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Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit

An die BayWa AG, München

Unser Auftrag

Wir haben den Green Bond Use of Proceeds and Impact Report ("Green Bond Report") der BayWa AG, München, ("das Unternehmen"), aufgestellt nach Abschnitt iv. "Reporting" des BayWa's Green Bond Framework (Stand: Mai 2019) ("BayWa Green Bond Framework")1, für den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Nicht Gegenstand unseres Auftrags war zu beurteilen, ob der von der BayWa AG am 17. Juni 2019 platzierte Green Bond den Anforderungen des BayWa Green Bond Framework entspricht. Ferner war nicht Gegenstand unseres Auftrags, zu beurteilen, ob das von der BayWa AG erstellte BayWa Green Bond Framework den Green Bond Principles der International Markets Association (ICMA), Zürich/Schweiz, entspricht. Des Weiteren waren die vom Unternehmen als "ungeprüft" gekennzeichnete Passage in Abschnitt "Introduction" auf Seite 2 sowie Verweise auf Internetseiten des Green Bond Reports nicht Gegenstand unserer Prüfung.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der BayWa AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Green Bond Reports in Übereinstimmung mit dem BayWa Green Bond Framework.

Die gesetzlichen Vertreter haben für die Aufstellung des Green Bond Reports das aufbauend auf den Green Bond Principles (Stand: Juni 2018) der International Capital Market Association (ICMA) von der BayWa AG entwickelte BayWa Green Bond Framework zugrunde gelegt und im Green Bond Report angegeben.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens umfasst die Auswahl und Anwendung ange- messener Methoden zur Aufstellung des Green Bond Reports sowie das Treffen von Annahmen und die Vor- nahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Green Bond Reports zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten im Green Bond Report unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen re- sultieren.

1 Das BayWa Green Bond Framework ist öffentlich zugänglich unter: https://www.baywa.com/downloadcenter#/?categories=anleihe& datefrom=2018&dateto=2020.

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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den Green Bond Report abzugeben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautba- rungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprü- fer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschafts- prüferpraxis (IDW QS 1), die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1) stehen.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausge- geben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit aussagen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auf- fassung gelangen lassen, dass der Green Bond Report in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit Abschnitt iv. "Reporting" des BayWa Green Bond Framework aufgestellt worden ist. Bei einer Prüfung zur Erlan- gung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich gerin- gere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung, die wir im Mai und Juni 2021 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prü- fungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Befragung der relevanten Mitarbeiter, die in die Aufstellung des Green Bond Reports einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über die vorhandenen Maßnahmen und Vorkehrungen (System) zur Aufstel- lung des Green Bond Reports sowie über die darin enthaltenen Angaben
  • Identifikation von Risiken wesentlicher falscher Angaben in dem Green Bond Report
  • Beurteilung der Angaben zur Verwendung der aus dem Green Bond vereinnahmten Mittel entsprechend dem BayWa Green Bond Framework

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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • Beurteilung der Angaben zu den Auswirkungen der fertiggestellten, dem Green Bond zugeordneten Anlagen:
    • Installierte Gesamtleistung zum 30. April 2021
    • Erzeugte Energie im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021
    • Verschiedene approximierte vermiedene Treibhausgasemissionen im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021
    • Nachvollzug der Modellannahmen
  • Beurteilung der Angaben zu den Auswirkungen der im Bau befindlichen, dem Green Bond zugeordneten An- lagen:
    • Erwartete künftig installierte Gesamtleistung
    • Erwartete künftige Energieerzeugung p.a.
    • Approximierte erwartete künftige Vermeidung von Treibhausgasemissionen p.a.
    • Nachvollzug der Modellannahmen
  • Abgleich der Angaben im Green Bond Report mit den entsprechenden Daten im Jahres- und Konzernab- schluss sowie zusammengefassten Lagebericht und im zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Be- richt
  • Beurteilung der Darstellung der Angaben

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Green Bond Report der BayWa AG für den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021 in wesentlichen Belangen nicht in Überein- stimmung mit Abschnitt iv. "Reporting" des BayWa's Green Bond Framework (Stand: Mai 2019) aufgestellt wor- den ist.

Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf die Beurteilung, ob der von der BayWa AG am 17. Juni 2019 plat- zierte Green Bond den Anforderungen des BayWa Green Bond Framework entspricht und ob das BayWa Green Bond Framework den Green Bond Principles der International Markets Association (ICMA) entspricht. Unser Prü- fungsurteil erstreckt sich weiterhin nicht auf die vom Unternehmen als "ungeprüft" gekennzeichnete Passage in Abschnitt "Introduction" auf Seite 2 sowie Verweise auf Internetseiten des Green Bond Reports.

Aufstellungsgrundsätze

Ohne unser Prüfungsurteil zu modifizieren, weisen wir auf Abschnitt iv. "Reporting" des Green Bond Framework hin, in welchem die maßgebenden Kriterien dargestellt werden. Der Green Bond Report wurde aufgestellt, um über die zweckentsprechende Verwendung der durch den Green Bond vom 17. Juni 2019 vereinnahmten Mittel und die mit dem Green Bond verbundenen Auswirkungen zu informieren. Folglich ist der Green Bond Report möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet.

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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Verwendungszweck des Vermerks

Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage der mit der BayWa AG geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prü- fung wurde für Zwecke der BayWa AG durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der BayWa AG über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.

Haftung

Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der BayWa AG gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der BayWa AG ge- troffenen Auftragsvereinbarung vom 7. Mai 2021 sowie der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschafts- prüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

München, den 17. Juni 2021

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Cornelia Tauber)

(ppa. Dr. Matthias Schmidt)

Wirtschaftsprüferin

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BayWa AG's

Green Bond Use

of Proceeds and

Impact Report

May 1st 2020 -

April 30th 2021

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Disclaimer

BayWa AG published this content on 17 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 June 2021 08:08:04 UTC.