Zürich (awp) - Die Tage der BFW-Liegenschaften-Aktien an der Schweizer Börse sind endgültig gezählt: Sie werden am 1. Oktober letztmals gehandelt, am 2. Oktober werden sie dekotiert.

Die noch im Umlauf verbliebenen Namenaktien A sind inzwischen für kraftlos erklärt worden, wie BFW am Dienstag mitteilte. Das entsprechende Urteil des Thurgauer Obergerichts ist nun rechtskräftig. Für die vormaligen Aktionäre dieser kraftlos erklärten Aktien bedeutet dies, dass sie eine Entschädigung von 44,25 Franken je Aktie in bar erhalten werden.

So viel hatte die BFW Holding von Firmengründer Beat Frischknecht in einem öffentlichen Übernahmeangebot für die Titel geboten. Die Holding hatte im Februar mitgeteilt, die Liegenschaftsgesellschaft von der Börse nehmen zu wollen. Grund dafür seien die fehlenden attraktiven Investitionsmöglichkeiten.

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