOCI)

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizule- genden Zeitwert (FVTPL)

Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten (FLAC)

Buchwerte

30. Juni 2020

31.Dezember 2019

8.802.0895.708.668

631.793508.193

31.49331.642

570.260921.492

76

Kategorien

Buchwert

Beizulegender Zeitwert

Buchwert

Beizulegender Zeitwert

nach

IFRS 9

30. Juni 2020

30. Juni 2020

Hierarchie

31. Dezember 2019 31. Dezember 2019

Hierarchie

FVTOCI

465.187

465.187

Level 1

341.587

341.587

FVTOCI

166.606

166.606

Level 2

166.606

166.606

Level 2

AC

27.043

27.043

27.043

27.043

AC

350.085

350.085

934.626

934.626

AC

29.988

29.988

29.988

29.988

FVTPL

31.493

31.493

Level 1

31.642

31.642

AC

8.394.973

8.394.973

4.717.011

4.717.011

FLAC

301.213

301.213

720.984

720.984

FLAC

0

0

768

768

FLAC

269.046

269.046

199.741

199.741

77

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld in einem geordneten Geschäftsvorfall auf einem Hauptmarkt am Bemessungsstichtag unter den aktuellen Marktbedingungen gezahlt würde (z. B. ein Abgangspreis), unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar ist oder mit einem anderen Bewertungsverfahren geschätzt wird.

Gemäß IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" wurde eine Bemessungs-hierarchie(Fair-Value-Hierar- chie) festgelegt. Die Bemessungshierarchie teilt die in den Bewertungstechniken zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein:

  • Stufe 1: Eingangsparameter sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögens- werte oder Schulden, auf die zum Bewertungsstichtag zugegriffen werden kann.
  • Stufe 2: Eingangsparameter sind andere als die aus Stufe 1 notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt abgeleitet werden können.
  • Stufe 3: Eingangsparameter sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

In diesem Zusammenhang ermittelt die Gruppe, ob Transfers zwischen den Hierarchiestufen zum Ende des jeweili- gen Berichtszeitraums aufgetreten sind.

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten wird basierend auf aktuellen Parametern wie Zinsen und Wechselkursen zum Bilanzstichtag sowie durch den Einsatz akzeptierter Modelle wie der DCF-Methode (Discounted Cash Flow) und unter Berücksichtigung des Kreditrisikos berechnet.

Für kurzfristig fällige Finanzinstrumente stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizule- genden Zeitwert dar.

78

11. STEUERUNG VON CHANCEN UND RISIKEN

Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Unter Risiko werden unerwartete Ereignisse sowie mögliche Entwicklungen verstanden, die eine negative Auswirkung auf die Erreichung von geplanten Zielen haben. Zu beachten sind insbesondere Risiken, die eine hohe potenzielle Auswirkung auf die Zielerreichung in Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

Der Konzern verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind auch aufgrund des automatisier- ten Einbehalts bei einem Verkauf von Kryptowährungen, in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises, bisher nicht zu verzeichnen gewesen. Der automatisierte Einbehalt erfolgt nach dem Prinzip der Vorkasse. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpo- sitionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

Ein Forderungsausfall von 5 % hätte, bezogen auf den 30. Juni 2020 einen Ergebniseffekt von EUR 17.504 (31. Dezem- ber 2019 von EUR 46.731).

Ausfallrisiko

Unter dem Ausfallrisiko wird das Risiko eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls eines Vertragspartners verstan- den. Das maximale Ausfallrisiko einer Position ist aus Sicht des Konzerns der aktivierte Betrag und somit der Buchwert der Position.

Soweit bei den einzelnen Forderungen Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Posten durch Wertberichtigun- gen erfasst. Für das Berichtsjahr waren keine Ausfallrisiken ersichtlich. Wertberichtigungen waren nicht vorzuneh- men.

Zinsrisiko

Unter dem Zinsrisiko versteht der Konzern das Risiko der Wertänderung von Vermögenswerten oder Schulden in Folge des Zinssatzes als bewertungsrelevanten Paramater. Der Konzern verfügt kaum über verzinsliche Aktiva oder verzinsliche Passiva. Der mögliche Einfluss von Zinsänderungen auf den Konzern ist daher stark eingeschränkt.

79

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht, oder nur zu verschlechterten Bedingungen bedienen zu können. Die liquiden Mittel werden von den Konzerngesellschaften im Wesentlichen aus der operativen Geschäftstätigkeit generiert.

