(Berichtigt wird im ersten Satz die Höhe der Geldbuße. Sie beträgt 340 000 rpt 340 000 Euro.)

BONN(dpa-AFX) - Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer muss wegen eines Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten bei Aktiengeschäften eine Geldbuße von 340 000 Euro zahlen. Das hat die Finanzaufsicht Bafin am Freitag mitgeteilt. Bayer habe Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Bayer will das Bußgeld zahlen und auf einen möglichen Einspruch verzichten, wie ein Unternehmenssprecher mitteilte. Im Rahmen der öffentlich angekündigten Verkäufe von Aktien des aus Bayer hervorgegangenen Chemiekonzerns Covestro habe man im Frühjahr 2018 eine gesetzlich erforderliche Meldung verspätet abgegeben. Bei der Aufklärung hat Bayer mit der Bafin voll kooperiert./hff/DP/stw