IRW-PRESS: Berkeley Energia Ltd.: Berkeley Energia Limited: Update zur Finanzierung mit einer
Prämie

Update zur Finanzierung mit einer Prämie

Berkeley Energia Limited 9. Juni 2016 AIM/ASX: BKY freut sich bekannt zu geben, dass die
Eigenkapitalkomponente der kürzlich gemeldeten Finanzierung mit Resource Capital Funds (RCF)
erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Eigenkapitalfinanzierung umfasste die Emission von Stammaktien des Unternehmens im Wert von
fünf Millionen US-Dollar zu einem Preis von 32 Pence pro Aktie, was einem Aufpreis von etwa
neun Prozent auf den zehntägigen VWAP bzw. von 15 Prozent auf den 30-tägigen VWAP
darstellte. Dies verdeutlicht die Stärke des Projektes und dessen solide Wirtschaftlichkeit
selbst bei den zurzeit niedrigen Uranpreisen. Die grundlegenden Bedingungen des Zeichnungsabkommens
werden in Anhang 1 beschrieben.

Wie bereits gemeldet, wird RCF im Rahmen der Finanzierung zusätzliche fünf Millionen
US-Dollar durch den Verkauf einer vollständig gesicherten NSR-Lizenzgebühr in Höhe
von 0,375 Prozent für das Projekt bereitstellen, wobei die formelle Dokumentation zurzeit
erstellt wird. Die Lizenzgebühr entspricht der Schwerpunktlegung des Unternehmens auf die
Minimierung der Verwässerung, um den Eigenkapitalwert seiner Aktionäre zu
schützen.

Managing Director Paul Atherley sagte:

Diese Finanzierung ermöglicht es uns, erste Infrastrukturentwicklungsarbeiten
durchzuführen, bevor wir zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr mit der Errichtung und
Finanzierung beginnen werden.

Abgesehen davon hat sie uns ermöglicht, bei einigen der bereits zuvor identifizierten
Explorationsziele mit beträchtlichem Potenzial, wieder mit Bohrungen zu beginnen,
einschließlich der Erweiterungen der Lagerstätte Zona 7 in Richtung Süden und in die
Tiefe.

Die Ergebnisse der Optimierungsstudien, die im Rahmen der endgültigen Machbarkeitsstudie
durchgeführt werden, welche in den kommenden Monaten veröffentlicht werden, sollen die
solide Wirtschaftlichkeit des Projektes Salamanca selbst bei den zurzeit niedrigen Uranpreisen unter
Beweis stellen.

Die wichtigsten Bedingungen der Lizenzgebührenfinanzierung sind folgende:

Bareinlagen: Fünf Millionen US-Dollar für den Verkauf einer vollständig
gesicherten NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 0,375 Prozent der zukünftigen Umsätze
beim Projekt Salamanca

NSR-Lizenzgebühr: Die Lizenzgebühr wird auf Grundlage von 0,375 Prozent des Umsatzes
berechnet, den Berkeley aus dem Verkauf von Uranerz - abzüglich zulässiger Abzüge -
erzielt. Alle Verkäufe von Uranerz, die nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen,
werden als zu marktüblichen Bedingungen und zu einem angenommenen Verkaufspreis
durchgeführt erachtet.

Lizenzgebührenzahlungen: Berkeley muss die NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 0,375
Prozent innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende eines jeden Quartals bezahlen.

Sicherheit: Berkeley wird ein Pfand oder andere Sicherheiten hinterlegen, einschließlich
Bürgschaften oder Pfandverschreibungen für RCF über seine Beteiligungen an den
Grundstücken des Projektes Salamanca, sofern anwendbar.

