BERLIN (dpa-AFX) - Der Berliner Senat hat der Deutschen Umwelthilfe vehement widersprochen und Forderungen nach einem Fahrverbot für ältere Diesel-Pkw und LKW auf einem Teil der Berliner Stadtautobahn zurückgewiesen. "Wir halten Fahrverbote auf der Stadtautobahn für extrem unwahrscheinlich, weil sich der Verkehr ansonsten in Wohngebiete verlagern würde", sagte ein Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung am Mittwoch. "Das wäre das Gegenteil von dem, was mit Fahrverboten erreicht werden soll: ein besserer Gesundheitsschutz durch bessere Luft."

Es gebe zudem einen wichtigen Unterschied zwischen der Situation in Essen und der in Berlin, betonte die Senatsverwaltung. In Essen habe das Gericht ein flächendeckendes Fahrverbot in einem größeren zusammenhängenden Gebiet verhängt. Dort führe die Autobahn hindurch. In Berlin gebe es aber so eine Zone nicht. Ein Fahrverbot wäre wegen der Verdrängungseffekte kaum verhältnismäßig.

Ob der Senat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung nicht doch noch in Berufung geht, ist unklar. Entscheiden soll das der gesamte Senat. Verkehrs- und Umweltsenatorin Regine Günter (parteilos, für Grüne), teilte mit: "Wir werten die Urteilsbegründung jetzt gründlich aus und werden die Handlungsoptionen im Senat erörtern. Unser Ziel ist aber klar: einerseits so wenig Fahrverbote wie möglich, andererseits aber so viele wie nötig, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten."

Die Umwelthilfe hatte am Dienstag nicht nur Fahrverbote auf dem Abschnitt der Autobahn am ICC, sondern auch auf zahlreichen anderen Straßen verlangt. Anders lasse sich die vom Verwaltungsgericht angeordnete Verbesserung der Luft im kommenden Jahr gar nicht ermöglichen, sagte der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch. Er berief sich dabei auf die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt zu einer Entscheidung vom 9. Oktober./rab/DP/he