Auch bei der Festlegung von Zielen aus dem Bereich Nachhaltigkeit achtet der

Aufsichtsrat auf objektivierbare, konkrete Zielwerte mit Unter- beziehungsweise Obergrenze

und konkretisiert gegebenenfalls die Methode zur Leistungsmessung. Bei Erreichen des

jeweiligen vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerts beträgt der Zielerreichungsgrad 100

Prozent.

Die für das Geschäftsjahr zur Anwendung kommenden Ziele sowie die daraus resultierenden

Zielerreichungen werden in dem für das betreffende Geschäftsjahr erstellten

Vergütungsbericht offengelegt.

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter erfolgt nicht.

Die Zielerreichung überprüft der Aufsichtsrat im ersten Quartal des auf das zu beurteilende

Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres. Werden die Zielgrößen erreicht, erfolgt die volle

Auszahlung der vereinbarten Erfolgsprämie, in der Regel im zweiten Quartal des folgenden

Geschäftsjahres. Werden die Zielgrößen überschritten, findet eine Erhöhung statt, jedoch

nur bis zu einem maximal möglichen Betrag (Cap) von 150 Prozent. Werden die Zielgrößen

unterschritten, erfolgt eine anteilige Reduktion der Jährlichen Tantieme bis zu 0 Prozent.

Das Verhältnis von Zielgröße zu Erfolgsprämie ist hierbei linear. Bei der kurzfristigen

variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen.

Durch die Kombination von Zielen, die sich am geschäftlichen Erfolg des Gesamtunternehmens,

einzelner Unternehmensbereiche und an individuellen Vereinbarungen orientieren, stellt das

Unternehmen sicher, dass die Geschäftsstrategie und langfristige Entwicklung gefördert

werden.

Langfristige variable Vergütung - Tantiemebank

Der langfristige variable Vergütungsbestandteil wird in Form einer sogenannten

Tantiemebank umgesetzt. Je nach Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der vom

Aufsichtsrat für die im Voraus festgelegten, am Erfolg des Unternehmens (Ergebnis der

gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) anknüpfenden Ziele wird die Tantiemebank jährlich

aufgefüllt oder belastet.

Die langfristig variable Vergütung soll Anreize dafür enthalten, die strategische

Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Eine maßgebliche Messkennzahl für den Erfolg der

Geschäftsstrategie und einer langfristig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft ist

nach Ansicht des Aufsichtsrats das jährlich erreichte Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit (EGT). Deshalb legt der Aufsichtsrat als wesentliches Leistungskriterium

für die langfristig variable Vergütung das Erreichen eines im Vergleich zum vorherigen

Geschäftsjahr besseren EGT fest. Die Feststellung des Zielwerts erfolgt alle drei Jahre für

diesen Zeitraum, wobei der Zielwert jährlich überprüft wird. Der nächste Drei-Jahres-Zyklus

beginnt mit dem Geschäftsjahr 2022.

Der Auszahlungsfaktor für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ermittelt

sich auf Basis eines Ist/Ziel-Vergleichs. Der Ist-Wert des EGT am Ende eines jeden

Geschäftsjahres wird mit dem Zielwert des zu Beginn vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert

verglichen.

Bei 100 Prozent Zielerreichung sind dies zurzeit 1.400.000 Euro pro Jahr. Der

Vergütungsanteil, der sich für das Vorstandsmitglied aus der Tantiemebank ergibt, soll bei

100 Prozent Zielerreichung die Jährliche Tantieme übersteigen. Bei Übererfüllung der Ziele

ist eine Begrenzung des maximal auf die Tantiemebank eingestellten Betrags von ca. 135

Prozent des Zielwerts (Cap) vorgesehen, was zurzeit 1.900.000 Euro pro Jahr entspricht.