Vorbedingungen: Inkrafttreten der formellen Dokumentation, die zurzeit zwischen den Unternehmen
finalisiert wird, sowie Erfüllung bestimmter anderer Bedingungen, einschließlich der
Bereitstellung und Hinterlegung der Sicherheiten für RCF

Übertragung von Beteiligungen: Berkeley darf die Projektgrundstücke weder partiell noch
gänzlich verkaufen, abtreten, übertragen oder veräußern, bis die nachfolgende
Partei eine urkundliche Zusicherung erhält, in der der Erfüllung der Bedingungen der
Lizenzgebühr zugestimmt wird, einschließlich der Bereitstellung der Sicherheiten für
die Projektgrundstücke sowie einer Garantie und Sicherstellung seiner Dachgesellschaft.

Geldgeber des Projektes: Die Bedingungen der Lizenzgebühr schränken die Fähigkeit
von Berkeley, Schulden zu machen oder zusätzliche Lizenzgebühren zu gewähren, nicht
ein, einschließlich der Fähigkeit von Berkeley, vorrangige Sicherheiten zugunsten dritter
Geldgeber des Projektes Salamanca zu gewähren, was jedoch entsprechenden
Gläubigervereinbarungen unterliegt, in denen die an RCF zu entrichtende Lizenzgebühr
anerkannt wird.

Vorkaufsrecht: Berkeley hat hinsichtlich des Erwerbs der Lizenzgebühr ein Vorkaufsrecht,
wenn RCF die Lizenzgebühr zum Verkauf oder zur Übertragung anbietet, sofern sie keinem zu
RCF gehörenden Unternehmen angeboten wird.

Verpflichtungen: Berkeley erlegt RCF unterschiedliche Verpflichtungen hinsichtlich des Projektes
Salamanca auf, einschließlich der Instandhaltung der Grundstücke des Projektes Salamanca
und der Einhaltung der anwendbaren Gesetze, des Verzichts auf eine Vermischung des Uranerzes von den
Grundstücken des Projektes Salamanca mit anderen Produkten, der Führung von
Lizenzgebührenaufzeichnungen sowie der Benachrichtigung von RCF über jedwede Absicht, die
Grundstücke des Projektes Salamanca abzutreten, um es RCF zu ermöglichen, diese
Grundstücke zu erwerben, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Informationsansprüche von RCF: Berkeley stimmt zu, RCF Informationsansprüche zu
gewähren, wie etwa Finanzausweise, Informationen hinsichtlich Bergbaubetriebe, das Recht, die
Bücher und Aufzeichnungen von Berkeley in Zusammenhang mit den Grundstücken des Projektes
Salamanca und der Lizenzgebühr zu prüfen, sowie das Recht, technische Audits des Projektes
durchzuführen.

Verzugsfälle: Die Verzugsfälle beinhalten eine ausbleibende Zahlung der
Lizenzgebühr durch Berkeley, die nicht beglichen wird, eine Nichterfüllung der
grundlegenden Bedingungen des Lizenzabkommens sowie eine Insolvenz in Zusammenhang mit Berkeley. Ein
Verzugsfall berechtigt RCF, seine Sicherheiten für die Grundstücke des Projektes Salamanca
geltend zu machen.

Die Bedingungen der Lizenzgebühr wurden in einer verbindlichen Absichtserklärung
festgelegt, die von Berkeley und RCF ausgearbeitet wurde. Die Absichtserklärung wurde
gleichzeitig mit dem Zeichnungsabkommen umgesetzt, bevor RCF zehn Prozent der Stammaktien besitzt
und ein Großaktionär von Berkeley wird. Die Parteien vereinbarten, eine detaillierte
Dokumentation zu unterzeichnen, in der die oben genannten grundlegenden Bedingungen der
Lizenzgebühr und auch die üblichen Erklärungen und Garantien enthalten sind,
einschließlich des vorhandenen Rechtsanspruchs von Berkeley an den Grundstücken des
Projektes Salamanca und anderer Verpflichtungen, die für eine Lizenzgebühr dieser Art als
Standard erachtet werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Paul Atherley-
Managing Director-
+44 207 478 3900-
info@berkeleyenergia.com

Hugo Schumann
Commercial Manager
+44 207 478 3900

Über RCF

RCF ist mit einer Beteiligung von etwa 13,2 Prozent des emittierten Kapitals (nach dem Abschluss
des Zeichnungsabkommens) einer der größten Aktionäre des Unternehmens. Seit seiner
Gründung hat RCF 148 Bergbauunternehmen mit Projekten in 47 Ländern und mit 29 Rohstoffen
unterstützt. Weitere Informationen über RCF erhalten Sie auf dessen Website
(www.resourcecapitalfunds.com).

