elektronische Form gemäß dem Gesetz über die Rechte der Aktionäre). Ein Stimmzettel muss alle folgenden Angaben enthalten

- Name und Anschrift des eingetragenen Sitzes und/oder Wohnsitzes des betreffenden Aktionärs;

- Gesamtzahl der von dem betreffenden Aktionär gehaltenen Aktien und, falls zutreffend, Gesamtzahl der von dem betreffenden Aktionär gehaltenen Aktien jeder Klasse des ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaft und die Form der Aktien;

- Tagesordnung der Generalversammlung;

- Bestätigung der Anzahl der Aktien, für die der betreffende Aktionär sich der Stimme enthält oder für bzw. gegen den jeweiligen Beschlussvorschlag stimmt, für jeden Beschlussvorschlag; und

- Name, Titel und Unterschrift des ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters des betreffenden Aktionärs sowie das Datum des Stimmzettels. Ein Stimmzettel muss spätestens am fünften (5.) luxemburgischen Geschäftstag vor dem Datum der Hauptversammlung oder einem anderen, vom Verwaltungsrat festgelegten späteren Datum, das in der Einberufung der betreffenden Hauptversammlung angegeben wird, bei der Gesellschaft eingehen. Ein Stimmzettel, der nicht die im vorstehenden Absatz genannten Angaben enthält oder der nach der vorgenannten Frist bei der Gesellschaft eingeht, ist ungültig und wird bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht berücksichtigt. Ein Stimmzettel gilt als bei der Gesellschaft eingegangen, wenn er (a) wenn er persönlich mit Rückschein, per Einschreiben oder durch einen besonderen Kurierdienst eines international anerkannten Kurierdienstes übergeben wird: zum Zeitpunkt der Übergabe an die Gesellschaft; oder (b) wenn er per E-Mail, per Fax oder per Post mit Empfangsbestätigung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Zeitpunkt versandt wird. Beschlüsse, für deren Annahme das Quorum und die Mehrheitserfordernisse für eine Satzungsänderung nicht erforderlich sind, werden unabhängig von der Zahl der vertretenen Anteile mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Beschlüssen, für deren Annahme das Quorum und die Mehrheitserfordernisse für eine Satzungsänderung gelten, muss das Quorum mindestens die Hälfte (1/2) aller ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Anteile betragen, und die Beschlüsse werden mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen gefasst. Wird das genannte Quorum auf einer ersten Sitzung nicht erreicht, kann eine zweite Sitzung einberufen werden, auf der die Beschlüsse unabhängig von der Zahl der vertretenen Anteile mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen gefasst werden." B. Verfügbarkeit der Unterlagen, Anwesenheit und Abstimmungsverfahren 1. Verfügbare Informationen und Unterlagen Die folgenden Informationen sind ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung im Luxemburger Amtsblatt (Recueil Electronique des Sociétés et Associations) und im Luxemburger Tageblatt bis zum Ende der Hauptversammlung auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.befesa.com/web /de/informacion_inversores/annual-general-meeting/index.html) und am Sitz der Gesellschaft in Luxemburg verfügbar:

- diese Einberufung zur EGM 2021;

- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Datum dieser Einberufung;

- der Bericht des Verwaltungsrates gemäß Artikel 420-26 (5) des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung;

- der Entwurf und der Aufschlag der konsolidierten Satzung der Gesellschaft;

- den vollständigen Wortlaut der Beschlussentwürfe zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, die auf der EGM zu verabschieden sind;

