Auch bei der Festlegung von Zielen aus dem Bereich Nachhaltigkeit achtet der
Aufsichtsrat auf objektivierbare, konkrete Zielwerte mit Unter- beziehungsweise Obergrenze
und konkretisiert gegebenenfalls die Methode zur Leistungsmessung. Bei Erreichen des
jeweiligen vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerts beträgt der Zielerreichungsgrad 100
Prozent.
Die für das Geschäftsjahr zur Anwendung kommenden Ziele sowie die daraus resultierenden
Zielerreichungen werden in dem für das betreffende Geschäftsjahr erstellten
Vergütungsbericht offengelegt.
Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter erfolgt nicht.
Die Zielerreichung überprüft der Aufsichtsrat im ersten Quartal des auf das zu beurteilende
Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres. Werden die Zielgrößen erreicht, erfolgt die volle
Auszahlung der vereinbarten Erfolgsprämie, in der Regel im zweiten Quartal des folgenden
Geschäftsjahres. Werden die Zielgrößen überschritten, findet eine Erhöhung statt, jedoch
nur bis zu einem maximal möglichen Betrag (Cap) von 150 Prozent. Werden die Zielgrößen
unterschritten, erfolgt eine anteilige Reduktion der Jährlichen Tantieme bis zu 0 Prozent.
Das Verhältnis von Zielgröße zu Erfolgsprämie ist hierbei linear. Bei der kurzfristigen
variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen.
Durch die Kombination von Zielen, die sich am geschäftlichen Erfolg des Gesamtunternehmens,
einzelner Unternehmensbereiche und an individuellen Vereinbarungen orientieren, stellt das
Unternehmen sicher, dass die Geschäftsstrategie und langfristige Entwicklung gefördert
werden.
Langfristige variable Vergütung - Tantiemebank
Der langfristige variable Vergütungsbestandteil wird in Form einer sogenannten
Tantiemebank umgesetzt. Je nach Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der vom
Aufsichtsrat für die im Voraus festgelegten, am Erfolg des Unternehmens (Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) anknüpfenden Ziele wird die Tantiemebank jährlich
aufgefüllt oder belastet.
Die langfristig variable Vergütung soll Anreize dafür enthalten, die strategische
Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Eine maßgebliche Messkennzahl für den Erfolg der
Geschäftsstrategie und einer langfristig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft ist
nach Ansicht des Aufsichtsrats das jährlich erreichte Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT). Deshalb legt der Aufsichtsrat als wesentliches Leistungskriterium
für die langfristig variable Vergütung das Erreichen eines im Vergleich zum vorherigen
Geschäftsjahr besseren EGT fest. Die Feststellung des Zielwerts erfolgt alle drei Jahre für
diesen Zeitraum, wobei der Zielwert jährlich überprüft wird. Der nächste Drei-Jahres-Zyklus
beginnt mit dem Geschäftsjahr 2022.
Der Auszahlungsfaktor für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ermittelt
sich auf Basis eines Ist/Ziel-Vergleichs. Der Ist-Wert des EGT am Ende eines jeden
Geschäftsjahres wird mit dem Zielwert des zu Beginn vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert
verglichen.
Bei 100 Prozent Zielerreichung sind dies zurzeit 1.400.000 Euro pro Jahr. Der
Vergütungsanteil, der sich für das Vorstandsmitglied aus der Tantiemebank ergibt, soll bei
100 Prozent Zielerreichung die Jährliche Tantieme übersteigen. Bei Übererfüllung der Ziele
ist eine Begrenzung des maximal auf die Tantiemebank eingestellten Betrags von ca. 135
Prozent des Zielwerts (Cap) vorgesehen, was zurzeit 1.900.000 Euro pro Jahr entspricht.
