IRW-PRESS: Biofrontera AG: Biofrontera AG gibt Ergebnisse der Mediation bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

Leverkusen, 19. November 2021 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), befindet sich seit einem
Jahr in einem Mediationsverfahren mit Herrn Wilhelm K. T. Zours und der Deutsche Balaton AG, um eine
Lösung für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten und weiteren Differenzen zu finden
(siehe Ad hoc-Meldung vom 11. September 2020). Herr Zours ist mittelbarer Großaktionär
der Biofrontera AG, wobei er die Aktien an der Biofrontera AG über verschiedene Unternehmen
(nachfolgend Deutsche Balaton-Gruppe) hält. Weiterer Großaktionär ist die Maruho
Deutschland GmbH, ein Tochterunternehmen der Maruho Co. Ltd., Japan. In der kommenden ordentlichen
Hauptversammlung der Biofrontera AG am 14. Dezember 2021 stehen turnusgemäß Neuwahlen zum
Aufsichtsrat an. 

Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurde zwischen der Deutsche Balaton-Gruppe und dem amtierenden
Aufsichtsrat der Biofrontera AG Einvernehmen über die Aufsichtsratskandidaten gefunden. Der
amtierende Aufsichtsrat beabsichtigt deshalb, der Hauptversammlung folgende Kandidaten zur Wahl
vorzuschlagen:

a.-Herr Dr. Heikki Lanckriet 
b.-Frau Dr. Helge Lubenow 
c.-Frau Prof. Franca Ruhwedel 
d.-Herr Karlheinz Schmelig 
e.-Herr Dr. Jörgen Tielmann
f.-Herr Wilhelm K. T. Zours 

Von den Kandidaten hat sich Herr Zours bereit erklärt, für die Wahl des
Aufsichtsratsvorsitzenden zu kandidieren. 

Maruho Deutschland GmbH unterstützt den Vorschlag des amtierenden Aufsichtsrats. Die
Unternehmen der Deutsche Balaton-Gruppe und die Maruho Deutschland GmbH haben sich einmalig
verpflichtet, in der kommenden Hauptversammlung für die Wahl der vorgenannten Kandidaten zu
stimmen.  

Die Biofrontera AG einerseits und Herr Zours und die Unternehmen der Deutsche Balaton-Gruppe
andererseits haben sich zudem wechselseitig im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet (Vergleich),
alle zwischen ihnen anhängigen Klageverfahren durch Klagerücknahme zu beenden. Der
Vergleich sieht ferner vor, dass das von der Hauptversammlung der Biofrontera AG am 24.05.2017 unter
TOP 6 beschlossene genehmigte Kapital II, das Gegenstand einer anhängigen Anfechtungsklage ist
und das ohnehin bis zum 23.05.2022 befristet wäre, auch nach der Klagerücknahme nicht zu
nutzen. Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft künftig die Möglichkeit zu einer
weiteren Kapitalaufnahme hat, wird die Deutsche Balaton AG ein Ergänzungsverlangen zur
kommenden Hauptversammlung stellen und die Schaffung entsprechender Kapitalermächtigungen
vorschlagen. Nicht Gegenstand des Vergleichs ist eine Überprüfung der Hintergründe
des Börsengangs der Biofrontera Inc. in den USA. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden
Bedingung, dass die vorgenannten Kandidaten bis spätestens am 31.12.2021 in den Aufsichtsrat
der Biofrontera AG gewählt werden.

Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611

Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: ir@biofrontera.com




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