Die Wahrscheinlichkeit für wesentliche verbleibende Liquiditätsrisiken wird als sehr gering eingestuft.

Währungskursrisiko

Bei Investments außerhalb des Euro-Raumes können Währungsschwankungen den Wert von Beteiligungen negativ wie positiv beeinflussen. Die Kurse werden regelmäßig verfolgt. Das Währungskursrisiko wird als unwesentlich eingestuft, da die meisten Investments im Euro-Raum erfolgen.

Marktrisiko

Das Marktrisiko der Gesellschaft besteht in der fallenden Anzahl der Transaktionen mit Kryptowährungen. Der Handel mit Kryptowährungen unterliegt einigen Risiken und Unsicherheiten, da die Kryptowährungen noch recht jung sind. Das Kryptowährungs-Handelsvolumen hat über die vergangenen Jahre ein stetiges Wachstum erreicht. Das Handelsvolumen wird von dem Konzern verfolgt. Ein mögliches Risiko wird laufend überwacht.

12. MANAGEMENT DES WIRTSCHAFTLICHEN EIGENKAPITALS

Als Hauptziel des Kapitalmanagements bei der Bitcoin Group SE gilt die Sicherstellung der finanziellen Ressourcen, um die Zielsetzungen des Unternehmens zu erreichen. Die Kapitalstruktur, insbesondere auch der Anteil des Fremd- kapitals, wird vom Konzern in Abhängigkeit von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage überwacht. Im Berichtsjahr und in der Vergleichsperiode liegen keine Finanzschulden vor.

80

13. ORGANBESETZUNG DER BITCOIN GROUP SE

Die Leitung beziehungsweise Geschäftsführung einer Europäischen Gesellschaft kann in Vorstand und Aufsichtsrat geteilt oder wie im angelsächsischen Rechtsraum ein Board of Directors (Verwaltungsrat) mit exekutiven und nicht exekutiven Managern sein. Die Bitcoin Group SE hat sich für die zweite Variante entschieden. Alle Leistungen an den Verwaltungsrat sind kurzfristig zu gewähren.

Direktoren der Gesellschaft

30. Juni 2020

Geschäftsführende Direktoren

Michael Nowak

Marco Bodewein

Im Handelsregister sind die Herren Michael Nowak und Marco Bodewein als geschäftsführende Direktoren einge- tragen.

Verwaltungsrat zum 30. Juni 2020

Dem Verwaltungsrat gehörten während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende Personen an:

  • Martin Rubensdörffer (Rechtsanwalt), Remscheid
  • Prof. Dr. Rainer Hofmann (Hochschulprofessor), Ludwigshafen
  • Alexander Müller, Diplom-Informatiker, öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger, Mitglied des Deutschen Bundestages, Niedernhausen

Die Bezüge der o.g. Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im ersten Halbjahr 2020 TEUR 8.

Verwaltungsrat zum 30. Juni 2019

  • Martin Rubensdörffer (Rechtsanwalt), Remscheid
  • Prof. Dr. Rainer Hofmann (Hochschulprofessor), Ludwigshafen
  • Alexander Müller, Diplom-Informatiker, öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger, Mitglied des Deutschen Bundestages, Niedernhausen

Die Bezüge der o.g. Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im ersten Halbjahr 2019 TEUR 12.

81

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

14. HONORAR FÜR LEISTUNGEN DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS

Alle Angaben in TEUR

30. Juni 2020

31. Dezember 2019

Abschlussprüfung (Einzelabschlüsse und Konzern)

50

30

Steuerberatungsleistungen

0

0

Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen

0

0

Sonstige Leistungen

0

0

Gesamt

50

30

15. NACHTRAGSBERICHTERSTATTUNG

Die Bitcoin Group SE hat die Verschmelzung der Tochterunternehmen Bitcoin Deutschland AG und futurum bank AG am 20. August 2020 beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgt voraussichtlich im Oktober 2020. Im Rahmen der Verschmelzung geht die Bitcoin Deutschland AG in der futurum bank AG auf und die futurum bank AG wird Rechtsnachfolger der Bitcoin Deutschland AG. Mit dieser Integrationsmaßnahme kann die Bitcoin Group SE das Angebot in der Gruppe als Kryptowährungshandelsplatz und -verwahrstelle verstärken und seinen Kunden einen noch besseren Service aus einer Einheit bieten.

Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EUGeldwäscherichtlinie hat die BaFin mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2020 einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen und ermöglicht Banken das Angebot und die Verwahrung von Kryptowerten. Durch die Verschmelzung bündelt die Bitcoin Group SE die in der Gruppe gehaltenen aufsichtsrechtlichen Lizenzen unter einer bereits aufsichtsrecht- lich lizenzierten Einheit. Gleichzeitig ergeben sich durch die Reduktion der organisatorischen und regulatorischen Komplexität hohe Synergieeffekte und signifikante Kosteneinsparungen.

Ziel ist es, den Kryptomarktplatz zukünftig auch institutionellen Kunden und Firmenkunden zugänglich zu machen. Durch die Zusammenlegung des Kryptogeschäftsbereichs bitcoin.de mit dem gesamten Investmentbanking der futurum bank AG entsteht Deutschlands erste "Kryptobank". Damit einher geht die Öffnung von Europas größter Krypto-Handelsplattform für institutionelle Kunden über die futurum bank AG. Durch diese Maßnahme erschließt sich für die Bitcoin Group SE ein neuer Kundenkreis und somit zusätzliche Umsatzpotenziale über das bisherige Geschäft hinaus.

82

16. COVID-19

Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2020 haben gezeigt, dass der Geschäftsbetrieb der Beteiligungen, die von der Bitcoin Group SE gehalten werden, nicht oder nur latent betroffen sind. Im Falle der Bitcoin Deutschland AG kann man sogar von einem positiven Effekt sprechen. Auch die futurum bank AG hat sich in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2020 positiv weiterentwickelt.

Gruppenweit wurde schon früh ein Notfallplan für die Umstellung auf Home-Office erstellt und getestet. Noch vor dem Kontaktverbot der Bundesregierung wurde dieser Plan umgesetzt, um die Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion zu schützen, was sich als wirkungsvoll erwies. Die komplette Unternehmensgruppe Bitcoin SE hat bis dato keine Infektionen mit Covid-19 zu vermelden.

Alle Unternehmensteile arbeiteten zwischen März und Mai aus dem Home-Office, und die Kommunikation wird über Video-Konferenzen durchgeführt.

Am wirtschaftlichen Erfolg können wir messen, dass die von uns eingeleiteten Maßnahmen gegriffen haben.

17. ANGABE GEMÄSS ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

DES VERWALTUNGSRATS DER BITCOIN SE GEMÄSS ART. 9 ABS. 1 LIT. C) II) SEVO I. V. M. § 161

AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Der Verwaltungsrat einer in Deutschland börsennotierten SE ist nach § 22 Abs. 6 SEAG i. V. m. § 161 AktG gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ('DCGK') entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind ferner verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Entsprechenserklärung des Verwaltungsrats der Bitcoin SE ist im Volltext auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bitcoingroup.com dauerhaft zugänglich gemacht.

Herford, 18. September 2020

Michael Nowak,

Marco Bodewein,

Geschäftsführender Direktor

Geschäftsführender Direktor

83

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

84

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftser- gebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Herford, 18. September 2020

Michael Nowak,

Marco Bodewein,

Geschäftsführender Direktor

Geschäftsführender Direktor

85

HALBJAHRESBERICHT 2020

AN DIE AKTIONÄRE ZWISCHENLAGEBERICHT ZWISCHENABSCHLUSS

86

IMPRESSUM

Herausgeber

Bitcoin Group SE

Nordstraße 14

32051 Herford

+49.5221.69435.20

+49.5221.69435.25 info2020@bitcoingroup.com

Der Geschäftsbericht der Bitcoin Group SE

ist im Internet unter www.bitcoingroup.com abrufbar.

An der Erstellung dieses Geschäftsberichts haben außer den Mitarbeitern der Bitcoin Group SE mitgewirkt:

Konzeption:

CROSSALLIANCE communication GmbH Bahnhofstrasse 98

82166 Gräfelfing/Munchen www.crossalliance.de

Illustrationen:

Bitcoin Group SE

87

BITCOIN GROUP SE

Nordstraße 14 | 32051 Herford | Deutschland

+49.5221.69435.20 +49.5221.69435.25 info2020@bitcoingroup.com bitcoingroup.com

Geschäftsführende Direktoren: Michael Nowak, Marco Bodewein

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Martin Rubensdörffer

Handelsregister: HRB 14745, Amtsgericht Bad Oeynhausen

Umsatzsteuer-Id.-Nr.: DE301318881

Attachments

  • Original document
  • Permalink

Disclaimer

Bitcoin Group SE published this content on 30 September 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 September 2020 07:29:07 UTC