Bechtle AG

Neckarsulm

Jahresabschluss und Lagebericht mit Bestätigungsvermerk

31. Dezember 2021

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bechtle AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bechtle AG, Neckarsulm - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bechtle AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Lageberichts sowie die dort aufgeführten Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Lagebericht ver- wiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge- gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")

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unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grunds- ätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor- schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa- rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und ha- ben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu die- nen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge- mäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu die- sen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die im Jahresabschluss der Bechtle AG ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen stellen einen wesentlichen Bilanzposten dar. Das Management führt jährlich zum Abschluss- stichtag eine Überprüfung der Werthaltigkeit der bilanzierten Beteiligungsbuchwerte durch. Diese Beurteilung basiert in erheblichem Umfang auf Annahmen und Schätzungen. Der Eintritt der vom Management getroffenen Annahmen, insbesondere der Eintritt der prognostizierten Cashflows, hängt sehr stark von der künftigen Nachfrageentwicklung sowie der Entwicklung des gesamten IT-Markts ab. Zugleich führen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die ste- tig zunehmenden weltweiten Lieferengpässe zu einer erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Entwicklung.

Angesichts des hohen Ermessensspielraums bei der Zugrundelegung der entsprechenden Be- wertungsgrundlagen und der Komplexität des Berechnungsverfahrens und dem damit verbun- denen Risiko wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss haben wir die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung als einen beson- ders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die methodische und rechnerische Richtigkeit des angewandten Bewertungsmodells (Discounted-Cash-Flow-Verfahren) unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten nach- vollzogen. Zentral für die Beurteilung der Werthaltigkeit ist die vom Management verabschie- dete Planung der künftigen Cashflows. Die diesen zugrundeliegenden Annahmen haben wir un- ter anderem anhand von externen Marktdaten zur Entwicklung des IT-Markts sowie unter Be- rücksichtigung des geplanten Unternehmenswachstums und der bisherigen Profitabilität der Bechtle AG überprüft und hieraus eine Erwartungshaltung abgeleitet. Hierbei haben wir auch die potentiellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der stetig zunehmenden weltwei- ten Lieferengpässe auf die Geschäftsentwicklung mit dem Management diskutiert und geprüft, ob die Effekte berücksichtigt wurden. Zudem haben wir die Planungsgenauigkeit des Managements anhand eines Abgleichs in der Vergangenheit vorgenommener Prognosen mit der einge- tretenen wirtschaftlichen Entwicklung der in unserer Stichprobe enthaltenen verbundenen Un- ternehmen untersucht. Wir haben die bei der Berechnung zugrunde gelegten Parameter, insbe- sondere zur Ermittlung des Diskontierungssatzes, anhand von unabhängigen Marktindikatoren und Vergleichsunternehmen nachvollzogen. Wir haben zudem untersucht, inwieweit mögliche Änderungen in den Bewertungsannahmen zu einer Wertminderung führen würden.

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Aus unseren durchgeführten Prüfungshandlungen zu der Bewertung von Anteilen an verbunde- nen Unternehmen haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Bechtle AG zu der Bilanzierung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Abschnitt C. des Anhangs erläutert.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen ver- antwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Geschäftsberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informati- onen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine we- sentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesent- lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den

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Bechtle AG published this content on 18 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 March 2022 09:00:05 UTC.