- die Teilnahmeerklärung und die Bescheinigung des Anteilsbesitzes; und

- das Vollmachtsformular und das Briefwahlformular, die für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte bzw. für die Briefwahl zu verwenden sind. Die Aktionäre können auf Anfrage bei BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg, in ihrer Eigenschaft als ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreterin der Gesellschaft ("BNP Paribas") per Post, Fax oder E-Mail an die in Abschnitt B. 5 dieser Einberufung angegebenen Adressen kostenlos eine Kopie des vollständigen Wortlauts der oben genannten Dokumente erhalten. 2. Quorum und Mehrheitserfordernisse Die EGM wird gültig abgehalten, wenn mindestens die Hälfte (1/2) aller ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Aktien beschlussfähig ist, und die Beschlüsse werden mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen gefasst. Wird dieses Quorum in einer ersten Sitzung nicht erreicht, kann eine zweite Sitzung einberufen werden, in der die Beschlüsse unabhängig von der Zahl der vertretenen Aktien mit einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der abgegebenen Stimmen gefasst werden. 3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der EGM und die Ausübung des Stimmrechts 3.1. 3.1. Keine physische Versammlung Angesichts der außergewöhnlichen Umstände aufgrund der COVID-19-Epidemie und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. September 2020 über Maßnahmen bezüglich der Abhaltung von Versammlungen in Unternehmen und anderen juristischen Personen, geändert durch das Gesetz vom 30. Juni 2020, hat die Gesellschaft beschlossen, die EGM ohne physische Versammlung abzuhalten. Es wird keine Audiokonferenz für die EGM organisiert. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimme durch einen von der Gesellschaft benannten Bevollmächtigten oder per Post abzugeben. 3.2. Stichtag Die Rechte eines Aktionärs zur Teilnahme an der EGM und zur Stimmabgabe werden in Bezug auf die von diesem Aktionär gehaltenen Aktien am 21. September 2021 um Mitternacht (24:00 Uhr MESZ) (der "Stichtag") festgelegt. Änderungen im Aktienbesitz nach dem Stichtag werden nicht berücksichtigt. 3.3. Anmeldeverfahren für die Stimmabgabe und Nachweis des Aktienbesitzes Aktionäre, die an der EGM teilnehmen und für die von ihnen am Stichtag gehaltenen Aktien abstimmen möchten, müssen Folgendes einreichen (i) die Teilnahmeerklärung spätestens am 21. September 2021 (24:00 Uhr MESZ); und (ii) die Bescheinigung über den Anteilsbesitz spätestens am 30. September 2021 (17:00 Uhr MESZ). Das Recht des Aktionärs, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, wird nur wahrgenommen, wenn beide Dokumente vor den hier festgelegten Fristen eingereicht werden. (i) Erklärung zur Teilnahme: Die Aktionäre, die am EGM teilnehmen und ihre Stimmrechte ausüben möchten, müssen BNP Paribas am oder vor dem Stichtag eine schriftliche Erklärung über ihre Absicht, am EGM teilzunehmen (die "Teilnahmeerklärung"), an die in Abschnitt B. 5 dieser Einberufung angegebenen Adressen übermitteln. Das Formular für die Teilnahmeerklärung kann bei BNP Paribas angefordert und von der Website der Gesellschaft heruntergeladen werden: http://www.befesa.com/web/en/informacion_inversores/annual-general-meeting/index.html. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeerklärung (in Kopie oder im Original), um gültig zu sein, spätestens am 21. September 2021 um 24:00 Uhr MESZ bei BNP Paribas per Fax, E-Mail oder Post unter den in Abschnitt B. 5 dieser Einberufung angegebenen Adressen eingehen muss (mit einer Kopie an die Gesellschaft unter der folgenden E-Mail-Adresse: AGM@befesa.com). (ii) Bescheinigung des Anteilsbesitzes: Die Aktionäre, die beabsichtigen, am EGM teilzunehmen und ihre Stimmrechte auszuüben, sind außerdem verpflichtet, eine Bescheinigung ihrer Depotbank oder ihres Finanzinstituts vorzulegen, aus der die Anzahl der von diesem Aktionär am Stichtag gehaltenen Aktien hervorgeht (die "Bescheinigung des Aktienbesitzes"). Das Formular für die Bescheinigung des Anteilsbesitzes kann bei BNP Paribas angefordert und von der Website der Gesellschaft heruntergeladen werden: http://www.befesa.com/web/en/informacion_inversores/annual-general-meeting/index.html. Der Nachweis des Anteilsbesitzes (in Kopie oder im Original) muss spätestens am 30. September 2021 um 17:00 Uhr MESZ bei BNP Paribas per Fax, E-Mail oder Post unter den in Abschnitt B. 5 dieser Einberufung genannten Adressen eingehen (mit einer Kopie an die Gesellschaft unter der folgenden E-Mail-Adresse: AGM@befesa.com). 3.4. Stimmrechtsvertreter Die Gesellschaft hat Herrn Javier Molina Montes, Chief Executive Officer der Gesellschaft, in dessen Ermangelung Herrn Wolf Lehmann, Chief Financial Officer der Gesellschaft, zum Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ernannt. Die Aktionäre können den Stimmrechtsvertreter ernennen, um in ihrem Namen auf der EGM abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter ist an die jeweiligen Weisungen des Aktionärs gebunden, die er mit dem Vollmachtsformular vor der EGM erteilt hat. Das Vollmachtsformular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann bei BNP Paribas angefordert und von der Website der Gesellschaft heruntergeladen werden: http://www.befesa.com/web/en/informacion_inversores/annual-general-meeting/index.html. Das Vollmachtsformular (in Kopie oder im Original) muss, um gültig zu sein, spätestens am 30. September 2021, 17:00 Uhr MESZ, per Fax, E-Mail oder Post bei BNP Paribas unter den in Abschnitt B. 5 dieser Einberufung genannten Adressen eingehen (mit einer Kopie an die Gesellschaft unter der folgenden E-Mail-Adresse: AGM@befesa.com). Die Ausübung von Stimmrechten aus Aktien in Verbindung mit ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachtsformularen, die nach dem 30. September 2021, 17:00 Uhr MESZ, eingehen, wird bei der EGM nicht zugelassen. 3.5. Briefwahl Aktionäre, die per Post abstimmen möchten, können ihr Stimmrecht ausüben, indem sie ihre Stimme per Post mittels des Briefwahlformulars abgeben. Aktionäre, die per Post abstimmen möchten, müssen das Formular für die Briefwahl bei BNP Paribas anfordern oder alternativ das Formular von der Website der Gesellschaft unter http://www.befesa.com/web/en/informacion_inversores/annual-general-meeting/index.html herunterladen und das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular für die Briefwahl an BNP Paribas senden. Das Briefwahlformular (in Kopie oder im Original) muss, um gültig zu sein, vor dem 4. Oktober 2021, 17:00 Uhr MESZ, bei BNP Paribas per Fax, E-Mail oder Post unter den in Abschnitt B. 5 dieser Einberufung genannten Adressen eingehen (mit einer Kopie an die Gesellschaft unter der folgenden E-Mail-Adresse: AGM@befesa.com). Die Ausübung von Stimmrechten aus Aktien in Verbindung mit ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Briefwahlformularen, die nach dem 4. Oktober 2021, 17:00 Uhr MESZ, eingehen, wird bei der EGM nicht zugelassen. 4. Weitere wichtige Informationen für Aktionäre 4.1.

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31. August 2021 02:00 ET (06:00 GMT)