Gleichzeitig ist bei Untererfüllung der Ziele eine Belastung der Tantiemebank mit demselben
Zielwert von dann zurzeit minus 1.900.000 Euro vorgesehen. Besteht ein Guthaben auf der
Tantiemebank, wird für das abgelaufene Geschäftsjahr den Vorstandsmitgliedern ein Drittel
dieses Guthabens vorläufig ausbezahlt. Die verbleibenden zwei Drittel des Guthabens der
Tantiemebank verbleiben in der Tantiemebank und werden in den beiden folgenden
Geschäftsjahren zu gleichen Teilen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt also linear, das
heißt, der in die Tantiemebank eingestellte Betrag wird, vorbehaltlich eines ausreichenden
Guthabens auf der Tantiemebank und etwaiger Verrechnungen mit negativen Boni, in
vertraglich vereinbarten Teilen über drei Geschäftsjahre an die Vorstandsmitglieder
vorläufig ausbezahlt. Ergibt sich aufgrund von Auszahlungen aus den Vorjahren bzw.
Belastungen der Tantiemebank ein negativer Saldo auf der Tantiemebank, sind die
Vorstandsmitglieder zur Rückzahlung aus der vorläufigen Auszahlung aus den beiden
vorangegangenen Jahren verpflichtet. Der Anteil des Vorstandsvorsitzenden ist dabei
grundsätzlich doppelt so hoch wie der eines anderen Vorstandsmitglieds. Die Höhe der
Einzahlung in die Tantiemebank bei 100 Prozent Zielerreichung, die Festlegung der maximalen
Einzahlung und der maximalen Rückzahlung des Vorstandsmitglieds kann der Aufsichtsrat nach
eigenem Ermessen festlegen, solange dies nicht zu einer Erhöhung der Maximalvergütung
führt. Auch bei der langfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven
Entwicklungen Rechnung getragen.
Alle Vorstandsdienstverträge enthalten Regelungen, dass bei außergewöhnlichen
Entwicklungen und Verschlechterung der Lage der Gesellschaft die Bezüge der
Vorstandsmitglieder, also Festgehalt, Jährliche Tantieme und Tantiemebank-Anteil
herabgesetzt werden können. Bei negativer wirtschaftlicher Entwicklung kann auch eine
Rückforderung des Tantiemebank-Anteils erfolgen. Der Aufsichtsrat hat damit die
Möglichkeit, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.
Zusätzliche Clawback-Regelungen werden daher nicht angewendet.
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
Der erfolgsunabhängige Bestandteil setzt sich neben einem jährlichen Festgehalt aus
Nebenleistungen wie der Nutzung eines Dienstwagens, teilweise mit Fahrer, sowie aus
Beiträgen zu einer Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung zusammen. Für ausgewählte
Veranstaltungen wird die Lohnsteuer erstattet. Beiträge zur Rentenversicherung oder
gleichgestellte Aufwendungen (Versorgungswerke oder Lebensversicherungen) bis zu dem
Betrag, den die Gesellschaft zu tragen hätte, wenn ein sozialversicherungsrechtliches
Beschäftigungsverhältnis bestünde, übernimmt die BayWa Aktiengesellschaft ebenfalls. Für
neu eintretende Vorstandsmitglieder ist zur Abgeltung entfallender Vergütungsansprüche bei
einem vorherigen Arbeitgeber die Zahlung eines Sign-On-Bonus möglich sowie die Erstattung
von Umzugskosten.
Darüber hinaus erhalten Vorstandsmitglieder Pensionszusagen. Die Verknüpfung der
Pensionszusage an das jeweilige Festgehalt wird aufgegeben. Die Vorstandsmitglieder
erhalten nur noch einen Festbetrag oder bestehende Zusagen werden eingefroren. Bestehende
Pensionszusagen gewähren eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in gleicher Höhe und eine
Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der Pensionszusage. Diese Zusage bleibt auch
beim Einfrieren einer bestehenden Zusage bestehen. In jedem Fall kann die
Pensionsversicherung im vollen Umfang nicht vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch
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March 30, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)