RCF verfügt über ein starkes Team an Investment-Profis mit einem umfassenden
branchenspezifischen und technischen Know-how und einer langjährigen Erfahrung bei der
Investition in die globale Bergbaubranche. Die Erfolge von RCF sind auf seine Fähigkeit
zurückzuführen, technisch und kommerziell anspruchsvolle Aktiva auszuwählen und das
Management zu unterstützen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, wobei man als
Quelle für geduldiges Kapital fungiert. RCF ist bestrebt, Partnerschaften mit Unternehmen
einzugehen, um starke, erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu errichten, um allen
Aktionären eine hohe Rendite zu bescheren.

Anhang 1: Grundlegende Bedingungen des abgeschlossenen Zeichnungsabkommens

- Zeichnungsbetrag: fünf Millionen US-Dollar
- Zeichnungspreis: 0,625 Australische Dollar (0,32 Pfund) pro Aktie
- Anzahl der emittierten Zeichnungsaktien: 11.011.700 vollständig bezahlte Stammaktien
- Abschlussdatum: 19. Mai 2016
- Am Abschlussdatum zahlte RCF den Zeichnungsbetrag an Berkeley und Berkeley emittierte die
Zeichnungsaktien an RCF (oder an einen von diesem nominierten Verwalter).
- Die Zeichnungsaktien sind vollständig bezahlte Stammaktien von Berkeley und in allen
Aspekten gleichrangig, einschließlich Dividenden, Ausschüttungen, Rechte und anderer
Vorteile bestehender Aktien.
- Berkeley beantragte die Notierung der Zeichnungsaktien an der ASX und am AIM und stellte
sicher, dass die Zeichnungsaktien nach der Emission frei handelbar sind.
- Berkeley gab Erklärungen und Garantien an RCF ab, einschließlich jener, dass die
Zeichnungsaktien gleichrangig mit bestehenden, vollständig bezahlten Stammaktien sein
würden, dass Berkeley seinen kontinuierlichen Auskunftspflichten nachkommt, dass es seit den
letzten Finanzausweisen keine erheblichen Änderungen hinsichtlich der Finanzlage von Berkeley
gibt und dass keine ausstehenden oder drohenden Rechtsstreite gegen Berkeley im Gange sind, die sich
negativ auf das Unternehmen auswirken würden.
- RCF gab Erklärungen und Garantien an Berkeley ab, einschließlich jener, dass RCF vor
der Entscheidung, die Zeichnungsaktien zu zeichnen, seine eigene Bewertung von Berkeley machte und
seine eigenen Untersuchungen des Unternehmens durchführte, dass RCF nach der Unterzeichnung des
Zeichnungsabkommens und der Zeichnung der Zeichnungsaktien alle relevanten Gesetze und Bestimmungen
erfüllt (einschließlich Abschnitt 606 des Corporations Act, sofern anwendbar), dass RCF
zustimmt, nach der Emission der Zeichnungsaktien an die Statuten von Berkeley gebunden zu sein, und
dass RCF ein akkreditierter Investor (gemäß der Definition in Rule 501(a) der Regulation
D des U.S. Securities Act) ist und über das Know-how und die Erfahrung verfügt, um eine
Investition in die Zeichnungsaktien zu bewerten, sowie über die finanziellen Ressourcen
verfügt, um die Investition in die Zeichnungsaktien zu tätigen und etwaige daraus
resultierende Verluste zu verkraften.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die
Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus
Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte
beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder
auf der Firmenwebsite!


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=36118
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=36118&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=AU000000BKY0 Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.