Gleichzeitig ist bei Untererfüllung der Ziele eine Belastung der Tantiemebank mit demselben

Zielwert von dann zurzeit minus 1.900.000 Euro vorgesehen. Besteht ein Guthaben auf der

Tantiemebank, wird für das abgelaufene Geschäftsjahr den Vorstandsmitgliedern ein Drittel

dieses Guthabens vorläufig ausbezahlt. Die verbleibenden zwei Drittel des Guthabens der

Tantiemebank verbleiben in der Tantiemebank und werden in den beiden folgenden

Geschäftsjahren zu gleichen Teilen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt also linear, das

heißt, der in die Tantiemebank eingestellte Betrag wird, vorbehaltlich eines ausreichenden

Guthabens auf der Tantiemebank und etwaiger Verrechnungen mit negativen Boni, in

vertraglich vereinbarten Teilen über drei Geschäftsjahre an die Vorstandsmitglieder

vorläufig ausbezahlt. Ergibt sich aufgrund von Auszahlungen aus den Vorjahren bzw.

Belastungen der Tantiemebank ein negativer Saldo auf der Tantiemebank, sind die

Vorstandsmitglieder zur Rückzahlung aus der vorläufigen Auszahlung aus den beiden

vorangegangenen Jahren verpflichtet. Der Anteil des Vorstandsvorsitzenden ist dabei

grundsätzlich doppelt so hoch wie der eines anderen Vorstandsmitglieds. Die Höhe der

Einzahlung in die Tantiemebank bei 100 Prozent Zielerreichung, die Festlegung der maximalen

Einzahlung und der maximalen Rückzahlung des Vorstandsmitglieds kann der Aufsichtsrat nach

eigenem Ermessen festlegen, solange dies nicht zu einer Erhöhung der Maximalvergütung

führt. Auch bei der langfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven

Entwicklungen Rechnung getragen.

Alle Vorstandsdienstverträge enthalten Regelungen, dass bei außergewöhnlichen

Entwicklungen und Verschlechterung der Lage der Gesellschaft die Bezüge der

Vorstandsmitglieder, also Festgehalt, Jährliche Tantieme und Tantiemebank-Anteil

herabgesetzt werden können. Bei negativer wirtschaftlicher Entwicklung kann auch eine

Rückforderung des Tantiemebank-Anteils erfolgen. Der Aufsichtsrat hat damit die

Möglichkeit, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.

Zusätzliche Clawback-Regelungen werden daher nicht angewendet.

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

Der erfolgsunabhängige Bestandteil setzt sich neben einem jährlichen Festgehalt aus

Nebenleistungen wie der Nutzung eines Dienstwagens, teilweise mit Fahrer, sowie aus

Beiträgen zu einer Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung zusammen. Für ausgewählte

Veranstaltungen wird die Lohnsteuer erstattet. Beiträge zur Rentenversicherung oder

gleichgestellte Aufwendungen (Versorgungswerke oder Lebensversicherungen) bis zu dem

Betrag, den die Gesellschaft zu tragen hätte, wenn ein sozialversicherungsrechtliches

Beschäftigungsverhältnis bestünde, übernimmt die BayWa Aktiengesellschaft ebenfalls. Für

neu eintretende Vorstandsmitglieder ist zur Abgeltung entfallender Vergütungsansprüche bei

einem vorherigen Arbeitgeber die Zahlung eines Sign-On-Bonus möglich sowie die Erstattung

von Umzugskosten.

Darüber hinaus erhalten Vorstandsmitglieder Pensionszusagen. Die Verknüpfung der

Pensionszusage an das jeweilige Festgehalt wird aufgegeben. Die Vorstandsmitglieder

erhalten nur noch einen Festbetrag oder bestehende Zusagen werden eingefroren. Bestehende

Pensionszusagen gewähren eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in gleicher Höhe und eine

Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der Pensionszusage. Diese Zusage bleibt auch

beim Einfrieren einer bestehenden Zusage bestehen. In jedem Fall kann die

Pensionsversicherung im vollen Umfang nicht vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch

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March 30, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)